Weitere Tourismusorte in M-V

Gemeinde Bugewitz sowie Städte Güstrow, Plau am See und Schwaan erhalten Prädikat

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch offiziell die Anerkennung als Tourismusort nach dem Kurortgesetz an die Gemeinde Bugewitz sowie an die Städte Güstrow, Plau am See und Schwaan verliehen.

„Das Prädikat Tourismusort steht für das Engagement der Städte und Gemeinden im Land, die touristische Entwicklung gemeinschaftlich und partnerschaftlich voranzutreiben. Denn die Gäste sind über die Gemeinde- und Stadtgrenzen mobil und aktiv, möchten Regionen als Ganzes erleben und erwarten ein gleichbleibend hohes Qualitätsniveau. Mit der Anerkennung haben die Kommunen die Möglichkeit, eine Kurabgabe einzuführen und diese für die Finanzierung touristischer Infrastruktur im Sinne der Gäste zu nutzen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Güstrow.

Die Gemeinde Bugewitz mit den Ortsteilen Bugewitz, Rosenhagen, Kalkstein, Kamp und Lucienhof liegt direkt am Naturschutzgebiet Anklamer Stadtbruch, am Achterwasser sowie am Stettiner Hafff. Auf dem Wasserwanderrastplatz Kamp wird eine breite Palette an Wassersportaktivitäten geboten. Hierzu zählt auch die solarbetriebene Fahrrad- und Personenfähre der Oderhaff Reederei Peters im Hafen Kamp, die das Festland mit der Insel Usedom verbindet.

„Die Gemeinde plant, die touristischen Angebote weiter auszubauen. So soll beispielsweise eine Beschilderung intensiver auf die Besonderheiten der Region aufmerksam machen. Zudem ist vorgesehen, die Traditionen des Ortes stärker in die Vermarktung aufzunehmen“, sagte Meyer.

Die Barlachstadt Güstrow verfügt über ein großes touristisches und kulturelles Angebot. Der Wildpark MV, die Ernst-Barlach-Museen, das Freizeitbad Oase, das sich in Sanierung befindende Renaissance-Schloss, Museen, Galerien und das Ernst-Barlach-Theater sowie ein vielfältiges Spektrum an erlebnisreichen Naturgegebenheiten prägen die Stadt. Mit der Zertifizierung als „anerkannter Tourismusort“ sollen diese Qualitätskriterien ausgebaut werden.

„Gemeinsam mit Rostock, Schwaan und Teterow bildet Güstrow eine der fünf touristischen Modellregionen im Land. In dem Projekt sollen Tourismusentwicklung, Digitalisierung, Mobilität und Vernetzung in der Region weiter vorangetrieben werden. So ist beispielsweise vorgesehen, eine digitale GästeCard mit umfangreichen Zusatzangeboten einzuführen“, sagte Meyer.

Das Gesundheitswesen und der Tourismus sind die wichtigsten Wirtschaftsfaktoren der Stadt Plau am See. Die Stadt ist, ohne die Ortsteile Karow und Leisten, bereits staatlich anerkannter Luftkurort seit 1998. „Mit dem Titel anerkannter Tourismusort soll eine weitere touristische Aufwertung für die gesamte Stadt mit allen Ortsteilen einhergehen. Dann können auch alle Gäste einheitliche Vorteile genießen. Derzeit gibt es beispielsweise eine kostenlose Nutzung des Plauer Rundbusses für Kurkarteninhaber. Das Mobilitätsangebot kann dann für das gesamte Gemeindegebiet ausgeweitet werden“, sagte Meyer.

Die besondere Lage der Stadt Schwaan zwischen Ostsee, dem Fluss Warnow und der Obotritenhöhe bildet einen reizvollen Dreiklang aus Bade- und Erholungsmöglichkeiten sowie Aktivitäten in der Natur. Die Innenstadt besticht durch ihre historische Architektur. Parks und Naherholungsgebiete wie etwa der Skulpturenpark hinter dem Kunstmuseum, der Lindenbruch oder der Krasemansche Hof laden zum Verweilen ein.

„Perspektivisch strebt Schwaan die Bildung einer Tourismusregion mit den Partnern Rostock, Güstrow und Teterow an. Ziel ist, eine digitale GästeCard zu entwickeln, die auch den Gästen in den Partnerorten zur Verfügung stehen. Ein kluger Weg, um den Urlaubern die Vorzüge einer gesamten Region nahe zu bringen“, sagte Meyer.

Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 haben 26 anerkannte Tourismusorte und eine anerkannte Tourismusregion (Mönchgut-Granitz) die Auszeichnung erlangt. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangebote für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

Weitere Tourismusorte im Land sind die Gemeinden Kargow, Ivenack, Stavenhagen, Anklam, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin, Bastorf, Kalkhorst, Steffenshagen, Rostock, Hohenkirchen, Zarrentin am Schaalsee, Alt Schwerin, Elmenhorst/Lichtenhagen, Altwarp, Stolpe an der Peene, Ummanz, Bad Kleinen, Dassow, Dobin am See und Klütz. Zudem wurde im Sommer 2022 der Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt.

Backhaus: Fangverbot Aal ist unverhältnismäßig

Schwerin – Kürzlich verhängte der Ministerrat für die Freizeitfischerei ein Aalfangverbot in allen Meeres- und Küstengewässern der Union. „Das ist absolut unverhältnismäßig“, sagte Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt MV, der sich dazu mit dem Landesanglerverband MV und dem Ostseeangelverband Wismar e.V. verständigte.

„Bisher galt für den Aal in den Meeres- und Küstengewässern der EU eine dreimonatige Schonzeit. Sie galt für die Erwerbs- und Freizeitfischerei und wurde nach Maßgabe der Mitgliedstaaten festgelegt. Nun wurde gleich das schärfste Schwert gezogen und ein ganzjähriges, EU-weites Fangverbot erlassen“, stellte der Minister fest. Er kritisierte, dass die Maßnahme bereits auf Bundesebene nicht angemessen mit den Ländern abgestimmt worden war.

„Man hätte zweifellos weniger restriktive, aber dennoch effektive Maßnahmen ergreifen können, darunter eine Ausdehnung der Schonzeit korrespondierend zur Berufsfischerei, Tagesfangbegrenzungen – so genannte Baglimits, wie bereits bei Dorsch und Lachs – oder auch eine europaweite Verständigung über höhere Mindestmaße“, sagte der Minister.

„Darüber hat die Bundesregierung nicht mit dem nötigen Vorlauf und unter Einbindung der politischen Ebene gesprochen. Ärgerlich ist dabei, dass auch fachliche Argumente der Länder, die sich aus mehr als zehn Jahren wissenschaftlicher Begleitforschung und Erfahrungen aus dem Aalmanagement ergeben, nicht gehört werden“, kritisierte er.

Gleichzeitig äußerte Backhaus grundsätzliches Einverständnis, dass nach wie vor gezielte Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten erforderlich sind. „Genau dafür gibt es beim Aal eine gesonderte EU-Verordnung. Sie stellt die Grundlage für das in Deutschland etablierte und nach Flussgebietseinheiten strukturierte Aalmanagement da.

Nunmehr eine derart strenge Maßnahme wie ein totales Fangverbot für die Freizeitfischerei auf Aal über den Umweg einer TAC- und Quotenverordnung zu erlassen, diskreditiert die EU-Aalverordnung als eigentliches Hauptinstrument ebenso wie die Aktivitäten der Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer nach bestem Wissen und Gewissen wahrgenommenen Verantwortlichkeiten.“

Demnächst wolle die Bundesregierung Gespräche mit den Ländern zur Umsetzung der für die Erwerbsfischerei ebenfalls erweiterten Schonzeit sowie über den besseren Schutz des Aals auch in den Binnengewässern führen. „Ich werde dies zum Anlass nehmen, die offensichtliche Diskriminierung der Angler anzusprechen. Außerdem werde ich deutlich machen, dass wir an dem bisherigen Aalmanagement in Deutschland grundsätzlich festhalten wollen.

Wer den langen Lebenszyklus des Aals kennt, muss einfach die nötige Geduld aufbringen, um zu prüfen, ob die bisherigen Maßnahmen Ergebnisse zeitigen. Gerade vom Küstenmeer Mecklenburg-Vorpommerns, wo nun ein totales Fangverbot gilt, haben wir Signale für erste signifikante Verbesserungen des Bestandes – das muss man jetzt endlich auch mal zur Kenntnis nehmen!“, stellt Dr. Backhaus heraus.

Was den Binnenbereich betrifft, so könne über vernünftige Maßnahmen immer geredet werden. Fangverbote auf die Binnengewässer auszudehnen, lehnt der Minister allerdings ab.

„Besonders beim Aal stellen wir eine hohe Sensibilität der Anglerschaft fest, die sich umfassend zum Schutz der Fische engagiert. Kernelement ist der Besatz. Jedoch reichen die Aktivitäten deutlich darüber hinaus, wenn es um die Verbesserung der Habitate, Fischwandereinrichtungen und die Einbettung in übergreifenden Artenschutz im und am Gewässer geht.

Der Landesanglerverband ist schließlich auch Naturschutzverband. Und das macht er mit Tausenden Stunden ehrenamtlicher Aktivitäten seiner Mitglieder und finanziellen Beteiligungen beim Besatz sehr deutlich“, würdigte Dr. Backhaus.

Zwischen 2019 und 2022 ist der jährliche Zuschuss des Landes aus dem Europäischen Meeres- und Fischereifonds für Aalbesatz noch gestiegen: von rund 176.000 Euro auf 242.600 Euro. Dieses Jahr sind 246.000 Euro vorgesehen. Von 2009 bis 2022 sind die heimischen Gewässer mit 11,64 Millionen vorgestreckten und 10 Millionen Glasaalen besetzt worden.

Das ist eine Investition von rund 4,37 Millionen Euro, finanziert aus 2,52 Millionen Euro EU-Mitteln, rund 775.000 Euro Landesmitteln sowie mehr als 1 Million Euro Eigenmitteln der Angler und der Binnenfischer.

Dabei gäbe es nicht nur die mit EU- und Landesmitteln gestützten Maßnahmen. Auch der LAV finanziere selbst und mit Partnern Vorhaben – beispielsweise über die Aalaktie. „Wer etwa nur den Kochtopfangler im Blick hat, verkennt die Bedeutung der Freizeitfischerei als Wirtschaftsfaktor ebenso wie aktiv gelebte Funktion der Angler als Schutzpatrone ihrer Gewässer.“

Eine kostenlose Mahlzeit für alle

Initiative der Schulleitungen von Rügen und Hiddensee für Veränderungen in der Schulspeisung

Insel Rügen – Führende MV-Politiker bekommen in diesen Tagen Post aus den Schulen der Inseln Rügen und Hiddensee. In einer gemeinsamen Initiative setzen sich 19 Schulleitungen für eine kostenlose Schulspeisung ein und werben unter anderem bei Bildungsministerin Simone Oldenburg und Sozialministerin Stefanie Drese und den Vorsitzenden der Landtagsfraktionen für ihre Idee. Sie möchten das Vorhaben als Modellregion ausprobieren, Erfahrungen sammeln und diese an andere öffentliche Schulen des Landes weitergeben.

„Alle Schulen der beiden Inseln sind bereits gesunde Schulen“, sagt Schulleiter André Farin, der für die Aktion die Federführung übernommen hat. „In unserem Positionspapier beschreiben wir unterschiedliche Beispiele, wie wir aktuelle Landesforderungen und Bildungsstandards umsetzen.“

Sport und Bewegung spiele in den Grund- und weiterführenden Schulen eine wesentliche Rolle im Unterricht, in Projekten und bei Exkursionen. Man kümmere sich um gesunde Ernährung genauso wie um soziales und inklusives Lernen. Für alles habe man eine verlässliche zeitliche, inhaltliche und personelle Struktur in den Ganztagsschulen gefunden und verweise auf eine große Vielfalt an Angeboten für die Jungen und Mädchen der ländlich geprägten Region.

Rügen ist sich einig: Gesunde Kinder an der Küste brauchen eine kostenlose Mahlzeit an der Schule genauso wie Sportprojekte an der Ostsee oder Ernährungsstunden im Biologieunterricht. Foto: privat

Rügen ist sich einig: Gesunde Kinder an der Küste brauchen eine kostenlose Mahlzeit an der Schule genauso wie Sportprojekte an der Ostsee oder Ernährungsstunden im Biologieunterricht. Foto: privat

Nur ein wesentliches Element fehle, meint der Schulleiter aus Gingst: eine kostenlose Schulspeisung, die für mehr Bildungsgerechtigkeit sorge und für alle Chancen auf ein gesundes Mittagessen in der Schule ermögliche. Erfolgreiche Beispiele gäbe es nicht nur in Finnland und Schweden, die bereits seit den 1940er Jahren kostenloses Mittagessen anbieten und auf passende Lernerfolge verweisen können.

Uni-Studien belegen, welche Auswirkungen eine kostenlose Mahlzeit auf das Wachstum, die Leistungsfähigkeit und berufliche Chancen von Kindern und Jugendlichen habe. In Deutschland funktioniere das auch schon, denn seit drei Jahren bietet das Land Berlin zusammen mit dem Verband deutscher Schul- und Kitacaterer e. V. (VDSKC) ein kostenloses Essen für die Schüler der Klassenstufen 1 bis 6 an.

„Genau das brauchen wir in dieser schwierigen Situation“ erklärt Steffen Blumenthal vom Speiseservice Rügen. Er kooperiere mit zahlreichen Schulen und Kindertagesstätten auf Rügen und wünscht sich unbedingt Unterstützung vom Land. „Die Kosten für Energie, Personal und Produkte haben sich unwahrscheinlich erhöht“, meint er und begründet damit die mehrfache Anhebung von Preisen. Eine kostenlose oder vom Land geförderte Schulspeisung würde nicht nur Eltern entlasten, sondern den Spielraum für Speiseanbieter wieder verbessern.

Schulleiter André Farin ist sich mit seinen Kollegen an der Küste einig: Die Landespolitik wird sich mit der Thematik auseinandersetzen und über Parteigrenzen hinweg gute Lösungen für die Kinder finden. Denn auch der nächste Wahlkampf stehe an und brauche geeignete Vorhaben und Versprechen.

Backhaus: Besucherströme brauchen Lenkung

Wieck – Bis zu 4 Millionen Menschen besuchen pro Jahr den Nationalpark Vorpommersche Boddenlandschaft. Daher gibt es seit dem Sommer 2020 konkrete Überlegungen, die Besucherströme besser zu lenken und den Menschen mehr Orientierung beim Verhalten in der sensiblen Landschaft zu geben. Heute haben sich die Projektpartner (u.a. Deutsches Meeresmuseum, Nationalparkamt, Nationalparkförderverein, Tourismusverband FDZ, Kurverwaltungen, Deutsche Naturfilmstiftung und die Bürgermeister der Gemeinden Wieck, Zingst und Prerow) in Wieck getroffen, um sich darüber auszutauschen, wie es auf dem Weg zum geplanten Nationalpark-Infonetzwerk weitergehen soll.

„Im Zusammenspiel von Nationalpark, Region und Tourismus ist es wichtig, Synergien zu finden und zu entwickeln. Die kann ein neu und breit gedachtes Informationsnetzwerk sein, das den Nationalpark vielerorts sichtbar und verständlich macht und die Region weiter zusammenschmiedet. Für ein solches Projekt sind die von meinem Haus bereitgestellten 100.000 Euro sicher gut angelegt“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus.

„Großes gelingt nur, wenn alle an einem Strang ziehen, dies wird gerade auf dieser Halbinsel immer sichtbarer. Ich bin froh und auch ein bisschen stolz darauf, dass wir als Land, mit Unterstützung der Kommunen, der Naturschützer und Touristiker, ein Projekt umsetzten, an dem einige gescheitert sind und dass viele für unlösbar gehalten haben. Der Inselhafen in Prerow ragt inzwischen unübersehbar aus der Ostsee heraus, als Meilenstein für Regional- und Nationalparkentwicklung hier auf der Halbinsel und als Beispielprojekt weit über unsere Landesgrenzen hinaus. Der Bau schreitet voran, auch in diesen schwierigen Zeiten.

Auch eine weitere Baustelle, das Regenbogencamp, ist sichtlich in Bewegung geraten. Im Interessenkonflikt zwischen touristischer Nutzung mit Historie und dem Schutz einer besonderen Küstenlandschaft sind innovative zukunftsweisende Lösungen gefragt. Inzwischen sind hier Dünenbereiche wieder das, was sie per Gesetz sein müssen: geschützte Biotope, in denen Natur Natur sein darf.

Daneben läuft das größte Renaturierungsvorhaben im Nationalpark in der Sundischen Wiese, für das ebenfalls immer wieder Interessen abgewogen und ausgeglichen werden müssen. Das heißt, zwischen Schutzzielen für Arten und Prozesse, den Bedingungen für eine langfristige Beweidung, ebenso Möglichkeiten des Naturerlebens und nicht zuletzt für den Moorschutz. Dies geschieht auch mit Blick auf die Moore von morgen, in dieser Region, die wir zum Schutz des Klimas unbedingt brauchen.

Die zukunftsweisende Koexistenz zwischen Naturschutz und Tourismus verlangt nach immerwährendem Aufklären und Sensibilisieren. Dies kann nur als gemeinsame Aufgabe gelöst werden, die auch bei Gemeinden und Kurbetrieben gesehen wird. Für das Nationalpark-Informations-Netz ist dies geschehen, mit finanzieller Starthilfe des Landes.

Für die nächsten Schritte sind Kreativität und Engagement gefragt und zwar von allen. Ich freue mich den Weg mit den Projektpartnern gemeinsam weiterzugehen und bin zuversichtlich, dass hier etwas Beispielhaftes entstehen wird. Für die Besucherinnen und Besucher, vor allem auch der kommenden Generationen, für die Anwohnerinnen und Anwohner. Für den unschätzbaren Wert des Nationalparks und den Zusammenhalt in einer Nationalparkregion“, so Minister Backhaus.

Fördermittel für die Landeshauptstadt

Kaninchenwerder, Residenzstädterundweg und Radweg Greifswalder Straße – Wirtschaftsminister übergibt Zuwendungen an Schwerin

Schwerin – Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am Mittwoch  drei Zuwendungsbescheide an Schwerins Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben.

„Über die Förderungen kann der Radwegebau in der Landeshauptstadt weiter vorangehen. Außerdem sollen Veränderungen an der Hafenanlage Kaninchenwerder vorgenommen werden. Die Maßnahmen tragen dazu bei, Schwerin als Tourismusstandort weiter zu stärken und den Besuchern attraktive Angebote vorzuhalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Schwerin.

Die Insel Kaninchenwerder liegt im Schweriner Innensee, östlich der Stadt Schwerin und umfasst eine Fläche von 37 Hektar. Der bestehende Hafen verfügt derzeit über drei Anlegestellen. Der mittlere Steg ist die Schiffsanlagestelle der Weißen Flotte, die mit Ausflugsschiffen regelmäßig die Insel anfährt.

Rechts und links des Anlegers der Weißen Flotte liegen zwei kleine Hafenbecken, die die vorhandene Uferkante begrenzen und Platz für 42 Sportboote bieten. Jetzt ist vorgesehen, die maroden Hafenanlagen zu erneuern. Das Vorhaben umfasst die Modernisierung und grundlegende Erneuerung des öffentlichen Fahrgastanlegers, die Schaffung eines zweiten Anlegers für den Pendelverkehr aus Mueß sowie die Erneuerung der bestehenden Liegeplätze für die touristische Nutzung.

Die Insel im Schweriner Innensee kann unter anderem mit den Schiffen der Weißen Flotte ab Anleger Schloss und von Zippendorf erreicht werden. Die Gesamtinvestition beträgt rund 4,24 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) in Höhe von rund vier Millionen Euro.

„Kaninchenwerder ist ein touristisches Kleinod der Landeshauptstadt. Die besondere Lage, die einzigartige Natur und der beeindruckende Blick auf die Stadt Schwerin tragen dazu bei, dass die Insel ein beliebtes Ausflugsziel für Gäste und Einheimische ist. Jetzt sollen die Anleger und Liegeplätze ertüchtigt werden, um ein bequemeres Anlanden der Boote und Schiffe zu gewährleisten“, sagte Meyer.

Zudem ist vorgesehen, den Abschnitt „Störkanal“ des Residenzstädterundweges zu erweitern. Das Vorhaben umfasst den Neu- und Ausbau des Radweges zwischen Plate und Schwerin mit einer Gesamtlänge von etwa 2.400 Metern. Die Wegeabschnitte unterteilen sich in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt umfasst die Erneuerung und qualitative Verbesserung des vorhandenen Weges auf der westlichen Seite der Stör-Wasserstraße.

Der zweite Abschnitt umfasst den Neubau einer Wegeverbindung als Lückenschluss des Radweges zum Abschnitt 3 unterhalb der Bundesstraße B321. Der dritte Abschnitt umfasst den Ausbau eines unbefestigten Weges zwischen der B321 mit Anschluss an das Wegenetz der Ortslage Mueß. Vorgesehen ist der Ausbau und der teilweise Neubau des vorhandenen Radweges entlang des Störkanals zwischen dem Stadtteil Mueß und der Kreisgrenze von LUP in Consrade (Plate).

Die Gesamtinvestition beträgt rund 1,35 Millionen Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionle Entwicklung (EFRE) in Höhe von rund einer Million Euro.

„Der Rundweg folgt historischen Spuren zu einstigen Residenzen – Regierungspaläste, Sommersitze, Lust- und Jagdschlösschen liegen entlang des Weges. Mit der nun geplanten Maßnahme wird nicht nur eine Lücke geschlossen, Anwohner und Besucher können die Strecke noch besser nutzen“, sagte Meyer.

Der Radweg Greifswalder Straße soll neu gebaut und weitergeführt werden. Der Bereich erstreckt sich vom bestehenden Ende des vorhandenen Radweges zwischen dem Wohnpark Lankow „Am Mühlenberg“ bis hin zum unbefestigten Neumühler Weg über eine Länge von rund 647 Metern.

In Asphaltbauweise wird die Strecke auf einer Breite von zweieinhalb Metern ausgebaut. Die Gesamtinvestition beträgt knapp 595.000 Euro. Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Vorhaben aus Mitteln des Sonderprogramms „Stadt und Land“ in Höhe von rund 535.500 Euro.

„Von diesem Vorhaben profitieren die Radfahrenden, denn der Neubau des Weges trägt zu einer verbesserten Radverkehrserschließung des gesamten Wohngebietes bei, indem zusätzlich zwei Stichstraßen angebunden werden. Die Verkehrssicherheit wird erhöht“, sagte Meyer.

Versorgungsstrukturen bei Long Covid

Mecklenburg-Vorpommern ist Vorreiter bei Forschung und Behandlung

Greifswald – Heute besuchte Gesundheitsministerin Stefanie Drese die Long Covid-Ambulanz an der Universitätsmedizin Greifswald (UMG). Zum Stand der Forschung und den Therapiemöglichkeiten resümierte die Ministerin: „Die Nachfrage nach einer Long Covid-Behandlung zeigt deutlich, dass es einen großen Bedarf für Therapien gibt. Da die Erkrankung noch wenig erforscht ist, müssen Forschung und Behandlung weiter Hand in Hand gehen, um die bestmöglichen Behandlungserfolge zu erreichen.“

Die Universitätsmedizin Greifswald hatte im Februar 2021 eine eigene Ambulanz für Post und Long Covid-Betroffene eingerichtet. Seither haben sich 293 Patientinnen und Patienten vorgestellt, 37 mussten stationär behandelt werden. Auf der Warteliste für einen Sprechstundentermin befinden sich 160 Patientinnen bzw. Patienten.

Professorin Dr. Anke Steinmetz, Leiterin der Long Covid-Ambulanz UMG: „Post bzw. Long COVID als langfristige Folge einer COVID-19-Erkrankung ist durch eine Vielzahl von Symptomen gekennzeichnet, die sich auf verschiedenste Organsysteme beziehen. Um Patient*innen hinsichtlich einer möglichst raschen Rückkehr in ihr gewohntes Leben zu unterstützen, müssen wir die Krankheitsmechanismen besser verstehen, die langen Wartezeiten der Post COVID Ambulanzen reduzieren sowie wirksame und individuelle Therapiemöglichkeiten entwickeln. Mit dem gleichzeitigen Ausbau mehrerer Post COVID-Spezialambulanzen in MV unterstützt die Landesregierung die Versorgung und Forschung zu Post COVID in einzigartiger Weise und zeigt damit ein außergewöhnliches Engagement in der Bewältigung der Langzeitfolgen der Pandemie.“

Im November hatte der Landtag auf Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Sport eine Förderung der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock in Höhe von 2,5 Millionen Euro beschlossen. Die Mittel sind für die Forschung zu Long Covid als auch für die Behandlung vorgesehen. „An der Universitätsmedizin Greifswald können sich wissenschaftliche und behandlungspraktische Erkenntnisse so idealerweise ergänzen,“ erläutert Drese.

Anlaufstellen mit diesem integrierten Ansatz gebe es laut der Ministerin bundesweit nur wenige und sie seien auf viele Monate hin ausgebucht.

„Mit diesem Vorgehen nimmt Mecklenburg-Vorpommern bundesweit eine Vorreiterrolle beim Thema Long Covid ein“, betont Drese. Wichtig sei es nun, die Versorgungsstrukturen für Long Covid-Patientinnen und Patienten weiter auszubauen und mehr über die Krankheit zu erfahren. „Nur so kann auch die finanzielle Lücke bei Diagnostik und Behandlung geschlossen und allen Betroffenen bestmöglich geholfen werden,“ so Drese weiter.

Aktuell liegt die finanzielle Lücke zwischen Erstattung und den tatsächlichen Kosten bei Maximaldiagnostik bei über 1.000 Euro pro Fall. „Dank der Unterstützung des Landes müssen diese Kosten in Mecklenburg-Vorpommern nicht von den Patientinnen und Patienten getragen werden,“ betont die Ministerin.

Schätzungen gehen davon aus, dass mindestens vier Prozent aller von einer Infektion mit dem Corona-Virus Betroffenen an Post oder Long Covid erkranken. Bisher ist die Versorgung der Betroffenen kein Teil der Regelversorgung für Versicherte.

Drese: „Mithilfe der Wissenschaft ist es gelungen, in kurzer Zeit Impfungen und erste Leitlinien für die Diagnostik und Therapie von Corona zu entwickeln. Unser Ziel ist es, dass dies auch für den Umgang mit Long Covid gelingt.“

41 Prozent der Spinnenarten in MV gefährdet

Schwerin – Die Rote Liste der Webspinnen Mecklenburg-Vorpommerns liegt jetzt in aktueller Auflage vor. Nach 1993 und 2012 ist es die dritte Fassung.

Gegenüber der letzten Roten Liste aus dem Jahr 2012 ergaben sich zahlreiche Veränderungen: 169 Spinnenarten wurden in eine höhere Gefährdungskategorie eingestuft, 88 Arten konnten, meist infolge eines verbesserten Wissenstandes, herabgestuft werden. 37 Spinnenarten gelten als verschollen, d.h. sie wurden mehr als 20 Jahre nicht mehr im Land nachgewiesen. Rund zehn Prozent, etwa 60 Arten, werden in der Kategorie 1 der Roten Liste geführt und gelten als vom Aussterben bedroht. 41,3 Prozent gelten als gefährdet. Insgesamt gibt es 621 Spinnenarten im Land.

„Die Aktualisierung der Roten Liste der Webspinnen belegt einmal mehr die rasante Veränderung der Lebensräume durch die Intensivierung der Landnutzung und den Klimawandel. Insbesondere der dramatische Rückgang der Insekten, der Hauptnahrung der Spinnen, ist besorgniserregend. Nur mit einem ambitionierten Handeln zum Schutz der Biodiversität und zur Stärkung unserer Klimaschutzziele können wir diese Entwicklung noch aufhalten“, sagt Dr. Till Backhaus, Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern.

Die Neubewertung des Datenmaterials wurde, wie bereits in den vorherigen Ausgaben, von dem Spinnenexperten Dr. Dieter Martin in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) und weiteren Arachnologen entsprechend den methodischen Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz vorgenommen.

„Neben den Mitarbeiter*innen in unseren sieben Naturparken beteiligten sich zahlreiche ehrenamtliche Naturfreunde. Ihnen allen gebührt mein ausdrücklicher Dank. Der enorme Datenzuwachs führte nicht nur zu einer Erhöhung der nachgewiesenen Spinnenarten von 573 Arten im Jahr 2012 auf 621 Arten 2022, sondern erweiterte vor allem die Kenntnisse vom Vorkommen der Arten, ihren Beständen, ihrer Entwicklung sowie ihren ökologischen Ansprüchen“, sagt Ute Hennings. Direktorin des LUNG.

Die neue Rote Liste weist darüber hinaus auf weitere Besonderheiten hin. Für neun Spinnenarten wurden mehr als ein Drittel aller Nachweise aus Deutschland in Mecklenburg-Vorpommern erbracht. Dies gilt besonders für zwei Arten, die nach aktuellem Kenntnisstand ausschließlich in MV vorkommen: Der Sanddornfinger (Cheiracanthium gratum) ist bisher nur aus dem Bereich der Binnendüne bei Alt Warp im Naturpark Am Stettiner Haff bekannt.

Der Steppen-Sichelspringer (Evarcha michailovi) wurde bisher nur im Heidegebiet des Naturschutzgebietes Marienfließ südlich von Plau sowie in der Lübtheener Heide gefunden. „Für diese Arten hat Mecklenburg-Vorpommern eine besondere Verantwortung“, erklärt Ute Hennings.

Rote Listen dokumentieren auf wissenschaftlicher Grundlage die Gefährdung einheimischer Tier- und Pflanzenarten. Sie sind wichtige Instrumente des Naturschutzes. Rote Listen können Argumentationshilfen für umweltrelevante Planungen sein. Sie sind ein Frühwarnsystem für die Entwicklung der biologischen Vielfalt und zeigen Handlungsbedarfe im Artenschutz auf. Nicht zuletzt können sie als politische Entscheidungshilfen zu Rate gezogen werden.

Gemäß den Vorgaben des Bundesamtes für Naturschutz sollten Rote Listen möglichst alle zehn Jahre aktualisiert werden. Die Rote Liste ist auf der Seite des Landesamtes für Umwelt, Naturschutz und Geologie Mecklenburg-Vorpommern ab sofort online verfügbar. Die Druckexemplare können im LUNG oder im LM bestellt werden.

Breitbandausbau in M-V

Schwerin – Innen- und Digitalisierungsminister Christian Pegel hat in der Kabinettssitzung am 17. Januar 2023 den sechsten Bericht zum Stand des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern vorgestellt, der jetzt an die Gremien des Landtages weitergeleitet wird.

„Mecklenburg-Vorpommern ist Ende 2018 im bundesweiten Breitbandatlas bei gigabitfähigen Internetanschlüssen – also solchen, für die mindestens 1.000 Megabit pro Sekunde Internetbandbreite gebucht werden können – mit knapp unter 15 Prozent Haushalten, in denen dies verfügbar war, gestartet – Ende 2021 sind gigabitfähige Anschlüsse für etwas über 53 Prozent der Haushalte verfügbar“, fasste Pegel den Trend nach dem Start des geförderten Breitbandausbaus im Land zusammen.

In Mecklenburg-Vorpommern stehen insgesamt rund 2 Milliarden bereit, um Gebiete in unserem dünn besiedelten Bundesland, in denen die Telekommunikationsunternehmen wegen fehlender Wirtschaftlichkeit nicht in Eigeninitiative ausbauen, mit schnellem Internet per Glasfaser zu versorgen. Davon werden rund 1,3 Milliarden vom Bund zur Verfügung gestellt. Das Land steuert noch einmal fast 750.000 Euro dazu.

Von den 9,1 Milliarden Euro Fördermitteln, die der Bund seit 2015 bis Ende 2021 für den Breitbandausbau in Deutschland bewilligt hat, erhielt Mecklenburg-Vorpommern rund 1,4 Milliarden Euro. Das ist die zweithöchste Summe im Bundesländervergleich nach Baden-Württemberg  und entspricht etwas mehr als 15 Prozent des Gesamtbetrags. Bezogen auf die Höhe der Bundesfördermittel pro Einwohner liegt Mecklenburg-Vorpommern mit 869 Euro deutlich auf Platz 1 vor Sachsen (325 Euro je Einwohner) und Brandenburg.

„Das zeigt, dass unser Konzept aufgegangen ist, das Förderprogramm des Bundes mit vereinten Kräften von Land, Kreisen und Kommunen besonders für M-V zu nutzen. Auch beim Mittelabruf sind wir weit vorn: Aufgrund der Vielzahl an Projekten, die sich aktuell in der Bauphase befinden, ist der Mittelabfluss weiterhin hoch und betrug im Jahr 2021 über 250 Mio. Euro. Rund 162 Millionen Euro Bundesmittel – der zweithöchste Betrag nach Nordrhein-Westfalen“, nannte Pegel weitere Zahlen.

Insgesamt seien seit 2017 rund 503 Millionen Euro Bundesfördermittel zugunsten Mecklenburg-Vorpommerns ausgezahlt worden – knapp 40 Prozent der Gesamtbewilligungssumme des Bundes. Hinzu kommen knapp 300 Millionen Euro, die bereits aus den Kofinanzierungsmitteln des Landes ausgezahlt wurden.

„Für 2022 kennen wir die Auszahlungen des Bundes für Projekte in unserem Land noch nicht abschließend – allein 2022 wurden aber Landesfördermittel zur Kofinanzierung der Bundesförderung in Höhe von rund 102 Mio. Euro ausgezahlt, was noch einmal eine deutliche Steigerung zum Vorjahr bedeutet und die weiter ansteigende Ausbauleistung im Land zeigt“, so Pegel.

„Angesichts der Landesfördermittel, die circa ein Drittel der insgesamt verbauten Fördermittel ausmachen, lässt sich hochrechnen, dass 2022 circa 200 Millionen Euro Bundesfördermittel verbaut worden sein dürften – in Summe dürften in Mecklenburg-Vorpommern damit Ende 2022 von den etwas über 2 Milliarden Euro bereitstehenden Bundes- und Landesfördermitteln rund eine Milliarde verbaut worden sein.“

Es wurden bislang mehr als 27.000 Kilometer Glasfaserkabel mit staatlicher Hilfe verbaut. Geplant sind insgesamt rund 68.500 Kilometer Glasfaserkabel – „der Äquatorumfang beträgt etwas über 40.000 Kilometer, was zeigt, dass allein die in Mecklenburg-Vorpommern zu verbauenden Glasfaserkabel ausreichten, circa eineinhalb Mal um den Äquator gewickelt zu werden“, ordnete Pegel die Dimension des geplanten Glasfaserausbaus ein.

„Etwas über 25.000 Kilometer sind jetzt schon verbaut – wir haben also schon mehr als die Hälfte der Äquatorlänge geschafft“, so der Digitalisierungsminister. Die Marktanalyse 2022 des Bundesverbandes Breitbandkommunikation e.V. (BREKO) aus Berlin stellte für Mecklenburg-Vorpommern fest, dass 29 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss verfügen, womit das Land in der Gruppe der vorderen sechs Bundesländer rangiert.

„Nahezu die Hälfte aller Haushalte in unserem Land wird dank dieser Bundes- und Landesförderung schnelles, zukunftsfähiges Internet in den kommenden Jahren erhalten haben“, sagte der Minister weiter. Der Bund beabsichtige, das Bundesförderprogramm für weitere unterversorgte Gebiete zu erweitern.

„Die Kreise bereiten dafür weitere Anträge vor, so dass mit diesen neuen Möglichkeiten, die hoffentlich ab März 2023 durch den Bund angeboten werden, noch einmal deutlich mehr als die Hälfte der Haushalte bei uns im Land vom geförderten Breitbandausbau profitieren sollten“, ergänzte Pegel.