Vorziehen der Gaspreisbremse gefordert

Schwerin – Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Manuela Schwesig sieht nach der Ministerpräsidentenkonferenz in Hannover Einigkeit zwischen den Ländern bei der Bewältigung der Energiekrise.

„Die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer sind sich einig, dass die Bürgerinnen und Bürger und auch die kleinen und mittleren Unternehmen eine schnelle Entlastung brauchen. Das haben wir im Gespräch mit den beiden Vizekanzlern Robert Habeck und Christian Lindner gemeinsam deutlich gemacht. Es ist gut, dass die Gaspreisbremse kommt. Aber wir sind der Auffassung, dass die Entlastung früher erfolgen muss als im März. Die MPK fordert einstimmig, die Preisbremse schon zum 1. Januar 2023 einzuführen. Das muss in der Konferenz mit dem Kanzler am 2. November geklärt werden“, sagte die Ministerpräsidentin nach Ende der Konferenz in Hannover.

Mecklenburg-Vorpommern hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern auf der Konferenz dafür ausgesprochen, dass auch die Mehrwertsteuer auf Öl, Holzpellets, Briketts und Propan-Gas abgesenkt wird. „Auch bei diesen Energieträgern sind die Preise deutlich gestiegen. Die Bürgerinnen und Bürger, die mit Öl oder Pellets heizen, brauchen ebenfalls eine Entlastung.“

Zur Überbrückung bis zum Inkrafttreten der Gaspreisbremse brauche es mehr Planungssicherheit und Transparenz. „Ich habe dazu einen konkreten Vorschlag gemacht, der aus der Praxis in Mecklenburg-Vorpommern stammt. Die Stadtwerke Torgelow haben ihre Kunden ganz transparent über gesetzliche Veränderungen wie den Wegfall der Gasumlage informiert. Und sie haben die vom Bund beschlossenen Entlastungen schnell an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben und damit extreme Preiserhöhungen vermieden. Ich habe deshalb angeregt, dass die Bundesregierung alle deutschen Energieversorger zu einem Kongress einlädt, damit bundesweit wie in Torgelow vorgegangen wird. Die Bürgerinnen und Bürger müssen informiert werden, wann und wie die Entlastung erfolgt“, so Schwesig.

Feierliche Einweihung

Neubau der Forschungshalle und des grundsanierten Statikgebäudes der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik an der Universität Rostock fertig

Rostock – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Wissenschaftsministerin Bettina Martin, Prof. Dr. Wolfgang Schareck, Rektor der Universität Rostock, und Prof. Dr. Bert Buchholz, Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik an der Universität Rostock, konnten heute gleich zwei Gebäude der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik feierlich einweihen: Sowohl der Neubau der Forschungshalle als auch die Sanierung des Statikgebäudes für die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik der Universität Rostock sind fertiggestellt.

Der nun übergebene zweite Bauabschnitt der Forschungshalle stellt eine deutliche Erweiterung des bereits 2011 errichteten ersten Bauabschnitts der Forschungshalle auf dem Campus in der Albert-Einstein-Straße 2 dar. Die Forschungshalle wird von den Lehrstühlen Fügetechnik, Werkstofftechnik, Strukturmechanik, Strömungsmaschinen und der Standortwerkstatt der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik genutzt. Die Baukosten betrugen insgesamt ca. 6,6 Mio. Euro, etwa 4,9 Mio. Euro wurden über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert.

„Mit der in der Forschungshalle verbauten Anlagentechnik werden wir den modernsten Anforderungen an Forschung und Technik gerecht. Gemeinsam mit den beauftragten Baufirmen, die zu 90 % aus Mecklenburg-Vorpommern stammen, wurde hier zudem erneut ein gutes Beispiel für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen errichtet“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Der Neubau wird über Fernwärme mit einem zertifizierten Kraft-Wärme-Kopplungsanteil von 91,5 % versorgt. Die Beheizung erfolgt über Deckenstrahlplatten und Heizkörper, welche raumweise mit hoher Regelgenauigkeit gesteuert werden können. Die Beleuchtung wird über Leuchten mit elektronischen Vorschaltgeräten bzw. LEDs reguliert, um möglichst viel Tageslicht auszunutzen.

„Ich freue mich, dass die Forschungshalle modernste Bedingungen für die Studierenden und Forschende schafft“, sagt Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Mit dem neuen Gebäude werden die Rahmenbedingungen zur Spitzenforschung in den wichtigen Bereichen Maschinenbau und Schiffstechnik verbessert. Das ist auch eine wichtige Voraussetzung für einen Technologietransfer zwischen Wissenschaft und Wirtschaft.“

Die modernen, räumlichen Begebenheiten werden sich positiv auf die Forschung in innovative Produkte, Dienstleistungen und Verfahren durch die regionale Wirtschaft auswirken. Die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik kann hohe Drittmittelaufkommen pro Professur an der Universität vorweisen. Dies ist ein Zeichen für eine hervorragende Forschungsstärke und insbesondere eine große Forschungseffizienz.

Neben der neuen Forschungshalle wurde das zwischen 1958 und 1962 erbaute und unter Denkmalschutz stehende Statikgebäude grundsaniert. Ein besonderes Augenmerk lag dabei auf dem Erhalt der Fassadenstruktur, der Treppenhäuser, der Türen und der teilweise noch vorhandenen Originalbeleuchtung sowie der Natur- und Werksteinelemente. In dem großzügigen und nunmehr auf aktuellem Stand befindlichen Gebäude finden die Lehrstühle für Werkstofftechnik, Strömungsmechanik, Windenergietechnik sowie Meerestechnik nun ein ansprechendes neues Zuhause. Die insgesamt ca. 8,3 Mio. Euro umfassende Sanierungsmaßnahme wurde über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) bisher in Höhe von etwa 4,7 Mio. Euro gefördert.

„Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler finden in den neuen Gebäuden nun hervorragende Forschungsbedingungen vor. Hier wurde gewissermaßen die experimentelle Basis für künftige Forschungsarbeiten geschaffen. Die neuen Möglichkeiten, die diese neuen Bauten bieten, verbessern die Forschung und Lehre, denn neben der Nutzung der Labore für Forschungszwecke werden sie auch im Rahmen der studentischen Ausbildung eingesetzt werden können“, sagt der Rektor der Universität Rostock Prof. Dr. Wolfgang Schareck.

„Die Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik freut sich außerordentlich über die neuen, zeitgemäßen Forschungsmöglichkeiten. Dies sind wichtige Infrastrukturen für die Erforschung nachhaltiger technischer Lösungen zur Gestaltung der Energiewende und für die interdisziplinäre Ausbildung zukünftiger Fachleute. Damit wird die Attraktivität der Fakultät sowohl für Studierende als auch für regionale und überregionale Forschungspartner deutlich gesteigert. Zugleich ist der heutige Tag ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg der Erneuerung und zukünftigen Erweiterung der Forschungs- und Lehrmöglichkeiten der Fakultät. Wir bedanken uns bei allen Akteuren und wollen diesen Weg mit unseren Partnern in den Ministerien, den Landesbehörden und ausführenden Baufirmen konsequent weitergehen“, fügt der Dekan der Fakultät für Maschinenbau und Schiffstechnik, Prof. Dr. Bert Buchholz, hinzu.

Küstenschutz in Ahrenshoop

Ahrenshoop – Der Seedeich wurde zuletzt im Abschnitt nordöstlich von Ahrenshoop bis in den Nationalpark „Vorpommersche Boddenlandschaft“ verbreitert. Zur Bauabnahme machte sich der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, heute selbst ein Bild.

„Die Verstärkung des Deiches ist in den letzten Jahren notwendig geworden. Die regelmäßigen Sandauf­spülungen vor der Küste des Darß waren als Teil der Küstenschutzmaßnahmen nicht mehr mit den Zielen des Nationalparkes vereinbar, sodass unsere Expertinnen und Experten eine neue Lösung finden mussten. Das neue Küstenschutzkonzept für den Bereich des Fischland-Darss trägt nun sowohl dem Naturschutz als auch dem Schutz vor Sturmfluten Rechnung“, erklärt der für Küstenschutz zuständige Minister.

Weiterhin erläutert Backhaus: „Bislang bestand das Küstenschutzsystem aus Strand, Landesküsten­schutzdüne und Deich. Bei Eintritt einer sehr schweren Sturmflut, der sogenannten Bemessungssturmflut, wurde die Düne planmäßig abgetragen. Der Deich übernahm dann nur in den letzten Stunden der Sturmflut die Schutzfunktion. Damit dieses System funktioniert, mussten Sandverluste regelmäßig mit künstlichen Sandaufspülungen ausgeglichen werden. Diese Sandaufspülungen standen jedoch im Konflikt mit den Zielen des Nationalparks und so musste ein neues Konzept gefunden werden. Um zukünftig auf künstliche Sandaufspülungen im Bereich des Nationalparks verzichten zu können, muss stattdessen der Deich den vollen Sturmflutschutz gewährleisten. Folglich musste dieser also verstärkt werden“, so Backhaus.

Zur Verstärkung des Seedeichs wurde die seeseitige Böschung weiter abgeflacht und neu abgedichtet, erläuterte der Minister. Durch die Abflachung der seeseitigen Böschung entstand eine ca. vier bis fünf Meter breite zusätzliche Aufstandsfläche des Deiches. Bäume in diesem Bereich mussten entfernt werden. Als Ausgleich für den Verlust wurden Waldkompensations­punkte eingesetzt, die bei der Anpflanzung neuer Bäume entstehen. Im Rahmen der Bauausführung wurden auch Amphibienschutzzäune aufgestellt und Ersatzhabitate geschaffen. Bauherr für den ca. 1.800 Meter langen Bauabschnitt war das Land Mecklenburg-Vorpommern. Die Baumaßnahme wurde vom Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg realisiert.

Backhaus informierte, dass die Maßnahme rund 4,5 Millionen Euro gekostet habe. An der Finanzierung beteiligte sich der Bund mit 70 Prozent im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“, 30 Prozent wurden durch das Land M-V aufgebracht.

Voraussichtlich werden im Jahr 2022 landesweit 16,5 Mio.€ in Küstenschutzmaßnahmen investiert. Allein die Maßnahmen im Bereich Ahrenshoop umfassten dabei einen Anteil von rund 10,5 Mio.€ . Davon sind rund 6 Millionen Euro für die Aufspülung und rund 4,5.Mio.€ für die Deichverstärkung aufgewendet worden. D.h. rund zwei Drittel der verausgabten Mittel im Küstenschutz sind in den Raum Ahrenshoop geflossen, um hier die im Zusammenhang bebauten Gebiete vor Überflutung zu schützen.

Neue Ausrichtung bei Wirtschaftsförderung

Meyer: Entlohnung, Innovation und nachhaltige Entwicklung besonders im Fokus

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kriterien für die Förderung von Investitionen für Unternehmen neu ausgerichtet worden. Das zentrale Instrument zur Unterstützung der regionalen Wirtschaft ist die Gemeinschaftsaufgabe zur „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW).

„Bei der Wirtschaftsförderung steht die Schaffung und der Erhalt von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung, das Voranbringen von Innovationen und eine nachhaltige Entwicklung besonders im Fokus. Das Land hat dabei auch die Förderung kleiner und mittlerer Unternehmen noch stärker in den Vordergrund gerückt. Wirtschaftliche Förderanreize sind weiter nötig“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

Nunmehr stehen bei der Investitionsförderung qualitative Kriterien noch mehr im Vordergrund. „So richtet sich die Förderhöhe stärker als bisher an der Frage aus, wie hochwertig und nachhaltig die Arbeitsplätze sind“, erläuterte Meyer weiter. Die Höhe der Förderung setzt sich aus einem Basisfördersatz (in Abhängigkeit von Größe und Standort des Unternehmens) und möglichen Zuschlägen von bis zu 10 Prozentpunkten zusammen.

Der Basisfördersatz ermittelt sich durch einen Abzug von 10 Prozentpunkten vom jeweiligen Höchstfördersatz. Die Summe der Zuschläge kann den Höchstfördersatz nicht überschreiten. Es gelten grundsätzlich Höchstfördersätze von 15 Prozent für große Unternehmen (ab 250 Beschäftigte), 25 Prozent für mittlere Unternehmen (50 bis 249 Beschäftigte) und 35 Prozent für kleine Unternehmen (10 bis 49 Beschäftigte).

Unternehmen, die an einen Tarifvertrag gebunden sind, erhalten um fünf Prozentpunkte höhere Fördersätze als Unternehmen, die nicht an einen Tarifvertrag gebunden sind. Darüber hinaus stellt die Landesregierung Unternehmen, die gute Löhne zahlen, mit einem Zuschlag von bis zu 5 Prozentpunkten besser.

Die Höhe des Zuschlags berechnet sich nach der Höhe der Überschreitung des ab Oktober 2022 geltenden gesetzlichen Mindestlohns pro Stunde in Höhe von 12 Euro. Er beträgt bei einem Abstand von mindestens 50 Prozent 2,5 Prozentpunkte und 5 Prozentpunkte, wenn mindestens das Doppelte vom Mindestlohn gezahlt wird. Maßgeblich ist dabei eine entsprechende Entlohnung von mindestens 75 Prozent der Belegschaft. „Das ist ein wichtiges Kriterium im Rahmen der Förderung. Eine gute Entlohnung sichert auch Fachkräfte in den Unternehmen. Die Verfügbarkeit von Fachkräften ist zu einem ernstzunehmenden Wettbewerbsfaktor für Unternehmen geworden“, sagte Wirtschaftsminister Meyer.

In diesem Zusammenhang ist auch die sogenannte „lohnkostenbezogene“ Förderung zu sehen: Die GRW-Mittel werden regelmäßig in Form von sachkapitalbezogenen Zuschüssen gewährt. Ausnahmsweise kann in begründeten Einzelfällen auch ein lohnkostenbezogener Zuschuss ausgereicht werden. Eine lohnkostenbezogene Förderung konnte bisher gewährt werden, wenn die mit der Investition zu schaffenden oder zu sichernden Arbeitsplätze mindestens eine Vergütung (Arbeitgeberbrutto) von mindestens 30.000 Euro vorsahen.

„Diese Vergütungsgrenze bei einer lohnkostenbezogenen Investitionsförderung ist mit Blick auf die Förderung von Arbeitsplätzen mit einer guten Entlohnung auf mindestens 45.000 Euro im Jahr angehoben worden“, so Meyer weiter.

Investitionen, die in einer besonders strukturschwachen Region erfolgen, werden um 2,5 Prozentpunkte höher gefördert als Investitionen in anderen Regionen. Als besonders strukturschwache Regionen gelten beispielsweise die ländlichen Gestaltungsräume und das Drittel der Zuständigkeitsbereiche der Geschäftsstellen der Arbeitsagentur mit der höchsten Arbeitslosenquote (letztes Drittel der Arbeitslosenstatistik).

Der Tourismus ist von besonderer Bedeutung in Mecklenburg-Vorpommern. „Das Land richtet die Investitionsförderung noch stärker auf den ökologischen und sozialen Wandel im Tourismus hin zu einem nachhaltigen Qualitätstourismus aus. Gefördert werden Investitionen in sogenannte Zusatzangebote, wie zum Beispiel Wellness, Tagung und Sport bei bestehenden Tourismusbetriebsstätten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Schaffung neuer Betten wird grundsätzlich nicht gefördert, bei besonders innovativen und nachhaltigen Projekten sind Ausnahmen möglich.

Weitere Zuschläge im Überblick

  • Unternehmen, die Forschungs- und Entwicklungsleistungen (FuE) erbringen, wird bei der Investitionsförderung ein Zuschlag von 2,5 Prozentpunkten eingeräumt. Anhaltspunkte für FuE-Tätigkeit sind insbesondere die Inanspruchnahme von FuE-Förderung in den vergangenen drei Jahren sowie Kooperationen mit Hochschulen.
  • für Anstrengungen im Bereich Umweltmanagement und Nachhaltigkeit: Nach EMAS III „Öko-Audit“, DIN EN ISO 14001 oder einem vergleichbaren Standard zertifizierte Unternehmen erhalten um 2,5 Prozentpunkte höhere Fördersätze.
  • für Anstrengungen zur Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben: Ein Zuschlag erfolgt in Höhe von 2,5 Prozentpunkten. Voraussetzung ist die Vorlage oder Verpflichtung zur Erlangung eines Zertifikats, zum Beispiel Audit „berufundfamilie“ der Hertie-Stiftung oder Audit „Erwerbs- und Privatleben“ des Instituts für Sozialforschung und berufliche Weiterbildung Neustrelitz.

Brand in Flüchtlingsunterkunft

Beherztes Eingreifen und gute Zusammenarbeit haben Schlimmeres verhindert

Schwerin – Integrationsministerin Stefanie Drese und die Landes-Integrationsbeauftragte Jana Michael verurteilen den mutmaßlichen Brandanschlag auf eine Unterkunft des Deutschen Roten Kreuzes für Geflüchtete in Groß Strömkendorf (Landkreis Nordwestmecklenburg) auf das Schärfste. „Opfer sind hauptsächlich Menschen, darunter Kinder und Jugendliche, die vor dem russischen Angriffskrieg zu uns geflohen sind. Das macht besonders wütend“, so Drese und Michael.

Dem beherzten Eingreifen des Leiters der Flüchtlingsunterkunft, aber auch von Anwohnern sowie den Kameradinnen und Kameraden von Feuerwehren aus Wismar und den benachbarten Orten sei es zu verdanken, dass Schlimmeres verhindert wurde.

„Unser Dank gilt auch dem Landkreis Nordwestmecklenburg und den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des DRK für die gute und schnelle Zusammenarbeit. Die Bewohnerinnen und Bewohner sind gut versorgt, erhalten fachgerechte Unterstützung und konnten glücklicherweise bereits in anderen Unterkünften untergebracht werden. Auch psychologische Angebote bestehen“, teilt Michael mit.

Zugleich ruft die Integrationsbeauftragte dazu auf, an der Mahnwache am (morgigen) Freitag von 16:30 bis 18:00 auf dem Wismarer Marktplatz als Zeichen der Solidarität für Geflüchtete aus der Ukraine und anderen Ländern teilzunehmen. „Ich bin überzeugt, dass viele Menschen in Nordwestmecklenburg und im ganzen Land Hass und Hetze entschieden entgegentreten“, so Jana Michael.