Entwicklung der Gesundheitsversorgung in M-V

Drese: Konzept für die Geburtshilfe und Pädiatrie im Land hat höchste Priorität

Schwerin – Die Erarbeitung eines landesweiten Zielbildes zur pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung ist der erste Arbeitsauftrag der von Gesundheitsministerin Stefanie Drese eingesetzten Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in Mecklenburg-Vorpommern.

Heute fand dazu die 1. Werkstattsitzung der Arbeitsgruppe Geburtshilfe und Pädiatrie statt. Ziel ist die Erarbeitung neuer Konzepte und konkreter Umsetzungsvorschläge im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie (Kinder- und Jugendmedizin) im Land.

„Die letzten Monate haben noch einmal gezeigt, wie groß die Herausforderungen im Bereich der Geburtshilfe und Pädiatrie in unserem Flächenland sind und dass manches liegengeblieben ist“, betonte Ministerin Drese zum Auftakt mit Blick auf das Finanzierungssystem, die Zahl der Geburten an einem Standort oder die teilweise langen Fahrzeiten im Flächenland MV.

“Ich bin deshalb sehr froh, dass wir sehr schnell in den Arbeitsmodus umgeschaltet haben. Mein Dank gilt allen Beteiligten aus den unterschiedlichen gesundheitlichen Bereichen, die sich hierbei einbringen“, verdeutlichte Drese.

Mit dem Zielbild solle der Handlungsrahmen für die strategische Weiterentwicklung der pädiatrischen und geburtshilflichen Versorgung bis zum Jahr 2030 gesetzt werden, der möglichst landesweit gelten soll.

Dabei gehe es nach Aussage der Ministerin um Patientenorientierung und Bedarfsangemessenheit, Ganzheitlichkeit, Umsetzbarkeit und Nachhaltigkeit.

Drese: „Die herausfordernde Ausgangssituation bietet auch Chancen für eine zukunftsfähige Gesundheitsversorgung: Wo es sinnvoll ist, können zum Beispiel telemedizinische Ansätze Distanzen überbrücken. Neue Versorgungspfade können in regionale Versorgungsnetzwerke münden und Krankenhausstandorte einbeziehen.“

Mit der Einrichtung der Experten-Kommission zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung in MV setzte das Gesundheitsministerium eine Empfehlung der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses vom April 2022 um.

Mitglieder der Experten-Kommission sind Vertreterinnen und Vertreter aus verschiedenen Bereichen des Gesundheitswesens, wie Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft, Patientenvertretungen, Kommunen, der Wissenschaft und Praxis sowie des Gesundheitsministeriums.

Beschleunigter Windkraftausbau

Schwerin – Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat einen Gesetzentwurf zum beschleunigten Ausbau der Windkraft erarbeitet. Dieser wurde dem Kabinett heute vom Klimaschutzministerium vorgelegt.

„Derzeit dauern Genehmigungsverfahren einfach noch zu lange. Das müssen wir ändern, wenn wir es mit der Energiewende ernst meinen. Daher freue ich mich über die Unterstützung der Regierungsfraktionen, das Gesetzesvorhaben schnellstmöglich durch das parlamentarische Verfahren zu bringen“, sagte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus.

Windenergieanlagen werden in aller Regel durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen erfolgen durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU). Die Genehmigungsverfahren schließen Verwaltungsentscheidungen aus anderen Rechtsbereichen mit ein, auch wenn hierfür an sich andere Behörden zuständig sind.

„Genau da wollen wir ansetzen. Die natur- und artenschutzrechtliche Prüfung liegt derzeit in der Zuständigkeit der Landkreise. Diese Aufgabe wollen wir künftig in die StÄLU verlagern. So gewährleisten wir eine stringentere Abarbeitung der Anträge, ohne fachliche Abstriche zu machen. Das Ganze geht aber nicht ohne zusätzliche Manpower. Daher werden wir die StÄLU zunächst mit 15 neuen Personalstellen verstärken. Weitere Stellen sollen im kommenden Jahr folgen“, erklärte Minister Dr. Backhaus.

Minister Dr. Backhaus: „Ich würde mich sehr freuen, wenn der Gesetzesentwurf noch in diesem Jahr vom Landtag beschlossen wird und ab dem 1. Januar 2023 in Kraft treten kann.“

Barrierefreie Bushaltestellen

Meyer: Finanzierung über Sonderprogramm „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“

Rehna – Insgesamt 17 Bushaltestellen werden jetzt im Amtsbereich Rehna (Landkreis Nordwestmecklenburg) barrierefrei umgebaut.

„Wir wollen Mobilität für alle möglich machen – ob Rollstuhlfahrer, Familien mit Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollator oder Reisende mit viel Gepäck. Über das Sonderprogramm ´Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern´ haben wir die Möglichkeit, Umbauten zu unterstützen, so dass alle ohne Schwierigkeiten den Bus benutzen können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Dieses Vorhaben umfasst die barrierefreie Umgestaltung der Bushaltestellen: Gross Molzahn „Wende“ (2 Bushaltestellen), Gross Molzahn „Neubau“ (2), Gross Molzahn „L01“, Demern, Rehna Holzwerk (B104), Rehna Gewerbegebiet, Nesow Dorf, Brützkow, Othensdorf, Vitense, Gletzow (2 Bushaltestellen), Törber, Törberhals und Löwitz Dorf. Je nach bestehender Örtlichkeit werden bei den entsprechenden Haltestellen unter anderem die befestigten Flächen zum Fahrgastunterstand angehoben.

Teilweise sind taktile Flächen mit Kontraststreifen vorgesehen, so dass ein barrierefreier Zugang gewährt wird. Bei einigen vorhandenen Fahrgastunterständen sind die Erweiterung der Seiten sowie Rückwände aus Sicherheitsglas als Wind- und Wetterschutz geplant. Teilweise bestehende, aber abgängige Fahrgastunterstände werden durch neue Unterstände mit Sitzgelegenheit und Papierkorb ersetzt.

„Fahrgäste sollen sich beim Warten auf den Bus sicher fühlen und vor Wetterwidrigkeiten geschützt sein. Nach Abschluss der geplanten Baumaßnahmen wird es in der Region bequemer, mit dem öffentlichen Personennahverkehr unterwegs zu sein“, sagte Meyer.

Die Gesamtinvestition beträgt 378.500 Euro. Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von knapp 284.000 Euro.

Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“. Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt standen in dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind bereits vollständig bewilligt.

Auffrischungsimpfungen in MV steigen

Schwerin – Bei der Nachfrage nach Auffrischungs-Impfungen mit den seit September verfügbaren angepassten Impfstoffen zeichnet sich ein kontinuierlicher Aufwärtstrend ab. In den letzten sechs Wochen hat sich die Zahl der verabreichten Impfungen in Mecklenburg-Vorpommern verdoppelt. Das teilt das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport mit.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese: „Eine Auffrischungsimpfung sechs Monate nach der letzten Impfung oder einer Corona-Infektion schützt vor einem schweren Krankheitsverlauf. Damit wird auch das Gesundheitssystem entlastet. Es stehen weiterhin alle Impfstoffe in ausreichender Anzahl bei den niedergelassenen Ärzten und in den Impfstützpunkten der Landkreise und kreisfreien Städte zur Verfügung.“

In der vergangenen Woche wurde in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 8.776-mal gegen das Corona-Virus geimpft. Zu Beginn der Einführung der angepassten Impfstoffe in der Woche vom 12. bis 18. September lag die Zahl bei 4.369. Ein Großteil der Impfungen (rd. 8.200) entfiel auf die angepassten Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna, die nur für Booster-Impfungen genutzt werden. Mehr als jede vierte Impfung wurde über die Impfzentren des Landes durchgeführt.

Drese appellierte erneut für eine Auffrischungsimpfung: „Insbesondere Risikogruppen, wie etwa Menschen ab 60 Jahren, sollten die Impfangebote nutzen. Bei abfallendem Immunschutz wird das Immungedächtnis durch eine Auffrischungsimpfung reaktiviert. Aber auch jüngere Menschen sollten sich beraten lassen, ob und wann eine Auffrischungsimpfung für sie sinnvoll ist.“

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die 2. Auffrischung für besonders gefährdete Personen mit sechs Monaten Abstand zum letzten Kontakt mit dem Virus (Infektion oder Impfung). Die 1. Auffrischung wird für alle Personen ab 12 Jahren empfohlen, ebenfalls mit einem Abstand von sechs Monaten zum letzten Ereignis.