Ergebnisse der Wertholz-Submission des Landes

Schwerin – Den Spitzenwert bei der am 26.01.2023 durchgeführten Wertholz-Submission des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Malchin erzielte ein Bergahorn eines privaten Anbieters mit 13.950 Euro pro Festmeter.

„Dies ist zugleich der höchste Einzelpreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe unseres Landes. Den Zuschlag für den Stamm erhielt ein Furnierwerk aus Hamburg“ erklärt Forstminister Dr. Till Backhaus.

Insgesamt wurden bei dem diesjährigen, mittlerweile 32. Wertholztermin unseres Landes, 531 Festmeter Laubwertholz von 12 Baumarten nach schriftlichem Meistgebot verkauft. Neben der Landesforstanstalt als Hauptanbieter beteiligten sich auch zwei Bundesforst­betriebe sowie 8 kommunale und private Waldbe­sitzende des Landes. Den Hauptanteil des Holzes stellte mit 401 Festmeter die Baumart Eiche.

Auf die Angebotsmenge sind Gebote von insgesamt 16 Bietenden eingegangen, darunter auch zwei einheimische Unternehmen. Firmen der Furnier- und Sägeindustrie sowie des Holzhandels aus der gesamten Bundesrepublik sowie dem Ausland (Dänemark, Polen) erhielten Zuschläge. Die Angebotsmenge konnte vollständig verkauft werden. Die beteiligten Wald-besitzenden des Landes erzielten einen Erlös von insgesamt ca. 540.000 Euro (Vorjahr: ca. 527.000) Euro.

„Sehr gut beboten wurde erneut die Eiche. Viele Einzelstämme erzielten hervorragende Preise. Mit 1.213 Euro pro Festmeter wurde bei der Eiche in diesem Jahr der höchste Durchschnittspreis aller bisherigen Meistgebotsverkäufe im Land erreicht.

Der preisliche Aufwärtstrend aus den Vorjahren wurde somit eindrucksvoll bestätigt. Den höchsten Einzelpreis erzielte in diesem Jahr eine Stieleiche aus dem Forstamt Wredenhagen (Mecklenburgische Seen-platte) mit 3.295 Euro pro Festmeter. Dieses Höchstgebot ist zudem ein neuer Landesrekord für die Baumart Eiche. Den Zuschlag erhielt ein Furnierwerk aus Bayern. Bei einem Festgehalt von 5,39 Festmeter brachte der Stamm insgesamt 17.760 Euro ein“, ergänzt der Minister.

„Aber auch einzelne Stämme anderer Baumarten brachten beachtliche Preise für die Anbietenden. So wurde zum Beispiel eine Roterle aus dem Forstamt Neustrelitz für 787 und eine Schwarznuß eines privaten Anbieters für 477 Euro pro Festmeter verkauft.

Die an der Submission beteiligten Waldbesitzenden waren mit dem Ergebnis insgesamt sehr zufrieden und bedanken sich bei den Bietenden für das große Interesse und die abgegebenen Gebote.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich erstklassige Qualität weiterhin gut verkaufen lässt. Ich würde mich freuen, wenn sich künftig noch mehr Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer unseres Landes an der Wertholz-Submission beteiligen“ so Backhaus weiter.

Die auf diesem Termin angebotenen Hölzer werden aufgrund der guten Qualitäten überwiegend in der Furnier- und Möbelindustrie Verwendung finden.

Gesunde Ernährung hat das Land längst im Blick

Schwerin – Der Landtag hat in seiner aktuellen Debatte über die Gemeinschaftsverpflegung in öffentlichen Räumen diskutiert. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Die CDU fordert die Landesregierung auf, sich für eine ausgewogene Ernährung in Kitas, Schulen und Kantinen einzusetzen und, dass die fleischlichen Komponenten der Mahlzeiten aus der Region stammen. Das tut die Landesregierung längst und deswegen ist der Antrag überflüssig. Aber die Diskussion ist dennoch wichtig.

Richtig ist, wir müssen unsere Ernährungsgewohnheiten ändern. Das ist gut für unsere Gesundheit und für das Klima. Es gibt ausreichend Studien, die belegen, dass falsche – zu fleischreiche Ernährung – für einen Großteil der Kosten in unserem angeschlagenen Gesundheitssystem verantwortlich ist. 70 Mrd. Euro pro Jahr kostet die Behandlung unter anderem von Herz-Kreislauferkrankungen und Adipositas.

Das Thema gesunde Ernährung in der Gemeinschafts­verpflegung hat die Landesregierung seit vielen Jahren auf der Agenda und die Rechtslage entsprechend angepasst. Übrigens gemeinsam mit der CDU, als sie noch nicht in der Opposition saß.

Der § 11 Abs. 2 im Kindertagesförderungsgesetz M-V regelt, dass eine vollwertige und gesunde Verpflegung von Kindern bis zum Eintritt in die Schule während der gesamten Betreuungszeit ein integraler Bestandteil des Angebotes der Kindertageseinrichtungen ist. Dabei soll sich die Verpflegung an den geltenden Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren.

In den Vorschuleinrichtungen findet die Verpflegung für den gesamten Betreuungszeitraum durch die Einrich­tung beziehungsweise die Kindertagespflegeperson statt. Die Mittagsverpflegung wird somit in allen Einrichtungen beziehungsweise bei allen Kinder­tagespflegepersonen in M V angeboten.

Die Organisation der Verpflegung liegt in der Hand der jeweiligen Einrichtung oder Tagespflegeperson. Somit können keine Angaben gemacht werden, wie viele Gerichte angeboten werden. Dies ist in der Regel auch von der Größe der Einrichtung abhängig.

Grundsätzlich kann aber gesagt werden, dass die überwiegende Anzahl der Kinder an der Mittags­verpflegung teilnimmt. Die Kosten der Verpflegung tragen die Eltern.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe und die Gemeinden finanzieren den Betrieb der Einrichtung und der Kinder­tagespflegestelle und sichern damit die Durchführung der Mahlzeiten als pädagogische Aufgabe.

Das Speisen- und Getränkeangebot für Kinder soll den Ansprüchen an eine ausgewogene und gesundheits­fördernde Vollverpflegung genügen und sich an den Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung orientieren. Inhaltlich ähnlich sind die Festlegungen im Schulgesetz M-V. Die Schulkonferenz entscheidet ferner über die Pausen- und Mittagsverpflegung.

Die erwähnten Standards der Deutschen Gesellschaft für Ernährung sehen beispielsweise vor, dass Getreide­produkte und Kartoffeln sowie Gemüse und Salat täglich angeboten werden.

Darüber hinaus sollen Obst, sowie Milch und Milchprodukte 2x wöchentlich, Fisch 1x pro Woche und Fleisch oder Wurstwaren maximal 1x pro Woche angeboten werden. Es ist daher nichtzutreffend, dass Fleisch und Wurstwaren „diskriminiert“ werden. Sie spielen jedoch für eine ausgewogene Ernährung bei Kindern und Jugendlichen nur eine untergeordnete Rolle.

Konventionell und ökologisch wirtschaftende Landwirtschaftsbetriebe sehen sich nicht als Konkurrenten, sondern als Berufskolleginnen und –kollegen, die beide nach Absatzmöglichkeiten für ihre Produkte suchen.

Es wäre im Interesse jedes Landwirts, der seine Produkte über regionale Kreisläufe absetzen möchte, wenn es gelingt, eine Kette von der Produktion bis zu den Kindern in der Kita oder der Schule aufzubauen.

Der Staat kann jedoch immer nur bestimmte Rahmenbedingungen setzen und wir leisten in M-V einen erheblichen Beitrag, indem wir als Land gemeinsam mit den Gemeinden die Durchführung der Mahlzeiten finanziell absichern.

Die Kosten der Verpflegung in den Kitas tragen jedoch die Eltern. Sie entscheiden dann natürlich auch über das Angebot, den Preis der Mahlzeiten oder die Ausgewogenheit der Gerichte.

Ich würde mir natürlich wünschen, dass mehr Einrichtungen auf regionale Produkte zurückgreifen und Lieferketten etabliert werden.

Das schafft nicht nur mehr Wertschöpfung in der Region, es garantiert auch, dass sich die Qualität des Essens und die Frische erhöhen. Und es hilft dem Klima. Ich sage deutlich: Klimaschutz findet auch auf dem Teller statt“, so der Minister.

Erinnerungskultur an Schulen

Oldenburg: Wir müssen hinschauen, erinnern, aufklären

Schwerin – In den Schulen unseres Landes werden sich die Kinder und Jugendlichen noch intensiver mit bedeutenden historischen Ereignissen – unter anderem mit der Geschichte des Nationalsozialismus, des Holocaust und mit der jüngeren deutschen Geschichte – beschäftigen.

Ob in Projektarbeit oder fächerübergreifendem Unterricht oder bei Fahrten zu Mahn- und Gedenkstätten –  wir vertiefen das Wissen der Schülerinnen und Schüler.

Der Landtag hat einem fraktionsübergreifenden Antrag von Regierungsfraktionen und Opposition zugestimmt, mit dem die Auseinandersetzung und Vermittlung von demokratischer Erinnerungskultur an Schulen gestärkt wird.

„Das Wachhalten von Erinnerungen ist das Lernen aus der Vergangenheit, ist das Wissen um historisch-politische Ereignisse und ihre Einordnung“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Es ist die Auseinandersetzung mit Geschehenem, damit es nicht vergessen wird. Dazu gehört, dass dieses Wissen vermittelt wird, denn um Erinnerung und Haltung zu entwickeln, braucht es Kenntnisse über die Ereignisse, an die man sich erinnern soll, zu denen man eine Haltung entwickelt. Das Wissen muss an jene weitergegeben werden, die weit, weit nach uns und nach unseren Eltern geboren wurden – an jene Kinder und Jugendliche, die in Glück, ohne Angst und in Geborgenheit aufwachsen“, betont Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Ziel der Antragsteller ist es, konkrete Maßnahmen an den Schulen umzusetzen, um Geschehenes nicht zu vergessen.

Alle Erfahrung zeige, so heißt es in dem Antrag, dass die thematische Auseinandersetzung mit Antisemitismus sowie mit dem Gegensatz von Demokratie und Diktatur in der Schule unbedingt intensiviert werden muss.

Die frühzeitige und altersangemessene Beschäftigung mit diesen Themen ist von großer Bedeutung, um Kinder zu politisch mündigen Bürgerinnen und Bürgern zu bilden, die die Grundlagen unserer freiheitlichen-demokratischen Gesellschaft verstehen und verteidigen können.

So sollen unter anderem Begegnungen mit jüdischem Leben in Mecklenburg-Vorpommern ausgebaut und entwickelt werden. Vorgeschlagen wird auch, die Auseinandersetzung mit Antisemitismus durch weitere Lehr- und Lernmaterialien zu unterstützen.

„Erinnerung muss wachgehalten werden. Wir dürfen nicht wegsehen – wir müssen hinschauen. Wir dürfen nicht dulden –  wir müssen erinnern und aufklären. Wir dürfen nicht verharmlosen – wir müssen uns ehrlich auseinandersetzen“, so die Ministerin.

Schwesig: Erinnern heißt nicht zu vergessen

Schwerin – Anlässlich des „Tages des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“ rief Ministerpräsidentin Manuela Schwesig dazu auf, die Erinnerung an die Gräueltaten der Nationalsozialisten aufrechtzuerhalten.

„Erinnern heißt: nicht vergessen. Wir sind es den Millionen Opfern der NS-Diktatur und ihren Angehörigen schuldig. Juden, Homosexuelle, Sinti und Roma, Gegner und Kritiker: In der barbarischen und menschenverachtenden Welt der Nazis besaßen sie weder Wert noch Würde.

Auch heute, 78 Jahre nach der Befreiung von Auschwitz, bleiben die Verbrechen unbegreiflich. Wir verneigen uns vor allen, die von 1933 bis 1945 verfolgt, misshandelt oder getötet wurden. Das fortwährende Erinnern an die dunkelste Zeit deutscher Geschichte ist wichtig für die Gestaltung von Gegenwart und Zukunft: Es ist und bleibt unsere gemeinsame Aufgabe, dass so etwas nie wieder geschieht.“

Dazu gehöre auch, unsere heutige Demokratie vor seinen Feinden zu schützen, sagte die Regierungschefin. „Antisemitismus und Rassismus wirken wie ein Gift. Wir dürfen nicht zulassen, dass es unsere demokratische Gesellschaft zersetzt. Die Würde des Menschen ist unantastbar. Lassen Sie uns gemeinsam für ein tolerantes und offenes Deutschland eintreten, auch im Gedenken der Opfer des Nationalsozialismus.“

Am 27. Januar 1945 hatten sowjetische Soldaten das Konzentrationslager Auschwitz-Birkenau befreit. Seit 1996 begeht Deutschland den 27. Januar als „Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus“.

Unterstützung für das Handwerk

Meyer: Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel – Land unterstützt Ausbildung

Schwerin – Im Landtag sind am Donnerstag die Unterstützungsmöglichkeiten für das Handwerk diskutiert worden. „Das Handwerk unterliegt einem stetigen Wandel. Umfangreiche Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten lassen eine handwerkliche Ausbildung nie zur Sackgasse werden. Das Handwerk bietet eine Durchlässigkeit bis hin zum Hochschulstudium. Das macht die duale Ausbildung möglich.

Mit mehr als 130 Berufen bietet das Handwerk eine besonders große Auswahl an attraktiven Ausbildungsmöglichkeiten. Darüber hinaus werden auch Weiterbildung und Qualifizierung unterstützt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Es gibt vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten. „Es werden große Anstrengungen unternommen, um die duale Ausbildung insbesondere auch im Handwerk zu fördern“, so Wirtschaftsminister Meyer weiter.

Als Beispiel nannte der Minister unter anderem die Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung (ÜLU) im Handwerk zur Stärkung der Ausbildungsqualität im dualen System der beruflichen Bildung; Fahrtkostenzuschüsse bei auswärtiger Unterkunft; das Azubi-Ticket, um möglichst preiswert den Ausbildungsort zu erreichen oder auch die Nachfolgezentrale zur Unterstützung des Generationenwechsels.

Darüber hinaus würdigt und unterstützt das Land durch das „Meister-Extra“ oder die „Meisterprämie“ den Meistertitel. Handwerksmeister erhalten als Anerkennung für ihren Abschluss das sogenannte „Meister-Extra“. Beim Meister-Extra wird der erfolgreiche Abschluss einer Meisterprüfung in Handwerk und Industrie mit 2.000 Euro honoriert.

Die besten 50 Absolventen eines Jahres erhalten darüber hinaus 3.000 Euro als Einmalzahlung (Bestenehrung). Seit 2016 wurden 1.697 Meister-Absolventinnen und Absolventen mit insgesamt rund 2,58 Millionen Euro „Meister-Extra“ prämiert.

Die Meisterprämie beinhaltet einen einmaligen nicht rückzahlbaren Zuschuss in Höhe von 7.500 Euro als Unterstützung zum Lebensunterhalt. Handwerks- und Industriemeister erhalten diese, wenn sie erstmalig eine Existenz durch Übernahme eines Unternehmens gründen. Seit 2015 wurden 170 „Meisterprämien“ in Höhe von rund 1,2 Millionen Euro ausgereicht.

„Der Weg zu einem Meistertitel oder einer Fachqualifikation kann manchmal steinig und aufwendig sein, lohnt sich im Ergebnis aber immer. Denn: Eine Investition in Weiterbildung und Qualifizierung ist die Basis für die weitere berufliche Entwicklung. Mecklenburg-Vorpommern und besonders auch das Handwerk braucht gut ausgebildete Fachkräfte“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es derzeit knapp 20.000 Handwerksbetriebe mit rund 100.000 Beschäftigten und circa 6.000 Lehrlingen. Sie erwirtschaften einen jährlichen Umsatz von rund 9 Milliarden Euro. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in Mecklenburg-Vorpommern etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes

Meyer: Konstruktive und rege Beteiligung bei Erarbeitung der Fachkräftestrategie – Ablehnung von Vorschlägen für eine Rente mit 69 sowie die Einführung einer 48-Stunden-Woche

Schwerin – Im Landtag ist am Donnerstag die Sicherung des Arbeits- und Fachkräftebedarfes in Mecklenburg-Vorpommern diskutiert worden. „Die Fachkräftegewinnung und -sicherung ist ein Schwerpunkt der Landesregierung in der aktuellen Legislaturperiode. Dessen Bewältigung können wir nur in kooperativer Zusammenarbeit aller Beteiligten leisten. Das Land wird mit der Fachkräftestrategie die Rahmenbedingungen weiter verbessern.

Ich freue mich über die rege und konstruktive Beteiligung aus den Reihen der Sozialpartner, der Bundesagentur für Arbeit, der Wirtschaftskammern, der Verbände und von Vertreterinnen und Vertretern ausgewählter Netzwerke und Unternehmen von Wirtschaft, Verbänden, Hochschulen und Gewerkschaft. Viele Ideen wurden entwickelt und an Vorhaben wird intensiv gearbeitet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer im Landtag.

Das Wirtschaftsministerium hat im Mai 2022 einen 40-köpfigen Beirat mit externen Experten zur Erarbeitung einer Fachkräftestrategie ins Leben gerufen. Wirtschafts- und Arbeitsminister Meyer ist im Landtag auf aktuelle Themenschwerpunkte des Beirates eingegangen. „Die verstärkte Förderung der Weiterbildung ist ein zentrales und zugleich komplexes Vorhaben im Rahmen der Fachkräftestrategie. Wir sind in enger Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit im Hinblick auf die Schaffung spezifischer Weiterbildungsverbünde und den Ausbau einer vernetzten Beratung zur beruflichen Weiterbildung“, erläuterte Meyer.

Das Landeskonzept für den „Übergang von Schule in den Beruf“ aus dem Jahr 2019 wird konsequent umgesetzt. Es sieht schulische und außerschulische Verantwortlichkeiten vor. Die schulischen Aspekte der Umsetzung werden ergänzt und konsequent weiter vorangetrieben. Der Start der Bildungskette „Berufliche Orientierung“ in den Schulen erfordert Rechtsgrundlagen, die sich derzeit noch in der Abstimmung befinden.

„Die geplanten Neuausrichtungen sollen zudem sinnvollerweise mit den außerschulischen Partnern abgestimmt werden. Sofern die Module abgestimmt sind, können sie auch schon vor dem 01. August 2024 implementiert werden“, sagte Arbeitsminister Meyer.

Der Wirtschaftsminister machte im Landtag deutlich, dass teilweise auch betriebliche Strategien fehlen würden, wie man auf Dauer mit weniger Fachkräften auskommen könnte.

„Aufgrund des demografischen Wandels wird die Zahl von Personen im erwerbsfähigen Alter tendenziell immer geringer werden. Fachkräfteeinwanderung ist ein zentraler Baustein der Fachkräftestrategie. Auch wenn Zuwanderung von Fachkräften aus dem Ausland durch vereinfachte Regelungen vom Bund einfacher werden sollte, ist es unrealistisch zu glauben, dass die Fachkräftelücken durch Zuwandernde vollständig gefüllt werden können“, sagte Minister Meyer.

Die Anwerbung von Arbeits- und Fachkräften aus Drittstaaten ist ebenfalls Inhalt eines Vorhabens aus der Beiratsarbeit. „Wir haben zugesagt, einen Beitrag zum flächendeckenden Erhalt und Stabilisierung der Beratungsstruktur für ´Integration durch Qualifizierung´ (IQ) in Mecklenburg-Vorpommern durch eine Brückenfinanzierung aus dem Ukraine-Arbeitsmarktprogramm zu leisten“, so Meyer. „Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über zahlreiche Vermittlungsabsprachen und Anwerbeprojekte mit Drittstaaten. Allerdings ist auch festzustellen, dass Unternehmen aus dem Land doch noch sehr zurückhaltend sind, wenn es um die konkrete Teilnahme an solchen Anwerbeprojekten geht.“

Ein weiteres Vorhaben der Arbeit des Expertenbeirates ist eine Informationskampagne zur dualen Berufsausbildung in Mecklenburg-Vorpommern. Die Kampagne ist unter der Federführung der IHK zu Neubrandenburg in Vorbereitung, wird schnellstmöglich ausgeschrieben und soll spätestens im Sommer 2023 gestartet werden.

Die Förderung von Engpassberufen in Bereichen der kritischen Infrastruktur und der Daseinsvorsorge ist ein Thema der am 27. Februar 2023 in Schwerin stattfindenden Fachkräftekonferenz Ostdeutschland. Diese wird von der Landesregierung unterstützt. Die Bundesagentur für Arbeit wird, abgestimmt mit den Partnern vor Ort, die Förderung der beruflichen Aus- und Weiterbildung in Engpassberufen intensivieren.

„Wir werden zunehmende Fachkräfteengpässe zwar reduzieren, aber nicht auflösen können: Arbeitgeber konkurrieren in einem immer enger werdenden Markt um Fachkräfte. Das ist ein Wettbewerb, der bundesweit läuft. Die Landesregierung gestaltet die Rahmenbedingungen und unterstützt, um die Herausforderungen bestmöglich gemeinsam zu lösen. Die Verantwortung für Arbeits- und Fachkräftegewinnung sowie die -sicherung liegt in erster Linie bei den Arbeitgebern selbst“, sagte Meyer.

Abschließend teilte Minister Meyer den aktuellen Forderungen nach einer Rente mit 69 oder der Einführung einer 48-Stunden-Woche eine klare Absage. „Solche Vorschläge sind nicht zielführend. Im Gegenteil.

Wir müssen grundsätzlich Wege finden, die Bedingungen für Arbeitskräfte im Land weiter zu verbessern, um die Arbeit für den Standort Mecklenburg-Vorpommern attraktiver zu machen. Hierfür wird auch ein intensives Werben der Unternehmen um Fachkräfte dringend notwendig sein. Eine längere Wochenarbeitszeit oder auch die Verlängerung der Lebensarbeitszeit sind keine Anreize dafür“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer im Landtag.