Digitale Zukunft

Digitale Zukunft durch regionale Innovationszentren vorantreiben

Stralsund – Digitalisierungsminister Christian Pegel und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer haben heute im Stralsunder Digitalen Innovationszentrum (DIZ) „Makerport“ Zuwendungsbescheide aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) in Höhe von rund fünf Millionen Euro für die weitere Unterstützung zunächst für fünf der sechs Digitalen Innovationszentren (DIZ) in Mecklenburg-Vorpommern sowie für zwei Co-Working-Projekte im ländlichen Raum übergeben. Stellvertretend für alle Landräte und Oberbürgermeister nahmen Stralsunds Oberbürgermeister Alexander Badrow, Vorpommern-Rügens Landrat Stefan Kerth sowie der Prorektor für Forschung und Entwicklung der Hochschule Stralsund, Prof. Jens Ladisch, die Bescheide entgegen.

„Unsere sechs digitalen Innovationszentren an den fünf Hochschulstandorten im Land sowie in der Landeshauptstadt und die Co-Working-Projekte im ländlichen Raum sind wichtige Protagonisten, um den digitalen Wandel in unserem Flächenland aktiv voranzutreiben. Die Landesregierung unterstützt damit Start-ups und ihre Digitalisierungsideen, ihre Vernetzung mit etablierten Unternehmen und die Digitalisierung in die Fläche“, sagte Digitalisierungsminister Christian Pegel.

„Unser gemeinsames Ziel ist es, die regionale Wirtschaft bei der Entwicklung von innovativen Ideen hin zur Marktreife zu unterstützen. Das schafft langfristig mehr Wertschöpfung im Land. Die digitalen Innovationszentren bieten beste Voraussetzungen, damit das Know-how kluger Köpfe bei uns im Land bleibt. Zukünftige oder bereits bestehende Start-ups erhalten ideale Standorte in Mecklenburg-Vorpommern, ihre Ideen umzusetzen. Es steht individuelle und professionelle Hilfe zur Verfügung. Der Zugang zu regionalen und branchenspezifischen Netzwerken wird bereitet“, erläuterte Wirtschaftsminister Reinhard Meyer.

Mit der Digitalen Agenda des Landes MV wurde die Entwicklung des Digitalen Innovationsraumes MV erstmals verankert. In der Zeit von 2018 bis 2021 lag der Fokus auf dem vom Land geförderten Aufbau der digitalen Innovationszentren. Alle sechs DIZ in Wismar, Rostock, Schwerin, Greifswald, Stralsund und Neubrandenburg haben ihre Arbeit aufgenommen.

„In der sich nun anschließenden ESF+-finanzierten Phase geht es in den kommenden Jahren um den Ausbau und die Weiterentwicklung bisheriger gemeinsamer Programme. Es soll ein Innovationsraum entstehen, der den Zugang zu digitalen Kompetenzen ermöglicht sowie Ideen und Innovationen unterstützt und befördert“, sagte Christian Pegel und ergänzte: „Unser Ziel ist es, die Wertschöpfung und Resilienz in diesem Bereich in unserem Bundesland dauerhaft zu steigern.“

In den kommenden drei Jahren stehen das Regionalprogramm „Smart City/Region“, das Landes-Programm „Smart Country“ sowie das Start-up-Programm „Digitalents“ im Fokus der Förderung. Ergänzt wird die Arbeit in den Programmen um eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation über das „Digitale MV“.

Im besonderen Fokus stehen vielfältige Angebote, insbesondere für die Kleinst- und Kleinunternehmen des Landes, um sich mit dem digitalen Wandel und seinen Chancen zu beschäftigen.

„Mit den drei Programmpunkten werden alle geförderten Träger einen Beitrag für eine regionale digitale Transformation leisten, aber auch wichtige Impulse für digitale Innovationen geben und an Trendthemen, wie Digital Health, arbeiten. Weiterhin digitalen Talenten mit digitalen Geschäftsideen Unterstützung anzubieten oder aber auch Start-ups bei der Entwicklung digitaler Geschäftsideen als Ergänzung zu ihrem bisherigen Produkt zu helfen, ist uns mit dem Förderprogramm ein wichtiges Anliegen“, verdeutlicht Minister Pegel.

„Ich freue mich, dass insbesondere die Befähigung der regionalen Unternehmenslandschaft und die Unterstützung der Gründerszene im Vordergrund der Arbeit im digitalen Innovationsraum steht. Ich erhoffe mir neue Wert-schöpfungsketten und Innovationen von morgen, die heute schon von unserer Wirtschaft entwickelt werden kann“, so Minister Meyer.

Jedes Programm bedingt eine gute Vernetzung in den ländlichen Raum. „In diesem Kontext werden Digilotsen für den ländlichen Raum wirken. Überwiegend sollen diese Stellen bei Trägern im ländlichen Raum angegliedert werden, die gemeinsam mit den digitalen Innovationszentren sogenannte Tandems bilden“, erklärt Christian Pegel.

„Wir wollen die digitale Transformation im gesamten Land ermöglichen. Neben den Hochschulstandorten geht es auch darum, digitale Kompetenzen durch die Förderung von ausgewählten Co-Works als ,Digilotsen‘ im ländlichen Raum zu unterstützen. So entstehen Kreativitätsstandorte, an denen Selbstständige, Gründer und Start-ups viele neue Ideen entwickeln können. Gründungsinteressierte finden auch im ländlichen Raum einen direkten Ansprechpartner vor Ort. Ein Punkt ist dabei auch die Vernetzung mit den digitalen Innovationszentren im Land“, erläuterte Wirtschaftsminister Meyer weiter.

„Die Marke ´Digitales MV´ wird dabei einen wichtigen Beitrag leisten, die Erfolge des Landes rund um den digitalen Wandel auch über die Landesgrenzen hinweg sichtbar zu machen. Vor allem freue ich mich schon auf die nächste NØRD, den Digitalkongress des Landes, der für Mai 2024 geplant ist. Die Digitalen Innovationszentren haben für die NØRD jeweils viele spannende Formate entwickelt“, so Pegel am Ende.

Dank an Tafel

Bützow – Der Minister für ländliche Räume, Dr. Till Backhaus, hat heute die Tafel in Bützow besucht, um sich über die Arbeit des Vereins ein Bild zu machen und den Aktiven für ihr Engagement zu danken. Zuvor hatte die Landesregierung über eine Fördervereinbarung finanzielle Hilfen für die Tafeln im Land ermöglicht.

Minister Backhaus: „Die aktuelle Inflation trifft  einkommenschwächere Menschen besonders stark  und das merken auch die Tafeln im Land. Die Nutzerzahlen sind hier in den vergangenen Monaten gestiegen, was nun auch die Vereine vor Herausforderungen stellt und mit einem weiteren Anstieg ist leider zu rechnen. Die Situation der Vereine war aber schon vorher angespannt. Als Landesregierung haben wir deshalb über den Härtefallfonds des Landes eine Unterstützung der Ausgabestellen auf den Weg gebracht. Die Unterstützung der Tafeln ist eine Sofortmaßnahme, um die größte Not zu lindern, darunter vor allem die krisenbedingt gestiegenen Energie- und Lebensmittelpreise. Mit dem Geld werden also Mehraufwendungen der Vereine abgefedert, um den Betrieb aufrecht zu erhalten. Mit der Zustimmung des Finanzausschusses haben wir beschlossen, 2.500 Euro je Ausgabestelle zu ermöglichen. Die Tafel Bützow mit ihren zwei Ausgabestellen hat demnach 5.000 Euro erhalten.

Natürlich erfüllt es mich mit Sorge, dass mehr Menschen auf die Angebote der Tafeln angewiesen sind. Gesunde Lebensmittel gehören nach meiner Auffassung zu den wesentlichen Lebensgrundlagen des Menschen. Sie sollten jedem in ausreichender Menge zur Verfügung stehen, unabhängig vom Einkommen. Die Realität zeigt aber, dass sich das nicht mehr jeder leisten kann. Während die einen an allen Enden sparen müssen, wird gleichzeitig trotzdem noch viel zu viel Nahrung achtlos weggeworfen. Mehr als elf Millionen Tonnen Lebensmittel werden in Deutschland pro Jahr verschwendet, mehr als die Hälfte davon in Privathaushalten. Auf jede Verbraucherin und jeden Verbraucher kommen damit statistisch 78 kg Lebensmittel, die im Müll landen. Angesichts der Lage würde ich mir da ein solidarischeres und achtsameres Miteinander in der Gesellschaft wünschen. Die Tafeln sorgen indes mit ihrem Engagement dafür, dass hier niemand hungern muss und retten gleichzeitig wertvolle Lebensmittel, die sonst auf dem Müll gelandet wären. Dafür bin ich den Vereinen und gerade den Ehrenamtlichen hier vor Ort außerordentlich dankbar.“

Minister Backhaus verteidigt den sozialen Schwerpunkt der Landesregierung: „Als Landesregierung helfen wir dort, wo es aktuell am meisten gebraucht wird: Bei kleinen und mittleren Einkommen und in der Zivilgesellschaft. Der Härtefallfonds des Landes MV soll in Ergänzung der Hilfen des Bundes unter anderem für Unterstützungsmaßnahmen im Bereich sozialer Dienstleistungen – hier für Tafeln und vergleichbare Angebote wie Suppenküchen und CARIsatt-Läden genutzt werden. Den sozialen Trägern dieser Unterstützungsangebote soll aus dem Härtefallfonds insbesondere ein Ausgleich der Differenz zwischen der Soforthilfe, den Erleichterungen aus der Gas- und Strompreisbremse und den verbleibenden tatsächlichen Kostensteigerungen bei ihren eigenen Leistungsangeboten zuteilwerden“, so Backhaus.

Die Hilfen sollen zielgerichtet, unbürokratisch ausgereicht und mit geringem Verwaltungsaufwand umgesetzt werden. Die Mittel hierzu sind an die Ehrenamtsstiftung MV per Zuwendungsbescheid auszureicht worden und werden im Rahmen einer Fördervereinbarung von dort an die Träger der Tafeln weitergeleitet.

Baustellenbesichtigung Schloss Ludwigslust

Ludwigslust – Finanzminister Dr. Heiko Geue, Landrat Stefan Sternberg und Bürgermeister Reinhard Mach haben sich heute einen Überblick über die aktuellen Baumaßnahmen beim Schloss Ludwigslust verschafft.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat in das von 1772 bis 1776 errichtete Schloss Ludwigslust seit dem Jahr 1992 bislang rund 35 Mio. Euro mit Unterstützung von EU-Fördergeldern investiert.

„Die Schlossanlage Ludwigslust ist ein bedeutender historischer Schatz, sie besitzt großes touristisches Potenzial. Ich freue mich sehr, dass wir durch die komplette Innenrestaurierung des Schlosses die historische und wertvolle Substanz sichern. Damit können wir das Schloss Ludwigslust für Anwohnerinnen und An-wohner und für Touristen als attraktives Ausflugsziel erhalten“, sagt Finanzminister Dr. Heiko Geue.

Derzeit erfolgt mit Unterstützung von EU-Fördergeldern die ca. 19 Mio. Euro teure Sanierung des Westflügels. Neben der stati-schen Sicherung und Restaurierung des Flügels wird hier die historische Raumausstattung mit Kronleuchtern, Spiegeln, Kami-nen, Wandbespannungen, Stuckaturen, Holzvertäfelungen und Papiermachearbeiten wiederhergestellt. Die Bauarbeiten werden voraussichtlich bis zum Frühjahr 2024 sukzessive fertigstellt.

Darüber hinaus wird derzeit für ca. 6 Mio. Euro der Goldene Saal instandgesetzt und restauriert, um den Saal künftig als Bestand-teil des Museumsrundgangs sowie bei Veranstaltungen in sei-nem alten Glanz erstrahlen zu lassen. Der Bund fördert diese Maßnahme mit ca. 1,4 Mio. Euro, die voraussichtlich Ende des Jahres 2024 abgeschlossen sein wird.

„Mit dem Abschluss der Sanierungsmaßnahmen ist eine durch-gehende öffentliche Nutzung des gesamten Schlosses gewähr-leistet. Gemeinsam mit der ebenfalls restaurierten Parkanlage, in die das Land mit Unterstützung von EU-Fördergeldern seit 1997 bislang rund 10 Mio. Euro investiert hat, wird das Schloss Lud-wigslust weiter einen Besuch wert sein“, so Geue.

Beschäftigungs-/Qualifizierungsgesellschaften

Meyer: Veränderte Bedarfe am Arbeitsmarkt – Wandel der Förderkulisse – Herausforderungen gemeinsam angehen

Stralsund – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit den kommunal verankerten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQGs) Vorschläge für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes von Hilfen zur Neuorientierung der Gesellschaften vorgestellt.

„Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Er ist heute wesentlich aufnahmefähiger. Es besteht inzwischen ein Fach- und Arbeitskräftemangel – insbesondere auch aufgrund des demographischen Wandels, so dass auch Langzeitarbeitslose bessere Integrationschancen als je zuvor haben. Das Umfeld des Handelns hat sich stark verändert. Entscheidend ist es, dass die Beschäftigungsgesellschaften ihr Geschäftsmodell neu ausrichten. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch vor Ort.

Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist grundsätzlich vorhanden.

„Hierbei geht es um einen immer kleiner werdenden Personenkreis. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine erhöhte Vermittlungsfähigkeit sowie gegebenenfalls vorab das Erreichen der notwendigen Bildungsfähigkeit und Bildungsbereitschaft voraus. Hierfür können die BQGs ein wichtiger Partner sein, da sie bereits über langjährige Erfahrung mit Angeboten des ´sozialen Arbeitsmarktes´ insbesondere für arbeitsmarktferne Personen verfügen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer.

Darüber hinaus haben sich auch die Förderkulissen des Bundes und des Landes aufgrund der Herausforderungen gewandelt. „Dies sind veränderte demographische Bedingungen sowie ein sich strukturell verändernder Fach- und Arbeitskräftebedarf. Das Ziel der Förderungen ist eher auf Weiterbildung, Umschulung und in erster Linie Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet“, so Meyer weiter.

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung diverse Maßnahmen zumeist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, Weiterbildungsförderung sowie die Gründungsunterstützung.

Der Minister stellte mögliche Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vor. Bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) soll ein landesweit arbeitender Berater finanziert werden, der mit dem Angebot einer Initialberatung den Kreisen/kreisfreien Städten und ihren Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung steht.

„Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die Beschäftigungsgesellschaften bei der Neuorientierung von Geschäftsfeldern unterstützen, um eine zukunftsfähige Aufstellung dieser Gesellschaften zu ermöglichen“, so Meyer.

Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums darüber hinaus eine Studie zur Bestandsaufnahme und Möglichkeit einer Neuorientierung von Beschäftigungsgesellschaften in Mecklenburg-Vorpommern erarbeitet. Diese soll im Frühjahr vorliegen.

In den vier Landkreisen mit arbeitsmarktlich besonderen Herausforderungen (Landkreise: Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) soll jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umgestaltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten werden.

„Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann dabei am besten vor Ort entschieden werden. Deswegen werden wir als Land keine Vorgaben für die regional besten Ansätze machen. Entscheidend ist es, in den Landkreisen die regional besten Lösungen zu entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen. Im Landesinteresse liegt es dabei, dass in den Landkreisen jeweils Umsetzungsstrukturen für arbeitsmarktliche und strukturentwickelnde Dienstleistungen vorhanden sind“, erläuterte Meyer.

Auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen benötigen geeignete Dienstleister vor Ort, um die anstehenden Integrationsaufgaben umsetzen zu können. Für die Maßnahmen steht insgesamt ein Budget von circa 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Meyer machte vor Ort abschließend deutlich, dass sich Mecklenburg-Vorpommern mit Initiativen auf Bundesebene für eine bessere Mittelausstattung der Jobcenter einsetzt. „Es bedarf heute ungleich größerer Anstrengungen, um einen Vermittlungserfolg zu erzielen, als noch in den neunziger Jahren. Und dafür braucht es finanzielle Mittel. Wir sind mit dem Bund weiter im Gespräch“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer.

Backhaus besucht Getränkeland-Fachmesse

Rostock – Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus hat die norddeutsche Getränkeland-Fachmesse in Rostock besucht und sich bei einem Messerundgang einen Überblick über die Produkte und Herausforderungen der Branche verschafft.

„Die Messe findet dieses Jahr zum 15. Mal statt und bietet 73 Ausstellern aus Mecklenburg-Vorpommern und der ganzen Bundesrepublik eine Bühne für Ihre Produkte. Mehr als 300 Teilnehmer finden jedes Jahr den Weg zu dieser kleinen aber feinen Fachmesse.

Die Betriebe der Ernährungswirtschaft und des Lebensmittelhandels haben während der gesamten Dauer der Corona-Pandemie dafür gesorgt, dass die Regale in den Läden stets gefüllt waren. Sie haben dafür gesorgt, dass den Menschen ein klein wenig Normalität erhalten blieb. Dafür gebührt ihnen großer Dank.

Ein besonderer Dank geht auch an die vielen kleinen regionalen Betriebe, die während der Pandemie alles gegeben haben und allen Widrigkeiten und Personalnöten zum Trotz tolle Arbeit geleistet haben.

Dabei waren vor allem die Getränkewirtschaft und die Gastronomie besonders stark von den Auswirkungen der Pandemie betroffen. Geschlossene Restaurants und Kneipen, Kontaktbeschränkungen und Maskenpflicht erschwerten das Geschäft erheblich.

Leider bedeutet das Auslaufen von Corona nicht auch das Ende der Krisen, mit denen wir täglich umgehen müssen.

Die Produktionskosten sind in Folge des Angriffs auf die Ukraine drastisch gestiegen und wirken sich stark auf alle Betriebe aus. Seien es Gas, Strom, Agrarrohstoffe, Verpackungen oder Logistik – alles ist teurer geworden.

Auch die grundsätzliche Versorgung mit Rohstoffen ist auf Grund unterbrochener Lieferketten und Energiepreise schwieriger geworden, wie beispielsweise die Versorgung mit Kohlendioxid für die Herstellung von Bier und anderen Kohlensäurehaltigen Getränken.

Die Bundesregierung und wir als Landesregierung haben reagiert. Für den einen oder anderen vielleicht zu langsam, aber diese besondere Situation verlangte eine exakte Bewertung durch Wirtschaftsfachleute und keine Schnellschüsse.

Die ersten positiven Entwicklungen bei den Preis­entwicklungen konnten wir bereits verzeichnen, denn die Preise für Gas, Strom und Wärme beginnen wieder zu sinken. Dies ist nicht zuletzt auch dem Engagement bei der Suche nach neuen Energielieferanten zu verdanken. Mit dem LNG-Terminal in Lubmin haben wir hierfür einen Schritt in die richtige Richtung getan.

Aufgrund der zuletzt sinkenden Energiepreise können wir davon ausgehen, dass sich die Preisentwicklung in der Zukunft auch wieder beruhigen wird.

Die Abhängigkeit von russischem Gas für unsere Wirtschaft und die privaten Haushalte hat uns gezeigt, wo unsere Schwächen liegen. Die niedrigen Preise in der Vergangenheit für unsere Lebensmittel und andere Produkte waren zu lange eine Selbstverständlichkeit für uns.

Das Ziel der energetischen Unabhängigkeit von Russland fordert daher, dass alle Unternehmen und der Handel Ihre Preise anpassen müssen, um die gestiegenen Energiepreise in ihren Produkten aufzu­fangen.

Die Landesregierung weiß um den enormen Druck, unter dem die Unternehmen arbeiten, um keine Kunden zu verlieren und ihr Geschäft zu erhalten und wir werden alles tun, um die Unternehmerinnen und Unternehmer zu unterstützen und für den Erhalt der Arbeitsplätze zu sorgen.

Wir haben bereits erste Maßnahmen getroffen, um die Betriebe zu entlasten. Unterstützend zu den durch den Bund beschlossenen Bremsen für Strom, Gas und Wärme stellen wir für besondere Härtefälle 50. Mio. Euro zur Verfügung. Darüber hinaus übernimmt das Land Mecklenburg-Vorpommern auch Ausfall­bürgschaften zur Absicherung der Liquidität der Wirtschaft“, so Minister Backhaus, der die Unternehmerinnen und Unternehmer auffordert durchzuhalten. Auch die aktuelle Krise werde man meistern.

Ehrenamtliche Klimaschützer gesucht!

Schwerin – Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern (LEKA MV) bietet noch bis zum 31. März 2023 Kommunen sowie motivierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit zur Teilnahme am Projekt „Klimaschutz in kleinen Kommunen und Stadtteilen durch ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen“, kurz KlikKS. Ehrenamtliche Klimaschützer setzen im Rahmen von KlikKS kleine und große Klimaschutzprojekte in ihrer Gemeinde um, betreut und geschult durch die LEKA MV. Ein Infotermin für interessierte Gemeindevertreter und engagierte Bürger findet am 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt.

„Kleine Kommunen stehen vor den Herausforderungen der Energiewende und des Klimaschutzes, doch häufig fehlen Personal, Budget oder Fachwissen. Genau hier setzt das Projekt KliKKS der LEKA MV an, das ich vollumfänglich begrüße. Gemeinden können über eine Kooperation mit ihren ehrenamtlich engagierten Einwohnern mit geringem Aufwand einen Beitrag zur eigenen Zukunftsfähigkeit leisten, ihre Attraktivität steigern und die Haushaltskasse entlasten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Die LEKA MV sucht für diese Aufgabe Menschen, deren Herz für Klima- und Umweltthemen schlägt und die sich als ehrenamtliche Klimaschutzpatinnen und -paten aktiv in die Gestaltung ihres Dorfes einbringen möchten. Im Rahmen des Projektes werden Bürgerinnen und Bürger durch Coachings und Workshops befähigt, aktiv vor Ort Klimaschutzmaßnahmen umzusetzen. Eine Auftaktschulung wird im Mai stattfinden und die möglichen Handlungsfelder vorstellen, vom Insektenhotel über Blühstreifen und Streuobstwiesen bis hin zu Thermografierundgängen und der Gründung einer Bürgerenergiegenossenschaft. Darüber hinaus wird Grundlagenwissen über den Klimawandel sowie in den Bereichen Nachhaltigkeit, Energieeffizienz und Fördermittelakquise vermittelt.

Nach der Schulung werden die Klimaschutzpatinnen und -paten weiter durch die LEKA MV betreut und bei der Umsetzung von Klimaschutzprojekten vor Ort begleitet. In einem bundesweiten Netzwerk aller Ehrenamtlichen werden auch zukünftig Ideen und Erfahrungen ausgetauscht, gemeinsam Lösungen gefunden und Erfolge geteilt. Mitmachen können alle, die gerne einen Beitrag für den Klimaschutz leisten möchten, etwas Zeit mitbringen und auch andere für die Maßnahmen begeistern möchten. Es sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich.

Ein Infotermin mit weiteren Details zu den Inhalten und dem Ablauf des Projektes findet für interessierte Gemeindevertreter und potenzielle Klimaschutzpaten am Dienstag, den 7. März von 16:00 bis 17:00 Uhr online via Zoom statt. Die Anmeldung ist online unter www.leka-mv.de/termine möglich. Weitere Informationen zum Projekt KlikKS sind unter www.leka-mv.de/klikks zu finden.

Über die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV):

Die Landesenergie- und Klimaschutzagentur Mecklenburg-Vorpommern GmbH (LEKA MV) wurde 2016 gegründet und ist mit den drei Standorten Stralsund, Schwerin und Neustrelitz landesweit aktiv. Als landeseigene Einrichtung berät die LEKA MV Kommunen, Unternehmen und Bürger kostenlos und neutral in allen Fragen der Energieeffizienz und der Energiewende. Darüber hinaus vernetzt die LEKA MV in eigenen Schulungen und Veranstaltungen die landesweiten Akteure der Energiewende, vermittelt Wissen an Entscheidungsträger und berät zu Fördermöglichkeiten. Weitere Informationen unter www.leka-mv.de.

Förderung von Tierheimen

Schwerin – Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern stellt für das Jahr 2023 erneut ein Investitionsvolumen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für die Tierheime des Landes zur Verfügung.

„Die Tierheimförderung dazu bei, dass wichtige existenzerhaltende Investitionen in Tierheimen erfolgen können. Es ist mir ein persönliches Anliegen, diese engagierten, oft ehrenamtlich arbeitenden Menschen zu unterstützen, die sich rund um die Uhr und mit sehr viel Engagement und Herzblut für den Tierschutz einsetzen“, unterstreicht Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus.

Ab sofort bis zum 31. März können Betreiber von Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen, Anträge auf Förderung stellen. Danach beginnt das Auswahlverfahren.

Antragsteller, die im vergangenen Jahr nicht berücksichtigt wurden, sind gebeten, die Aufrechterhaltung ihres Antrages mitzuteilen, weil dieser ansonsten verfällt.

Neben den gemeinnützigen Trägern sind auch Privatpersonen oder andere Unterbringungsstätten antragsberechtigt, wenn diese über eine Genehmigung nach § 11 Tierschutzgesetz verfügen und z. B. Verträge über die Unterbringung von Fundtieren o. ä. mit Kommunen geschlossen haben. Bei Privatpersonen, die Wildtiere in ihrer Einrichtung versorgen, ist ein Vertragsnachweis nicht zwingend erforderlich. Gemeinnützige Einrichtungen werden jedoch vorrangig für eine Förderung berücksichtigt.

Wer wird gefördert?

Alle Träger von in der Richtlinie definierten „Tierheimen“.

Tierheime im Sinne dieser Richtlinie sind alle Einrichtungen, die der Unterbringung von Fundtieren, fortgenommenen, eingezogenen oder sichergestellten Tieren oder kranken, verletzt aufgefundenen oder aus einem anderen Grund hilflosen Wildtieren dienen.

Was wird gefördert?

  • Neu-, Erweiterungs-, Aus- und Umbauten, Modernisierungen;
  • Verbesserung hygienischer und energetischer Funktionalität;
  • Verbesserung der Ausstattung, der Ausgestaltung und Ausrüstung von Tierunterbringungsplätzen

Wie wird gefördert?

Fördervoraussetzungen sind die Einhaltung aller Vorschriften des Tierschutzgesetzes und der Nachweis notwendiger behördlicher Genehmigungen. Die fünfjährige Zweckbindung ab der letzten Auszahlung verbietet eine Veräußerung, Verpachtung oder zweckentfremdete Verwendung der geförderten Investitionen während dieses Zeitraumes.

Auf den Seiten des Landesförderinstitutes stehen alle wichtigen Unterlagen und die Kontaktdaten der Ansprechpartner zur Verfügung: http://www.lfi-mv.de/foerderungen/tierheime/index.html

Die Antragsstellung für mehrere Projekte ist möglich, wobei je nach Antragslage zunächst nur ein Förderantrag pro Antragssteller berücksichtigt werden kann. Das LFI steht allen Antragsstellern beratend und unterstützend zur Verfügung.

Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen

Schwerin – Der Kinderzuschlag entlastet seit dem Jahr 2005 Familien mit besonders kleinem Einkommen. Zuletzt machten jedoch nur etwa ein Drittel der Anspruchsberechtigten in Deutschland von dieser Leistung auch Gebrauch. Das zeigen nun veröffentlichte Zahlen des Bundesfamilienministeriums.

„Der Kinderzuschlag ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für erwerbstätige Eltern, die genug für sich selbst verdienen, aber bei denen es nicht oder nur knapp reicht, um auch für den gesamten Bedarf der Familie aufzukommen“, erklärte Sozialministerin Drese. Die Unterstützung betrage monatlich bis zu 250 Euro und werde für jedes Kind einzeln berechnet.

Die Mindesteinkommensgrenze für den Bezug liege bei 600 Euro für Alleinerziehende und 900 Euro für verheiratete Eltern. Eine starre Höchsteinkommensgrenze gebe es nicht mehr, so dass auch Familien mit höheren Einkommen von dieser Leistung profitieren können, so Drese. Voraussetzung für den Bezug seien darüber hinaus die Inanspruchnahme des Kindergeldes, dass die ledigen Kinder im Haushalt der Eltern leben und dass sie jünger sind als 25 Jahre.

Drese appellierte angesichts der geringen Inanspruchnahme an Familien, Ihren gegebenenfalls bestehenden Anspruch zu prüfen. „Vielen Familien gerade auch hier bei uns in Mecklenburg-Vorpommern steht diese Leistung nach dem Gesetz zu. Besonders in den momentanen Zeiten der hohen Inflation wäre dieser Zuschlag für viele Familien sicherlich eine große Entlastung“, so Drese.

Auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit stehe ein sogenannter KiZ-Lotse zur Verfügung, mit dem Eltern ihren Anspruch prüfen können. Darüber hinaus böten auch die Familienkassen in Rostock, Schwerin, Neubrandenburg und Stralsund dezidierte Beratungsangebote für Eltern.

Weitere Informationen zum Kinderzuschlag sowie zu weiteren finanziellen Unterstützungsleistungen finden Eltern zusätzlich auch auf den Seiten der FamilienInfo MV. „Das Landes-Familienportal hält für Eltern eine Übersicht zum Kinderzuschlag sowie zu 45 weiteren Leistungen bereit“, betonte die Ministerin. Dazu gehörten auch die Informationen zu den benötigten Anträgen und den jeweils zuständigen Ämtern, so Drese.

Drese: „So soll für Eltern im Land das Auffinden und Beantragen dieser Leistungen vereinfacht werden, damit jede und jeder die Leistungen in Anspruch nehmen kann, die ihr oder ihm auch zustehen.“