Förderung von Balkonkraftwerken

Backhaus: Balkonkraftwerke hilft Mieterinnen und Mietern Energiekosten zu mindern

Schwerin – Im Landtag erteilte Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus einem Antrag der Opposition eine Absage, der die Unterstützung des Landes zum Austausch von Heizsystemen forderte. Die Landesregierung habe laut Minister einen effektiveren Weg gewählt, die Energiekosten der Menschen im Land zu senken.

„Grundsätzlich teilen ich und auch der Rest der Landesregierung die Auffassung, dass wir im Land schnell wegkommen müssen von der Nutzung fossiler Energieträger und dazu zählt insbesondere der Austausch von Gas- und Ölheizungen. Allerdings gibt es bereits satte Förderungen zur Umrüstung von Heizsystemen – und zwar vom Bund! Bis zu 40% der Kosten können sich Hauseigentümerinnen und Eigentümer von der Bundesregierung fördern lassen. Die Anreize sind also längst da. Als Landesregierung haben wir uns deshalb nach reiflicher Überlegung entschieden, stattdessen zunächst den Mieterinnen und Mietern zu helfen und sie zudem aktiv einzubinden in die Energiewende.“

Weiter erläuterte der Minister die Entscheidung der Landesregierung zu Gunsten der Mietenden: „Bisher lief es doch so: Steigen die Energiepreise, sind es die Mieterinnen und Mieter, die am Ende die Kosten tragen. Mietende haben kaum eine Möglichkeit, etwas zur Minderung der Energiekosten zu tun, außer Strom einzusparen.

Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer hingegen können viel tun, um Energie einzusparen und die Kosten zu senken: Sie können das Haus dämmen, sie können die Heizung umstellen, sie können sich eine größere PV-Anlage installieren, für die seit dem Sommer eine höhere Vergütung für den eingespeisten Strom gezahlt wird. [8,2 Cent/kWh wenn die installierte Leistung unter 10 kWpeak liegt.] Mietende können das alles nicht.

Mit dem Programm für Balkonkraftwerke haben wir nun ein Instrument gewählt, dass ihnen sowohl eine Möglichkeit zum Energiesparen in die Hand gibt und sie gleichzeitig zu Akteuren der Energiewende macht. Die Einsparung kann jährlich bei 140 € liegen, je nach Strompreis vor Ort, was in etwa netto einem Energieertrag von ca. 400 kWh pro Jahr entspricht. Die Einsparung der Treibhausgasemissionen mit 168 kg pro Jahr scheint für die Einzelnen nicht ins Gewicht zu fallen. Wenn man aber von 18.000 Förderfällen ausgeht, kann ein jährliches Treibhausgas-Äquivalent von 3.024 Tonnen CO2 pro Jahr in M-V zusätzlich eingespart werden.

Mit dem Programm erreichen wir außerdem, dass die Bürgerinnen und Bürger sich noch intensiver mit dem eigenen Stromverbrauch auseinandersetzen. PV-Anlagen auf dem Balkon werden dazu führen, dass die Nachbarn nachfragen, dass sich Bekannte für die Technik interessieren und dass sie sehen, wie es funktioniert! Und: Die Investitionskosten sind mit unserer Förderung auch für kleine Haushalte sehr erschwinglich. So können wir im besten Falle auch Menschen schnell und einfach helfen, die sich größere Modernisierungsmaßnahmen wohl seltener leisten könnten.“

Bezugnehmend auf den Antrag resümierte der Minister, dass eine weitere Förderung zum Heizungsaustausch, zusätzlich zu den Bundesprogrammen, nicht zielführend sei. Das Geld sei in der Förderung von Balkonkraftwerken auch im Sinne eines verantwortungsvollen Umgangs mit Steuergeldern besser angelegt. Das Förderprogramm stelle vielmehr eine geeignete Ergänzung zu den Maßnahmen des Bundes dar, so Backhaus.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es knapp 390.000 Wohngebäude, beziehungsweise 877.000 Wohnungen. Mehr als die Hälfte aller Wohnungen im Land wird mit Erdgas versorgt, weitere 14% der Wärmeversorgung basiert auf Heizöl. Der Bund fördert die Modernisierung von Heizungen mit Solarthermie-Anlagen (25%), Wärmepumpen (25 bis 40%) und Biomasseanlagen (10 bis 40%, z.B. Holzpellets, innovative Systeme).

Für die Förderung steckerfertiger PV Anlagen („Balkonkraftwerke“) hat das Land 10 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, mit denen circa 18 Tausend Haushalte erreicht werden sollen. Anträge können seit Dienstag beim Landesförderinstitut gestellt werden. Es ist zu erwarten, dass auch nach der Zweckbindungsfrist von 2 Jahren nachhaltige Treibhausgasemissionseinsparungen über die typische Lebensdauer solcher Anlagen von 10 Jahren entstehen werden. Dieser Nachhaltigkeitseffekt tritt selbst dann ein, wenn die Mietenden nach der Bindungsfrist von 2 Jahren beispielsweise wegen eines Umzuges die steckerfertige PV-Anlage an einem anderen Standort in M-V weiternutzen.

Härtefallfonds für Ost-Rentner

Schwerin – Mecklenburg-Vorpommern ist bereit, sich an einer Härtefalllösung für Rentnerinnen und Rentner zu beteiligen, deren Ansprüche bei der Überleitung von DDR-Rentenrecht nicht berücksichtigt worden sind. Das teilte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute mit.

„Es gibt Gruppen, die bei der Überleitung des DDR-Rentenrechts aus nicht nachvollziehbaren Gründen nicht berücksichtigt wurden, wie zum Beispiel zu DDR-Zeiten geschiedene Frauen. Mecklenburg-Vorpommern setzt sich seit vielen Jahren dafür ein, dass wir hier zu einer Lösung kommen.

Die Bundesregierung hat im Ergebnis der Beratungen einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe einen Härtefallfonds für zumindest diejenigen betroffenen Rentnerinnen und Rentner vorgeschlagen, die mit sehr kleinen Renten auskommen müssen. Rentenrecht ist zwar eigentlich Bundesrecht.

Im Sinne der Betroffenen ist die Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern aber bereit, eine Einmalzahlung von 2.500 Euro des Bundes je Betroffenen mit noch einmal 2.500 Euro aus dem Landeshaushalt aufzustocken“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig heute.

Von dem vom Bund vorgeschlagenen Fonds sollen neben Ostrentnerinnen und Ostrentner auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sowie jüdische Kontingentflüchtlinge mit niedrigen Renten profitieren. Die Einmalzahlung würde für das Land Kosten in Höhe von rund 25 Millionen Euro bedeuten. Die Ministerpräsidentin regte an, diese Summe im Zuge des geplanten Nachtragshaushaltes zur Verfügung zu stellen.

Fachkräftemangel bekämpfen

Meyer: Neue Fachkräftestrategie in Arbeit – Potential von arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern nutzen

Schwerin – Im Schweriner Landtag ist heute das Thema „Fachkräftemangel bekämpfen“ diskutiert worden. „Die Fachkräftesicherung ist eine der drängendsten Herausforderungen für die wirtschaftliche Entwicklung unseres Bundeslandes. Personalengpässe sind bereits jetzt in vielen Branchen spürbar und das Arbeits- und Fachkräftepotential wird sich durch die demografische Entwicklung weiter verringern. In Mecklenburg-Vorpommern wollen wir dieser Entwicklung mit einer neuen Fachkräftestrategie begegnen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Minister Meyer machte im Landtag deutlich, dass es für die Beseitigung des Fachkräftemangels nicht den einen Königsweg als Lösung gibt. „Die Unternehmerinnen und Unternehmer sichern Fachkräfte in den Betrieben, die Politik setzt die Rahmenbedingungen. Hier wollen wir unterstützen und gemeinsam strategische Ziele der Fachkräftestrategie in Mecklenburg-Vorpommern erarbeiten. Im Fokus steht dabei, die Rahmenbedingungen für die betriebliche Fachkräftesicherung und Fachkräftegewinnung für die Unternehmen im Land zu verbessern und sicherzustellen, dass die Fachkräftebedarfe in der Zukunft insgesamt bestmöglich gedeckt werden können“, so Meyer weiter.

Im Mai 2022 hat das Wirtschaftsministerium einen 40-köpfigen Expertenbeirat für die Erstellung der Fachkräftestrategie gegründet. Zur Auftaktveranstaltung am 30. Mai 2022 in Schwerin wurde mit dem Ziel, konkret umsetzbare Maßnahmen zu erarbeiten, die Durchführung von fünf thematischen Workshops vereinbart.

Die fünf Workshops zur Fachkräftestrategie fanden bereits statt. Thematische Schwerpunkte waren dabei: Arbeitskräfte qualifizieren / Fachkräfte weiterbilden; Attraktive Arbeitgeber:innen; Stärkung der dualen Berufsausbildung; Fachkräfte von außerhalb gewinnen sowie Fachkräfte in Zukunftsfeldern 2030 / Zukunft der Arbeit. „Daraus haben sich bereits erste Empfehlungen ergeben.

Hierzu zählen unter anderem die Etablierung einer Willkommenskultur, die Verbesserung der Anerkennung und Durchlässigkeit von Berufsabschlüssen, die Verbesserung der Berufsorientierung, eine Kampagne für die duale Berufsausbildung sowie mehr Berufspraxis in Schulen“, erläuterte der Minister im Landtag. Auch für die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber wurden Empfehlungen ausgesprochen.

Dabei geht es insbesondere um den Aufbau von Vertrauen und Authentizität; Wertschätzung gegenüber den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern; das Eingehen auf individuell unterschiedliche Bedürfnisse; den Ausbau der Möglichkeiten zum flexiblen Arbeiten sowie das Aufzeigen von Entwicklungsmöglichkeiten und Gesundheitsmanagement.

Im Mittelpunkt der Landtagsdebatte stand dabei vor allem auch, die Potentiale von arbeitslosen Akademikerinnen und Akademikern stärker in den Fokus zu nehmen. „Die Wirtschaft sucht händeringend Fachkräfte.

Dennoch haben arbeitslose ältere Akademikerinnen und Akademiker teilweise Schwierigkeiten, einen neuen Job zu finden. Dabei brauchen die Unternehmen gerade in Zeiten zunehmender Fachkräfteengpässe sie so dringend. Deswegen werden wir in der Arbeitsmarktanalyse im Rahmen der Fachkräftestrategie auch das Potential der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker mit untersuchen lassen“, sagte Arbeitsminister Meyer.

Die Arbeitslosenquote von Akademikerinnen und Akademikern bewegt sich auf einem Niveau, bei dem von Vollbeschäftigung gesprochen werden kann. Im Jahr 2021 lag sie in Mecklenburg-Vorpommern bei 2,7 Prozent.

Es handelt es sich vor allem um Sucharbeitslosigkeit: Die Hälfte der arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker war kürzer als ein halbes Jahr arbeitslos (Anteil deutschlandweit: 53 Prozent). Langzeitarbeitslosigkeit ist für etwa ein Viertel aller arbeitslosen Akademikerinnen und Akademiker ein Thema (Anteil deutschlandweit: 25 Prozent). Ein Grund hierfür ist möglicherweise, dass die Spannbreite in den akademischen Berufen enorm ist. Beispielsweise betrug im Jahr 2021 in den Naturwissenschaften die Arbeitslosenquote 7,5 Prozent, während sie im Bereich Medizin und Pharmazie bei 1,6 Prozent lag.

„Es kann also schon mal sein, dass Natur- oder auch Geisteswissenschaftler schwerer am Arbeitsmarkt oder wieder am Arbeitsmarkt unterkommen. Sicher sind also auch hier Potentiale zur Verringerung von Fachkräfteengpässen vorhanden. Das Thema wird in der Arbeitsmarkt- und Fachkräftestudie wissenschaftlich fundiert mit untersucht werden und auch Eingang in die Fachkräftestrategie finden“ sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Long Covid-Versorgung und Forschung in M-V

Schwerin – Am 9. November stimmte der Landtag der Förderung von Post und Long Covid-Behandlungen und der weiteren Erforschung der Erkrankung zu. Die Finanzierung der Projekte erfolgt aus dem MV-Schutzfonds.

Gesundheitsministerin Stefanie Drese betonte: „Mit den Mitteln treiben wir die wichtige Forschung zu Long Covid voran und ermöglichen die Versorgung für alle Erkrankten unabhängig von ihrer Krankenversicherung. Damit nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle ein.“

Die Ministerin verdeutlichte, dass Betroffene sich künftig an spezialisierte Anlaufstellen im Land wenden könnten. Der beschlossene Antrag sieht vor, das im Oktober neu eröffnete Long Covid-Institut in Rostock unter Leitung der international bekannten Internistin und Lungenfachärztin Dr. Jördis Frommhold mit rund 350.000 Euro für ein Jahr befristet zu fördern. Weitere rund 2,5 Millionen Euro investiert das Land in die Behandlung und Forschung zur Erkrankung an der Universitätsmedizin Greifswald und der Unimedizin Rostock.

Drese: „Durch die Landesförderung können die bereits bestehenden Ambulanzen an den Universitätsmedizinen Rostock und Greifswald zeitlich befristet ausgebaut werden. Das bedeutet: mehr Personal und mehr Diagnoseverfahren.“ Zugleich würden die behandelnden Ärztinnen und Ärzte in drei Studien zu Nachweis- und Heilungsmöglichkeiten der Erkrankung forschen, so die Ministerin.

Drese bezeichnete die innovative Arbeitsweise und die Zusammenführung verschiedener Studienerkenntnisse in den Projekten als vielversprechend. Es handele sich hierbei um wahre Leuchtturmprojekte, die bereits das Interesse anderer Länder geweckt hätten.

„Long Covid ist eine sehr vielschichtige und schwerwiegende Erkrankung, deren Behandlung schnellstmöglich in die Regelversorgung überführt werden sollte“, so Drese. „Studien zufolge sind mindestens vier Prozent der Menschen nach einer Corona-Infektion von Post oder Long Covid betroffen. Die Erkrankung geht häufig mit einer deutlichen Einschränkung für die Betroffenen einher.

Ziel der Projekte sei es daher, einen „Therapie-Dschungel“ zu vermeiden und ein einheitliches Modell zu entwickeln, um die nötigen Leistungen über die Regelfinanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können, so Drese.

Beschleu­nigung des Windkraftausbaus

Schwerin – Der Landtag hat heute in erster Lesung dem Gesetzent­wurf zur Regelung der naturschutzrechtlichen Zustän­dig­keit zur Beschleunigung des Ausbaus der Winden­ergie in Mecklenburg-Vorpommern zugestimmt. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus begrüßt den Beschluss: „Für mich steht der Gesetzentwurf in einem engen Zusammenhang zu den aktuellen Krisen: Der Klimakrise, der Biodiversitätskrise, der Energiekrise und dem schrecklichen Angriffskrieg, den Russland gegenwärtig in der Ukraine führt.

Ich bin der tiefsten Überzeugung, dass es uns gelingen wird, diese Krisen zu meistern. Weil die Krisen uns jedoch jetzt herausfordern, müssen wir jetzt die Dinge ändern und dürfen nicht warten. Wir brauchen mehr regenerative Energieerzeugung und wir brauchen sie so schnell wie möglich.

Wir alle wissen, dass die Abhängigkeit von fossilen Energiequellen nicht nur katastrophale Folgen für Klima und Biodiversität hat, sondern uns auch erpressbar macht. Deshalb ist jede hier bei uns erzeugte Kilowatt­stunde regenerativen Stroms nicht nur gut fürs Klima, sie ist auch gut für die Wirtschaft und führt uns aus Szenarien einer Strom- oder Gasmangellage. Zugleich sichert sie aber auch die Bezahlbarkeit von Energie und Heizung für unsere Bürgerinnen und Bürger, denn Windkraftstrom hat sehr niedrige Erzeugungskosten. Das ist auch ein wichtiger Standortfaktor für unsere Wirtschaft. Mehr regenerative Energie bedeutet daher mehr Windkraft hier bei uns im Norden.

Dabei lässt sich nicht verhehlen, dass Windräder auch negative Auswirkungen haben: Auf die Menschen in der Nähe, auf das Landschaftsbild, für Vögel und Fleder­mäuse, für den Denkmalschutz. Aber Nebenwirkungen lassen sich nicht vollständig vermeiden, sondern es kommt darauf an, sie so zu gestalten, dass unser Land lebenswert ist und bleibt. Dafür haben wir anspruchs­volle Genehmigungsverfahren, die all diese Aspekte umfassen. Und weil dies so ist, erfordern sie intensive Abstimmungen und Diskussionen mit den Betroffenen. Daran wollen wir nichts ändern. Im Gegenteil: Wir wollen, dass Wertschöpfung vor Ort passiert. Das schafft Akzeptanz und Vertrauen, sichert Artbeit, Einkommen und Wohlstand. Auch das ist in dem Entwurf enthalten.

Wir wollen keine Abstriche an den Inhalten machen, aber wir wollen Schluss machen mit endlosen Geneh­migungsverfahren, bei denen über Jahre hinweg die immer gleichen Fragestellungen gestellt, ohne dass Antworten gegeben werden. Deswegen wollen wir, dass die Genehmigungsverfahren möglichst effektiv durchgeführt werden“, so der Minister.

„Windenergieanlagen mit einer Höhe von über 50 Metern werden durch Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassen. Diese Genehmigungen werden durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) erteilt“, ergänzt Backhaus und fährt fort:

„Die Genehmigungen sind umfassend: Sie schließen praktisch alle anderen Verwaltungsentscheidungen ein; wie zum Beispiel Entscheidungen nach dem Natur­schutz­recht und im Rahmen des Denkmalschutzes. Das ist an sich ein gutes Verfahren, weil es die Möglichkeit schafft, alle Aspekte gemeinsam zu bearbeiten und zu erledigen. In unseren Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU erledigen das sehr kompetente und engagierte Mitarbeitende. Dennoch gelingt es uns nicht, mit der Zeitdauer der Genehmigungsverfahren auch nur annähernd die Zielmarken des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu erreichen.

Diese betragen im förmlichen Verfahren 7 Monate (Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung) und im vereinfachten Verfahren 3 Monate (ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen§ 10 Abs. 6a S.1 BImSchG).

Wenn wir mit der Energiewende ernst machen wollen, benötigen wir in den nächsten zehn Jahren deutlich mehr abgeschlossene Genehmigungsverfahren in deutlich kürzeren Fristen.

Nach den gesetzlichen Vorgaben des Bundes müssen wir bis 2027 1,4% der Landesfläche als Flächenaus­lastung und bis 2032 insgesamt 2,1% der Landesfläche als Flächenauslastung erreicht haben.

Derzeit befinden sich mehr als 900 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Die Verfahren dauern durchschnittlich – ab Vollständigkeit der Antragsunterlagen – 13,7 Monate (Zahl aus 2021) und mehr als 2 Jahre ab Antragstellung (Zahl aus 2021).

Dafür gibt es viele Gründe: Fehlende Akzeptanz bei den Betroffenen, mangelnde Ausweisung von Eignungs­gebieten durch die regionalen Planungsverbände sowie Belange des Denkmalschutzes.

Darüber hinaus führt aber auch die Bearbeitung der Naturschutzaspekte in den immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren häufig zu Verzögerungen.

Das muss und kann geändert werden. Wir müssen die zwei zentralen Ursachen beseitigen:

  1. Wir brauchen mehr Mitarbeitende im Naturschutzbereich für diese Aufgabe.
  2. Die Aufteilung der Aufgaben auf zwei Behörden, die Naturschutzbehörden bei den Landkreisen und die Immissionsschutzbehörden bei den StÄLU, erschwert die Arbeit unnötig.

Der Gesetzentwurf setzt an beiden Elementen an, indem die naturschutzrechtliche mit der immissions­schutzrechtlichen Zuständigkeit bei den StÄLU zusammengeführt wird. Das ermöglicht Genehmigungs­management „aus einem Guss“ und insbesondere eine zielgerichtete Führung der einzelnen Verfahren. Darüber hinaus sollen die StÄLU personell verstärkt werden.

Ich bin sehr dankbar, dass wir gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Möglichkeit gefunden haben, die für die Umsetzung erforderlichen 30 Personalstellen zu finanzieren. Dafür werden in der Startphase 15 Stellen zur Verfügung stehen. Die weiteren 15 Stellen werden im Laufe des folgenden Jahres hinzukommen.

Ich bin überzeugt, dass wir mit diesem Gesetzentwurf bei dem Ausbau der regenerativen Energien hier bei uns im Land einen großen Schritt vorankommen werden“, so Backhaus abschließend.

Höhere Qualität in Kitas

Oldenburg: bessere Ausbildung der Fachkräfte

Schwerin – Das Land geht einen weiteren wichtigen Schritt für eine höhere Qualität in den Kitas in Mecklenburg-Vorpommern. Dafür will das Land das „Kindertagesförderungsgesetz“ (KiföG) ändern. Die Regierungsfraktionen haben den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und in erster Lesung im Parlament debattiert.

„Schwerpunkt in der Koalitionsvereinbarung ist die Qualitätsverbesserung in den Kindertagesstätten. Keine Anrechnung mehr in den ersten beiden Ausbildungsjahren auf den Fachkräfteschlüssel und kein Verzicht mehr auf ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher – damit verbessern sich nicht nur die Ausbildungsbedingungen gravierend, sondern dadurch wird auch der Fachkräfteschlüssel erhöht“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Diejenigen, die zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) ausgebildet werden, sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Die Kosten dafür trägt allein das Land.

Damit soll erreicht werden, dass künftig mehr pädagogisches Personal ausgebildet werden kann und das Land bessere Ausbildungsbedingungen schafft.

In der Übergangsphase von zwei Jahren können sich die Kita-Träger entscheiden, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf den Fachkräfte-Schlüssel anrechnen.

Die Änderungen des KiföG werden nun in den Ausschüssen beraten, bevor der Landtag das neue Gesetz zu Beginn des kommenden Jahres beschließen soll.