Förderprogramm für Alltagshelfer*innen

Oldenburg: neue Auflage der Förderung bedeutet Sicherheit und Planbarkeit

Schwerin – Um das Kita-Personal weiterhin zu entlasten, unterstützt das Land mit der Finanzierung der Alltagshelferinnen und Alltagshelfer die Kitas auch im neuen Jahr.

Die neue Förderrichtlinie sieht eine zweijährige Finanzierung ab Januar 2023 vor. Damit können bestehende Verträge der Alltaghelferinnen und -helfer verlängert und neue geschlossen werden.

„Wir freuen uns, dass die Förderung durch das Land auch in den kommenden Jahren weitergeführt werden kann. Für viele Kitas ist die Unterstützung durch die Alltagshelferinnen und -helfer mittlerweile ein verlässlicher Pfeiler. Die Verlängerung der Förderung gibt ihnen Sicherheit und Planbarkeit. Erzieherinnen und Erzieher an den Kitas leisten eine tolle, aufopferungsvolle pädagogische Arbeit. Deshalb ist es besonders wichtig, sie bei ihrer täglichen Arbeit zu unterstützen und von nicht-pädagogischen Tätigkeiten zu entlasten“, sagt Bildungsministerin Oldenburg.

Insgesamt stellt das Land 4 Millionen Euro im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 zur Verfügung. Die Kitas können über ihre Träger bis zu 6.500 Euro für die Alltagshelferinnen und -helfer beantragen.

Alltagshilfen sollen für ihren Einsatz in den Kitas auch geschult werden. An den vom Land finanzierten Fortbildungen können neu eingestellte und bereits beschäftigte Alltagshelferinnen und -helfer ab dem neuen Jahr kostenfrei teilnehmen. In den Kursen wird unter anderem Wissen zu den Rechten und Pflichten in der Zusammenarbeit mit dem pädagogischen Personal und den Eltern vermittelt.

Alltagshelferinnen und -helfer sind kein pädagogisches Personal. Sie sollen das Kita-Fachpersonal bei einfachen und alltäglichen Arbeiten entlasten. So unterstützen sie es im hauswirtschaftlichen Bereich; zum Beispiel helfen sie in der Küche, beim Tischdecken, räumen mit auf oder kümmern sich um die Desinfektion.

Im Förderzeitraum 2021 wurden landesweit insgesamt 358 Alltagshelferinnen und -helfer neu eingestellt. Zudem wurden bei 175 Personen Stunden zur Übernahme von Alltagshelfertätigkeiten aufgestockt. Die Zahlen für 2022 werden im Frühjahr erwartet.

Bundesweiter Warntag

In M-V wird am Donnerstag Warnung geprobt

Schwerin – Am Donnerstag ist zum zweiten Mal bundesweiter Warntag. Auch in Mecklenburg-Vorpommern werden um elf Uhr alle technisch dafür geeigneten Sirenen im Land eine Warnung der Bevölkerung auslösen.

„Die Innenministerinnen und Innenminister von Bund und Ländern haben 2020 beschlossen, einmal im Jahr beim Warntag die Menschen in Deutschland über die unterschiedlichen Warnmittel in Gefahrensituationen zu informieren und damit auch stärker auf den Bevölkerungsschutz aufmerksam zu machen. Bund, Länder und Kommunen aktivieren dabei zur gleichen Zeit in einer Übung ihre Warnmittel. Selbstverständlich machen wir da mit“, erklärt Mecklenburg-Vorpommerns Innenminister Christian Pegel den deutschlandweiten Aktionstag und führt weiter aus:

„Ein wichtiges Warnmittel sind Sirenen. Sie tragen dazu bei, die Menschen in unserem Land im Fall von Wetterextremen, Waldbränden, Hochwasser oder anderen großräumigen Gefahrenlagen zu warnen und erste Verhaltensempfehlungen zu transportieren. Aber nicht alle Kommunen und Gemeinden in unserem Land sind mit Sirenen ausgestattet, deswegen sollten sich die Bürgerinnen und Bürger beim Warntag nicht wundern, sollte ausgerechnet in ihrem Ort kein Sirenensignal ertönen. Nur die an das Warnsystem angeschlossenen Sirenen werden ertönen. Daher unterstützt das Land  seit einigen Jahren – ebenso wie der Bund – mit seinem Sirenenförderprogramm – die Errichtung dieser Warngeräte durch die unteren Katastrophenschutzbehörden.

Für Mecklenburg-Vorpommern gelten einheitliche Signale und Bedeutungen:

  1. Mit der Alarmierung, auch Feueralarm, werden die Rettungskräfte zu einem Einsatz gerufen. Die Bevölkerung muss gegebenenfalls im Einsatzumfeld mit Rauchgasen rechnen und sollte Türen und Fenster schließen. Der Sirenenton dazu: ein zweimal unterbrochener Dauerton von etwa einer Minute.
  2. Mit einem auf- und abschwellenden Sirenenton für etwa eine Minute erfolgt die Warnung der Bevölkerung. Bei seinem Erklingen sollten Sie feste Gebäude aufsuchen, regionale Radio- und Fernsehsender einschalten und auf Durchsagen achten. Nutzen Sie die Notfall-Informations- und Nachrichten-App „Nina“ auf Ihrem Smartphone. Vom Zeitpunkt des Sirenensignals bis zur Rundfunkdurchsage kann einige Zeit vergehen. Was Sie sonst noch befolgen sollten, erfahren Sie auf der Webseite www.brand-kats-mv.de. Dort können Sie sich auch alle Sirenentöne einmal anhören.
  3. Entwarnung gibt die Sirene mit einem Dauerton von etwa einer Minute.

„Zum bundesweiten Warntag am Donnerstag ertönen bei uns im Land die Signale zur Warnung der Bevölkerung, eingebettet in eine vorherige und anschließende Entwarnung“, kündigt Christian Pegel an und ergänzt: „Dieser Tag ist ein bewusster Stresstest für die Warninfrastruktur in Deutschland. Im Alltag laufen unsere Warnsysteme zuverlässig. Ein Stresstest unter besonderen Bedingungen ist dennoch nötig für die Härtung und Weiterentwicklung des Warnsystems. Der Warntag soll daher ganz gezielt dabei helfen, Optimierungspotenziale in allen Bereichen aufzuzeigen.“

Weiterhin weist der Minister auf den Übungsalarm hin, der einheitlich sonnabends um zwölf Uhr ertönt: „Mit einem etwa 15-sekündigen Dauerton können Brand- und Katastrophenschützer ihre Sirenen technisch erproben – sofern dieser Tag nicht auf einen gesetzlichen Feiertag fällt. Für Bevölkerung und Einsatzkräfte erwachsen daraus keine Handlungsanweisungen.“

„Sirenen sind natürlich nicht die einzigen Warnmittel“, sagt Christian Pegel weiter und zählt auf: „Dazu zählen unter anderem auch Radio, Fernsehen, digitale Infotafeln im öffentlichen Raum, Warn-Apps wie ,Nina‘ und das so genannte Cell Broadcast. Dieses wird zum diesjährigen Warntag erstmals erprobt. Dazu löst das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe über das Modulare Warnsystem (MoWaS) die Versendung einer Warnnachricht an alle Handys aus, die sich im Empfangsbereich einer Funkzelle befinden und technisch in der Lage sind, diese Meldungen zu empfangen.

Der Warntag stellt vor allem für den neuen Warnkanal Cell Broadcast den Beginn einer intensiven operativen Testphase dar. In dieser Testphase ist noch kein vollständiger Wirkbetrieb vorgesehen und es werden nicht alle Handynutzerinnen und –nutzer in Mecklenburg-Vorpommern und auch in Deutschland eine Warnmeldung über Cell Broadcast empfangen können.

Realisiert werden Warnungen in Deutschland durch den Warnmittelmix – und damit über möglichst viele Wege. Ein Video und weitere Informationen zu den Warnmitteln in Deutschland finden Sie auf der Webseite des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe.