Ein Buch über Rügens erstes Seebad

Neuauflage einer besonderen Chronik erscheint im Herbst 2022

Insel Rügen – „Gefragt nach dem ältesten Seebad auf der Insel Rügen, denken viele an Binz. Warum auch nicht? Das Ostseebad hat spätestens mit dem nach der Wende von 1989 einsetzenden Bauboom nicht nur den ersten Rang im Bereich der Bettenzahlen, sondern bleibt nach wie vor der Ort, den fast jeder Tourist von heute einmal gesehen haben will, wenn er hier gewesen war. Da kann man sich fast nicht vorstellen, dass es vor 200 Jahren im Süden Rügens einen Ort gab, in dem eigentlich der Badetourismus Rügens begonnen hatte, nämlich in Lauterbach-Neuendorf.“

Mit diesen Worten macht der Autor André Farin auf sein neu aufgelegtes Buch „Lauterbach. Rügens ältestes Seebad. Hafenort. Bootsbautradition“ aufmerksam, mit dem er über ein Thema schreibt, das bislang nur nebenbei oder gar nicht bearbeitet oder gar beachtet worden war. Das 100. Jubiläum des Hafenbaus nahm er zum Anlass, um über einen Ort auf Rügen zu schreiben, der auf eine bemerkenswerte Geschichte verweisen kann.

Im Lauterbach-Buch beleuchtet der Autor die Geschichte des ersten Seebades auf Rügen. Repro: privat

Im Lauterbach-Buch beleuchtet der Autor die Geschichte des ersten Seebades auf Rügen. Repro: privat

Auf 96 Seiten gibt er im vorliegenden Buch einen Überblick über die Entwicklung des Seebades von einem reinen Badeort, angelegt und stets gefördert vom Fürsten Wilhelm Malte zu Putbus, bis zu dem bekannten Hafen, der an der Jahrhundertwende zum 20. Jahrhundert an dem Platz entstand, wo zunächst nur eine fürstliche Landungsbrücke existierte. Der Enkel des Fürsten, Wilhelm zu Putbus trat 1901 als Bauherr des Hafens in Erscheinung und setzte die Tradition seines Großvaters als Investor in der eigenen Herrschaft fort.

Die Veröffentlichung gewährt Einblicke in das Leben von Menschen, die in und mit dem Hafen ihre Existenz aufbauen konnten und erzählt beispielhaft von einigen Fischern, Schiffern und Bootsbauern. Da dürfen natürlich auch Menschen, die wegen ihres Auftretens, ihres ständigen Engagements für andere und ihrer speziellen Eigenheiten zu Originalen geworden sind, nicht fehlen. Auch die Jahre nach 1989 und derzeitige Vorhaben fehlen in der Publikation nicht. Die sich durch das Buch ziehende Chronik gibt einen geschichtlichen Überblick über Lauterbachs Entwicklung von 1809 bis 2002.

Hervorzuheben sind die im Buch enthaltenen Kindheitserinnerungen der geborenen Lauterbacherin Marlene Lübbe, deren Vater vor dem 2. Weltkrieg die dortige Fischkonservenfabrik leitete. Vor allem die 1930-er Jahre sind Gegenstand ihres Berichtes, der mit wertvollen Bildern aus dieser Zeit sehr anschaulich einen Ausschnitt aus der Geschichte des Hafenortes gibt. Ähnlich wie alle anderen schwarz-weißen Fotos, die größtenteils zum ersten Mal mit dieser Publikation veröffentlicht werden.

Die historische Ansicht aus den 1830er Jahren zeigt das Badehaus Goor und die fürstliche Landungsbrücke in Lauterbach. Repro: André Farin

Die historische Ansicht aus den 1830er Jahren zeigt das Badehaus Goor und die fürstliche Landungsbrücke in Lauterbach. Repro: André Farin

André Farin, 1970 auf Rügen geboren, wuchs in Wreechen und Putbus auf, studierte von 1990 bis 1995 Germanistik, Anglistik und Geschichte an der Universität Rostock. Nach seinem Referendariat arbeitet er seit 1997 im Schuldienst der Insel. An der Gingster Schule entwickelte der „Lehrer des Jahres 2013“ zusammen mit Schülern einen Rügenführer für Kinder und leitete über Jahre den Schülerzeitungs-Kurs „Die Gingster Welle“.

Er beschäftigte sich mit der Geschichte von Rügen und veröffentlichte eine Biografie über den Ortsgründer Wilhelm Malte Fürst zu Putbus. Für den im Eigenverlag herausgegebenen Band „Schaurig-schönes Rügen“ schrieb er in 30 Geschichten über historische Themen aus 500 Jahren Rügengeschichte. In seinem Werk „In Schmierstiefeln weit weg von der Zivilisation“ untersucht er Otto von Bismarcks Besuche auf der Insel Rügen. Sein aktuelles Buch „Zur Sommerfrische an die Ostseeküste“ beleuchtet die Geschichte der Seebäder auf Rügen und Hiddensee in der Zeit von 1815 und 1915.

Auf dem Weg zu mehr Barrierefreiheit

Umgestaltung der Haltestelle Schöffenweg in Rostock

Rostock – In der Hansestadt Rostock soll im Ortsteil Gehlsdorf die Haltestelle Schöffenweg beidseitig ausgebaut werden. Die Haltestelle befindet sich in der Pressentinstraße.

„Die Haltestelle entspricht auf beiden Fahrbahnseiten nicht den heutigen Standards. Darüber hinaus befindet sie sich in der Nähe einer Grundschule. Die Umgestaltung der Bushaltestelle macht den Ein- und Ausstieg für Fahrgäste sicherer. Es ist gut, dass die Bedingungen vor Ort insbesondere auch für Schülerinnen und Schüler mit der Umgestaltung der Haltestellen auf beiden Seiten deutlich verbessert werden“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse. Die Haltestelle wird im 20-Minutentakt von der Linie 45 der Rostocker Straßenbahn AG (RSAG) angefahren.

Die Haltestelle Schöffenweg in Richtung Warnowblick ist als Haltestelle am Fahrbahnrand ausgebildet. Ein Blindenleitsystem ist nicht vorhanden. Die Haltestellenausstattung besteht aus einem Haltestellenmast mit einem Papierkorb.

Die Haltestelle entspricht auch auf Grund der Bordhöhe nicht dem behindertengerechten Standard. Bei der Haltestelle Schöffenweg in Richtung Dierkower Kreuz ist der Zustand ähnlich. Beispielsweise ist die Breite der Wartefläche unzureichend. „Haltestellen sollen leicht und sicher erreichbar sein. Zum Ausbau der Bushaltestellen Schöffenweg erfolgte eine Variantenuntersuchung. Im Ergebnis soll das Haltestellenpaar nun näher an die Grundschule gerückt werden.

Die Ausführung beider Haltestellen erfolgt als Haltestelle am Fahrbahnrand. Es wird eine Mittelinsel eingerichtet. Hierdurch soll eine sichere Überquerung während eines haltenden Busses ermöglicht werden“, sagte Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse weiter.

Das Verkehrsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund 641.200 Euro. Bei der Maßnahme handelt es sich um ein Vorhaben im Rahmen des Sonderprogramms „Barrierefreie Haltestellen in Mecklenburg-Vorpommern“.

Gefördert wird daraus der Neu- und Umbau von barrierefreien Haltestellen und Verkehrsstationen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben dem Barrierefreiheitsprogramm für den ÖPNV entspricht. Insgesamt stehen dem Sonderprogramm 15 Millionen Euro zur Verfügung; diese sind vollständig bewilligt.

M-V sichert Verbraucherzentrale ab

Das Kabinett hat die Verlängerung der Rahmenvereinbarung beschlossen. Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Wichtig für alle.“

Schwerin – Zum 31. Dezember 2022 läuft die zweite Rahmenvereinbarung des Landes mit der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e. V. aus. Das Landeskabinett hat daher heute beschlossen, mit einer neuen Rahmenvereinbarung die Zusammenarbeit fortzusetzen.

Die Ministerin für Justiz, Gleichstellung und Verbraucherschutz Jacqueline Bernhardt: „Mit dieser nunmehr dritten Rahmenvereinbarung wird der Verbraucherzentrale ein finanzieller Rahmen in Aussicht gestellt, mit dem sie ihre unabhängige Arbeit mittelfristig kontinuierlich fortführen kann und Planungssicherheit erhält. In den nächsten fünf Jahren geben wir insgesamt rund 4,3 Millionen Euro an die Verbraucherzentrale.

Damit kann sie ihre Beratungstätigkeit weiterhin absichern. Gerade in Zeiten von Kostensteigerungen auf breiter Ebene sind Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger enorm wichtig. Die Verbraucherzentrale informiert über Einsparungsmöglichkeiten und warnt vor Kostenfallen. Somit ist die Verlängerung der Rahmenvereinbarung über das Jahr 2022 hinaus ein wichtiges Signal“, sagt Verbraucherschutzministerin Bernhardt. Das Geld fließt in die institutionelle Förderung sowie in die Projekte „wirtschaftlicher Verbraucherschutz“ und „Ernährungswirtschaftlicher Verbraucherschutz.“

„Die Verbraucherzentrale ist ein zentrales Angebot für alle Verbraucherinnen und Verbraucher. Mit ihren engagierten 26 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den 28 Energiestützpunkten sind sie unverzichtbar. Ich stehe für eine verlässliche Verbraucherschutzpolitik. Die Verbraucherinnen und Verbraucher sollen gut informiert sein. Wer gut informiert ist, kann im Alltag die richtigen Entscheidungen treffen und gleichberechtigt am Markt teilnehmen. Und vor allem, wer die Fallen kennt, kann sie umgehen“, so die Ministerin.

Die geschäftsführende Vorständin der Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern e.V. Wiebke Cornelius zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung: „Dank der getroffenen Vereinbarung kann das bewährte Angebot der Verbraucherzentrale auch in den nächsten fünf Jahren fortgeführt werden.

Gerade die Energiepreiskrise hat uns gezeigt, dass unser Beratungsportfolio gerade für private Haushalte mit knappen Finanzen eine unverzichtbare Hilfe ist. Verbraucherschutz ist hochrelevant. Daher möchte die Verbraucherzentrale Mecklenburg-Vorpommern die neue Landesregierung weiter bestärken, mit klaren und mutigen Vorgaben den Verbraucherschutz in allen Bereichen voranzubringen, sozial zu flankieren und es damit den Menschen leichter zu machen, sich nachhaltiger zu verhalten.

Die Verbraucherzentrale ist sich sicher: Ohne starke Verbraucher wird es keine starke Wirtschaft geben. Starke Verbraucherrechte zeigen einen Weg, Wirtschaft und Gesellschaft krisenfester, fairer und nachhaltiger zu gestalten.“

Vereinfachter Zugang zur Kurzarbeit

Meyer: Mehr Planungssicherheit für Unternehmen und Beschäftigte

Schwerin – Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor.

„Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Die Verordnung soll am Mittwoch im Bundeskabinett beschlossen werden.

Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären.

Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.

Ausbau des Rostocker Seehafens

Jesse: Umfangreiche Investitionen in den Liegeplatz 31 – weitere Geschäftsfelder können erschlossen werden

Rostock – Am Dienstag hat Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse an den ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock, Dr. Chris von Wrycz Rekowski, einen Zuwendungsbescheid für den Ausbau der Liegeplätze 31 und 32 im Rostocker Überseehafen übergeben.

„Der Rostocker Seehafen macht sich mit dem Vorhaben weiter zukunftsfest. Mit der laufenden baulichen Ertüchtigung werden hafenwirtschaftliche Akquisitionsmöglichkeiten für Projekt- und Stückgutladungen verbessert. Es wird weiter in die Infrastruktur investiert. Investitionen in die Verkehrs- und Hafeninfrastruktur sind die wesentlichen Grundlagen für den Erfolg der Häfen in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse in Rostock.

Durch die Ertüchtigung der beiden Liegeplätze soll eine multifunktionale Kaianlage auf einer Länge von circa 360 Metern entstehen. Dabei soll die Flächenbelastbarkeit von derzeit 2,0 Tonnen je Quadratmeter auf 5,0 Tonnen je Quadratmeter erhöht werden. Für die Ladungsbereiche Stückgut, Schüttgut und Projektladungen sollen die baulichen Voraussetzungen geschaffen werden, die für die künftige Beanspruchung von Kaianlagen und Flächen erforderlich sind.

„Mit der Ertüchtigung soll darüber hinaus der künftigen Schiffsgrößenentwicklung, speziell in Bezug auf den Tiefgang, Rechnung getragen werden. Es werden die Voraussetzungen geschaffen, weitere Geschäftsfelder an diesen Liegeplätzen zu realisieren“, so Staatssekretärin Jesse weiter.

Die Gesamtinvestitionen für das Vorhaben belaufen sich auf rund 23 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt den Ausbau mit rund 13,2 Millionen Euro im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur (GRW).

„Der Rostocker Seehafen ist mit einer Nutzfläche von 770 Hektar und 40 Schiffsliegeplätzen der größte Universalhafen an der deutschen Ostseeküste. Er ist zudem das größte maritime Industrie- und Gewerbegebiet im Land. Wir werden weiter in die Infrastruktur des Seehafens investieren, um den Ausbau des Rostocker Seehafens sowie das Voranbringen verschiedenster Energievorhaben insbesondere von Wasserstoffprojekten weiter voranzubringen“, sagte Wirtschafts- und Infrastruktur-Staatssekretärin Ines Jesse abschließend.

L 22: Neubau eines Geh- und Radweges

Jesse: Lückenschluss erhöht die Verkehrssicherheit für alle Radfahrerinnen und Radfahrer deutlich

Rostock – In Rostock (Ortsteil Nienhagen) soll ein Geh- und Radweg als Lückenschluss entlang der Landesstraße 22 (L22) zwischen dem Güterverkehrszentrum (GVZ) und dem Stadtteil Nienhagen neu gebaut werden.

„Für die Erhöhung der Verkehrssicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ist ein solcher Lückenschluss für das bereits bestehende Rad- und Fußwegenetz zwingend notwendig. Darüber hinaus erfolgt mit dem Lückenschluss eine verbesserte Anbindung der nordöstlichen Stadtteile sowie des Umlandes an das Stadtzentrum“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.

Vorhabenträger und Träger der Baulast ist die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Das Planungsgebiet liegt außerorts im Stadtteil Nienhagen im Nordosten der Hanse- und Universitätsstadt Rostock.

Mit dem vierstreifigen Ausbau der L22 zwischen dem Stadtteil Toitenwinkel und dem Güterverkehrszentrum vor einigen Jahren wurden entlang dieser Trasse auf der östlichen Seite auch Anlagen für den Rad- und Fußverkehr errichtet.

An der Kreuzung Hinrichshäger Straße/Große Rampe/Hinrichsdorf endet derzeit der straßenbegleitende Geh- und Radweg. Radfahrer wie Fußgänger müssen dann auf einer Länge von etwa 600 Metern die Fahrbahn der stark befahrenen L22 nutzen, wenn sie zu den nördlich gelegenen Stadtteilen oder in den Landkreis wollen bzw. von dort kommen. Die Länge des geplanten gemeinsamen Geh- und Radweges parallel zur Landesstraße beträgt ca. 600 Meter auf einer Breite von circa 2,50 Metern zwischen den Straßen Große Rampe und Max-Garthe-Straße.

„Die Radweginfrastruktur wird weiter ausgebaut. Im Ergebnis werden die Bedingungen für die Radfahrerinnen und Radfahrer vor Ort deutlich verbessert. Das freut Einheimische und auch Gäste gleichermaßen. Die Hansestadt wird auch für Radtouristen noch attraktiver“, so Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Jesse in Rostock.

Wirtschaftsstaatssekretärin Ines Jesse hat an den ersten Stellvertreter des Oberbürgermeisters der Hansestadt Rostock Dr. Chris von Wrycz Rekowski einen Zuwendungsbescheid im Rathaus übergeben. Die Unterstützung des Radwegneubaus erfolgt im Rahmen der Richtlinie über die Mitfinanzierung der Investitionen in den Bau von Radwegen in kommunaler Baulast (Kommunale Radbaurichtlinie – KommRadbauRL M-V). Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben mit einem Zuschuss in Höhe von rund 778.000 Euro.

Neue Beflaggungsverordnung vorgestellt

Schwerin – Ein wichtiger Punkt der Koalitionsvereinbarung der Landesregierung ist heute abgeschlossen worden: Innenminister Christian Pegel hat im Kabinett den Entwurf für die neue „Landesverordnung über die Beflaggung öffentlicher Gebäude“ abschließend eingebracht. Das Kabinett beschloss die Novelle, die damit Anfang 2023 in Kraft treten kann.

„Wir haben uns zum Ziel gesetzt – und der Landtag hat uns im Januar offiziell damit beauftragt – (die alte Vorschrift von 1998) auf einen zeitgemäßen Stand zu bringen. Insbesondere soll das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen wie etwa der Regenbogenfahne möglich sein. Künftig muss dafür keine Ausnahmegenehmigung mehr beim Innenministerium beantragt werden, die zudem in der Vergangenheit regelmäßig abgelehnt worden war“, sagte Innenminister Christian Pegel.

Die neue Verordnung solle das Setzen nicht hoheitlicher Flaggen nicht nur bei besonderen Anlässen und Veranstaltungen, sondern auch ohne konkreten Anlass grundsätzlich ermöglichen.

„Außerdem dürfen Kommunen eigene hoheitliche Flaggen künftig auch außerhalb der offiziellen Beflaggungstage setzen, so dass zum Beispiel eine Dauerbeflaggung mit der Stadtflagge möglich ist. Mit der neuen Verordnung stärken wir die kommunale Selbstverwaltung und die Selbstverwaltung der übrigen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen“, so der Minister.

Laut bisheriger Verordnung dürfen nur die darin aufgezählten hoheitlichen Flaggen von der Europa- und Bundes- über die Mecklenburg-Vorpommern-Flagge, die Flaggen der zwei Landesteile oder auch der Gemeinde gehisst werden bis hin zu den Flaggen anderer Bundesländer oder Gemeinden bei entsprechendem Anlass. Für das Hissen nicht hoheitlicher Flaggen war bisher eine Ausnahmegenehmigung des Innenministeriums erforderlich.

„Allerdings zeigten schon im zurückliegenden Sommer Ministerien, Rathäuser, Amtsgebäude bei uns im Land die Regenbogenfahne. Wir hatten bereits Anfang Mai alle Behörden im Land per Rundschreiben informiert, dass sie sie etwa zum Christopher Street Day hissen dürfen. Wir haben damit der jetzt umgesetzten Überarbeitung dieser Richtlinie bereits bewusst vorgegriffen. Damit waren wir im Übrigen nicht allein: Auch die Bundesinnenministerin hatte parallel die Regenbogenflagge an Dienstgebäuden des Bundes gestattet“, so Christian Pegel.

Als weitere Neuerungen im Rahmen der Novelle zählt der Minister auf: „Mit ihr wird das Beflaggungsrecht gestrafft und anwenderfreundlicher. Wir fassen mit der jetzt neuen Verordnung außerdem die bisherige Verordnung und den bislang bestehenden gesonderten Erlass an einer Stelle zusammen. So wird der neben der Beflaggungsverordnung geltende, Runderlass des Innenministeriums zu den Grundsätzen der Beflaggung öffentlicher Gebäude‘, ebenfalls von 1998, mit der Beflaggungsverordnung zusammengeführt.

Wir haben die Novelle auch zum Anlass genommen, die (Verordnung zur Bestimmung der regelmäßigen Beflaggungstage) vom März 1998 anzupassen. Damit sollen insbesondere der 11. März als nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt und der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus in den Katalog regelmäßiger Beflaggungstage aufgenommen werden.“

In Kraft treten wird die Novelle mit ihrer Bekanntmachung, voraussichtlich Anfang kommenden Jahres.