Land legt Programm für Härtefalldarlehen auf

Meyer: Unterstützung wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialien und Rohstoffe

Schwerin – Das Land legt zusätzlich ein Programm für Härtefalldarlehen für Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler zur Abmilderung besonderer Belastungen wegen zum Teil drastisch gestiegener Preise für Materialen und Rohstoffe auf.

„Der Bund richtet seine Unterstützungsmaßnahmen bislang vor allem auf die hohen Energie- und Wärmekosten aus. Wir wollen dort unterstützen, wo es bislang noch zu wenig Hilfe für die Wirtschaft gibt. Insbesondere die zum Teil drastisch gestiegenen Preise für Materialen und Rohstoffe sowie allgemeine Störungen von Lieferketten machen den Unternehmen zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund sollen Unternehmen, Soloselbstständige und Freiberufler im Sinne einer nachrangigen beziehungsweise ergänzenden Unterstützung mit Härtefallhilfen zeitlich befristet zur Abmilderung besonderer Belastungen unterstützt werden.

Wir setzen hier nunmehr mit einem neuen Programm für Härtefalldarlehen an. Bei Härtefällen aufgrund von besonderen Belastungen aus allgemeinen Lieferkettenstörungen soll darüber hinaus mit Einzelfall-Darlehen eine Liquiditätssicherung ermöglicht werden. Beiden gemeinsam ist, dass es sich um Härtefälle handeln und die Förderung durch das Land subsidiär sein muss. Anträge können ab Montag (14. November 2022) gestellt werden“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Bei dem neuen Programm stehen die vom Bund bislang nicht adressierten Material- und Rohstoffpreissteigerungen im Mittelpunkt. „Mit den Härtefalldarlehen wollen wir die kleinsten, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Soloselbständige und Freiberufler im Vollerwerb unterstützen, die zusätzlich mit deutlich gestiegenen Rohstoff- und Materialkosten belastet werden.

Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der Rohstoff- und der Materialaufwand mit überdurchschnittlich hohem Preisanstieg anfällt, der nicht kurzfristig preis- und erlöswirksam weitergegeben werden kann oder konnte“, sagte Meyer weiter.

In solchen Härtefällen sollen Darlehen mit Beträgen zwischen 10.000 Euro und maximal 50 Prozent des durchschnittlichen Jahresumsatzes der letzten drei Jahre, höchstens jedoch 100.000 Euro ausgereicht werden. „Diese können flexibel für Betriebsmittel oder Investitionen eingesetzt werden. Auf Wunsch des Unternehmens kann bis zu 12 Monate eine tilgungsfreie Zeit gewährt werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Zuwendung wird für maximal 60 Monate gewährt. Der Zinssatz beträgt für die gesamte Laufzeit 5 Prozent.

Die Anträge für das Programm Härtefalldarlehen sind formgebunden bei PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Werderstraße 74b, 19055 Schwerin (PwC) unter Nutzung des dafür vorgesehenen Formulars einzureichen. Die Antragsunterlagen können beim Landesförderinstituts Mecklenburg-Vorpommern im Internet unter www.lfi-mv.de abgerufen werden.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern, Werkstraße 213, 19061 Schwerin. Die finanziellen Mittel in Höhe von 10 Millionen Euro für die Härtefalldarlehen zur Unterstützung der Wirtschaft kommen aus dem neuen Härtefallfonds der Landesregierung.

Für Unternehmen mit Schwierigkeiten oder auch mit allgemeinen Fragen zur Finanzierung, Fördermittelbeschaffung, Qualifizierung von Beschäftigten oder Organisation der Unternehmensnachfolge steht weiterhin die vom Wirtschaftsministerium bei der GSA (Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH) eingerichtete Unternehmens-Hotline 0385/588-5588 bereit.

Finanzielle Unterstützung beim Strahlenschutz

Schwerin – Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen war die Notfallvorsorge im Strahlenschutz Thema im Schweriner Landtag. Besonderes Augenmerk lag dabei auf der mangelnden Personalausstattung in diesem Bereich.

Dazu der zuständige Umweltminister Dr. Till Backhaus: „Die Gefahr des Austretens radioaktiver Stoffe und deren regionale Ausbreitung hat mit Ukrainekrieg eine reale Dimension angenommen. Die Handlungsfähigkeit im Falle eines radiologischen Notfalls ist für mich deshalb nicht verhandelbar.

Auch steht für mich außer Frage, dass wir in diesem Bereich mehr Personal brauchen. Die Aufgaben der Radioaktivitätsmessung sind Aufgaben, die die Länder im Auftrag des Bundes durchführen. Der Bund ist deshalb verpflichtet den Ländern den Aufwand für diese Aufgabe zu erstatten. Dieser Pflicht muss der Bund endlich angemessen nachkommen. Dazu gehört nicht nur die Erstattung der Sach-, sondern auch der Personalkosten.

Die Aufgaben des Landes bei der Überwachung der Umweltradioaktivität nach § 162 des Strahlenschutzgesetzes werden vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) wahrgenommen. Dort tritt nach wie vor situativ ein Krisenstab zusammen und es werden die technischen Funktionalitäten regelmäßig getestet.

Dabei handelt es sich um ein Standardprozedere, das keinen Anlass zur erhöhter Sorge gibt. Dennoch müssen wir natürlich auf alle Eventualitäten vorbereitet sein und dafür brauchen wir die nötige Manpower. Bislang entspricht die Personalausstattung nicht den Empfehlungen des Strahlenschutzvorsorgegesetzes von 2015. Das muss sich ändern. Derzeit verfügen wir im Land auch nur über eine Radioaktivitätsmessstelle, die sich in Stralsund befindet.

Das Ausbleiben radiologisch relevanter Ereignisse hat Anfang der 2000er Jahre zur Streichung der 2. Radioaktivitätsmessstelle geführt. Dieses Urvertrauen in die Welt ist angesichts der kriegerischen Auseinandersetzungen in Mitteleuropa so nicht mehr haltbar. Die Wiedereinrichtung einer zweiten Radioaktivitätsmessstelle an einem anderen Standort würde spürbare Vorteile für die Schadensvorsorge mit sich bringen.“

Das Integrierte Mess- und Informationssystem für die Überwachung der Radioaktivität in der Umwelt – kurz: IMIS – wurde nach dem Reaktorunfall von Tschernobyl 1986 aufgebaut. Alle Mess- und Prognoseergebnisse werden beim Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) gesammelt, ausgewertet und in Tabellen, Grafiken und Karten, etwa dem BfS-Geoportal, dargestellt.

Absicherung durch Härtefallfonds M-V

Oldenburg: Energiefonds des Landes federt Härtefälle für Schul- und Kitaträger zusätzlich ab

Schwerin – Die Landesregierung unterstützt mit dem Härtefallfonds MV die Energieversorgung an Kitas und Schulen zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes.

„Wir werden es nicht zulassen, dass das Energiesparen auf dem Rücken der Kinder und Jugendlichen in den Kitas und Schulen ausgetragen werden darf“, sagte Simone Oldenburg. „Das Land sorgt dafür, dass es auch in einer schwierigen Energielage optimale Förder-, Betreuungs- und Lernbedingungen gibt. Dazu gehören auch Licht und Wärme. Deshalb sind wir froh, dass das Land Träger von Schulen und Kitas mit 10 Millionen Euro zusätzlich zum Energiepreisdeckel des Bundes unterstützt“, betonte die Ministerin.

Der Härtefallfonds des Landes wird die Hilfsmaßnahmen des Bundes ergänzen und die Energieversorgung des Landes sichern. In der zweiten Säule soll der Fonds dort ansetzen, wo trotz Bundeshilfen existenzielle Härten entstehen könnten: darin eingeschlossen sind insbesondere Kitas, Schulen und Hochschulen. Allein für diese drei Bereiche sollen insgesamt 15 Millionen Euro bereitgestellt werden.

Der für die Einrichtung des Energiefonds erforderliche Nachtragshaushalt soll dem Landtag zügig vorgelegt und noch im Dezember beschlossen werden. Der MV Energiefonds umfasst ein Volumen von insgesamt 1,1 Milliarden Euro.

Schulpsychologische Beratung

Schwerin – Nach einem mutmaßlichen Reizgas-Vorfall an der Güstrower „Schule am Inselsee“ hat das Bildungsministerium eine enge Begleitung und Unterstützung der Schule sichergestellt.

„Die bestehenden Meldeketten und abgestimmten Abläufe haben sich auch beim heutigen Vorfall bewährt. Schulen wissen, wie sie sich in Notfällen zu verhalten haben. Grundlage dafür sind landesweite Standards. Vielen Dank an alle Verantwortlichen“, erklärte Bildungsministerin Oldenburg.

Nach dem Vorfall am Vormittag hatte die Schulleitung alle notwendigen Maßnahmen eingeleitet. Schülerinnen und Schüler mit gesundheitlichen Beschwerden wurden sofort durch den ärztlichen Dienst behandelt. Die Schule wurde geräumt. Inzwischen konnte sie wieder freigegeben werden.

Auch der der Zentrale Fachbereich für Diagnostik und Schulpsychologie (ZDS) hat heute direkt vor Ort unterstützt. Über die Zentrale ist eine psychologische Begleitung weiterhin sichergestellt unter: 0385 588 7777.

Gesetz für Seniorenbeteiligung in M-V wirkt

Schwerin – Im Jahr 2010 führte Mecklenburg-Vorpommern als eines der ersten Bundesländer ein Seniorenmitwirkungsgesetz ein. Die Evaluation des Gesetzes zeigt, dass sich die Teilhabemöglichkeiten älterer Menschen seither verbessert haben. Darüber informierte Sozialministerin Stefanie Drese im Zuge einer Aussprache im Landtag am 10. November.

Drese: „Im Zusammenspiel des Seniorenmitwirkungsgesetzes und der darüber hinaus gehenden Projekte der Landesregierung wird eines deutlich: Die Teilhabe der Seniorinnen und Senioren im Land ist auf vielfältige Art und Weise über breite Themengebiete gesichert, gewünscht und geschätzt.“

Dabei sieht das Seniorenmitwirkungsgesetz eine regelmäßige Überprüfung auf seine Wirksamkeit ausdrücklich vor. „Wir machen also kontinuierlich den Praxischeck und holen Stellungnahmen von allen relevanten seniorenpolitischen Akteuren und Institutionen ein,“ erklärte die Ministerin dazu.

Durch die gesetzlichen Bestimmungen würde das Engagement der Seniorenvertretungen im Land eine hohe Anerkennung erfahren und ihre wichtige Arbeit legitimiert. Die Evaluation zeige: Der Anspruch der Seniorinnen und Senioren, sich kritisch und konstruktiv in die Gestaltung der Politik einzubringen sei dadurch gewachsen, so Drese weiter.

Die Landeregierung unterstützte darüber hinaus viele weitere Projekte, die sich gezielt an Menschen ab 60 Jahren richten, zum Beispiel im Bereich Digitalisierung und Ehrenamt. Drese: „Auch in Zukunft fördern wir die aktive Beteiligung von Seniorinnen und Senioren am sozialen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben.“