Keine Ölverschmutzung Südost-Rügen

Insel Rügen – Am 26.02.2023 wurden im Bereich Südost-Rügen Anlandungen von vermeintlich ölhaltigen Stoffen gemeldet. Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus: „Wir nehmen Hinweise auf Verschmutzungen sehr ernst und gehen diesen auch unverzüglich nach. Ich bin sehr froh, dass wir in diesem Fall wohl sehr schnell Entwarnung geben können. Wir haben es offensichtlich nicht mit einer Ölverschmutzung zu tun“, so Backhaus,

Bei heutigen Strandbegehungen durch Amtsverwaltung und Wasserschutzpolizei waren nur sehr vereinzelte Funde im Bereich Sellin, Baabe bis Göhren Nordstrand feststellbar. Auch für den Bereich des Göhrener Südstrandes liegen Meldungen zu einzelnen Funden vor. Die Funde deuten nach einer ersten optischen Begutachtung allerdings nicht wie ursprünglich befürchtet auf Schweröl hin.

„Es scheint sich vielmehr um abgestorbene und verwesende Reste von Großalgen mit organischen Anheftungen zu handeln, die mit dem Sturm der letzten Tage an den Strand gespült wurden“, erklärt Backhaus, der sich Ende der Woche selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen wird.

Um eine Verschmutzung mit Schweröl auszuschließen, wurden durch die Wasserschutzpolizeiinspektion Sassnitz Proben genommen. Diese werden zur Analyse an die Öl-Forensik des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) in Hamburg übermittelt.

Im Bereich Sellin wurden die Anlandungen bereits eingesammelt, für die anderen Bereiche wurde dies durch die örtlichen Behörden veranlasst. Aus den derzeitigen Erkenntnissen lässt sich ein konkreter Zusammenhang mit den Aktivitäten der LNG-Schiffe vor Rügen nicht ableiten.

Stellen für Lehrkräfte im ländlichen Raum

Neues Vorhaben des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ auf den Weg gebracht

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern werden Stellen für Lehrkräfte an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver. Neu eingestellte Lehrkräfte können vom kommenden Schuljahr an Zuschläge zu ihren Bezügen erhalten, wenn sie sich auf Stellen in den Fächern Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie und Physik an Regionalen Schulen im ländlichen Raum bewerben, die nach mehrmaligen Ausschreibungen nicht besetzt werden konnten. Auf die Einführung dieser Zuschläge, um Personal zu gewinnen, haben sich die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes für „Gute Schule 2030“ verständigt.

 „Alle Schulen im Land sollen Schülerinnen und Schülern eine gute Bildung vermitteln“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Weil das Angebot an freien Stellen für Lehrkräfte deutschlandweit sehr groß ist, gehen die Partnerinnen und Partner des Bildungspaktes diesen Schritt, um Einstellungen in den Bedarfsfächern an Regionalen Schulen im ländlichen Raum attraktiver zu machen. Wir brauchen auch an den Schulen im ländlichen Raum gut ausgebildete Lehrkräfte, weil wir nur so die Qualität der Bildung flächendeckend halten und die Unterrichtsversorgung verbessern können“, sagte Oldenburg.

„Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Mecklenburg-Vorpommern begrüßt die Anstrengungen der Landesregierung, insbesondere für die ländlichen Regionen und MINT-Fächer, Lehrkräfte zu gewinnen“, sagte der Landesvorsitzende der GEW MV, Nico Leschinski. „Dies ist auch ein direkter Beitrag zur Arbeitsentlastung. In der Vergangenheit standen wir ähnlichen Initiativen kritisch gegenüber. Dennoch können wir nicht die Augen davor verschließen, dass wir vor der Herausforderung stehen, den Unterricht abzusichern und es dafür womöglich auch andere Wege als bisher bei der Personalgewinnung braucht. Grundsätzlich bleibt es dabei: Wir müssen die Schulen als Arbeitsplatz insgesamt attraktiver machen. Das werden wir im Bildungspakt weiterhin verhandeln“, so Leschinski.

„Gerade im ländlichen Raum haben wir große Probleme, offene Stellen mit grundständig ausgebildeten Lehrkräften zu besetzen“, erläuterte der Landesvorsitzende des Verbandes Bildung und Erziehung, Michael Blanck. „Somit war es uns als VBE wichtig, dass hier Anreize für Bewerberinnen und Bewerber geschaffen werden. Das gilt auch für Referendariatsstellen. Die Zulagenzahlungen sind deshalb ein gutes Signal. Die Vorteile der Schulen im ländlichen Raum werden die Bewerberinnen und Bewerber dann in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit vor Ort kennenlernen“, so Blanck.

Welche Stellen mit einem Zuschlag versehen werden, legt das Bildungsministerium vor jeder Ausschreibung fest. Insgesamt können für ein Schuljahr 50 Stellen mit einem Zuschlag versehen werden. Der Zuschlag wird monatlich in Höhe von 424,25 Euro für verbeamtete und für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gezahlt. Der Zuschlag wird über einen Zeitraum von vier Jahren gewährt und sieht keine Bindungsklausel vor.

Voraussetzungen für Lehrkräfte, um einen Zuschlag zu erhalten:

  • grundständige Lehramtsausbildung im Sinne von § 6 Absatz 1 Ziffer 1 bis 5 der Bildungsdienst-Laufbahnverordnung Mecklenburg-Vorpommern (Lehrkräfte mit 1. und 2. Staatsexamen, auch Lehrkräfte mit dem Lehramt Gymnasium)
  • Verfügen über ein sogenanntes MINT-Fach (Mathematik, Informatik, Biologie, Chemie, Physik)
  • neu eingestellte Lehrkräfte in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach einer Bewerbung auf eine zuschlagsfähige Stelle
  • Einstellung an Regionalen Schulen in ländlich geprägten Regionen außerhalb der Städte Greifswald, Neubrandenburg, Rostock, Schwerin, Stralsund und Wismar

Heizkostenzuschuss für Wohngeldempfänger

Schwerin – Am morgigen Dienstag beginnt in Mecklenburg-Vorpommern die Auszahlung des zweiten Heizkostenzuschusses. An knapp 24.500 Haushalte, die durch Wohngeld unterstützt werden, wird der Zuschuss an diesem Tag überwiesen.

„Insgesamt werden mehr als zwölf Millionen Euro ausgezahlt. Ein-Personen-Haushalte mit Wohngeld erhalten 415 Euro, Zwei-Personen-Haushalte 540 Euro und für jedes weitere Haushaltsmitglied gibt es zusätzlich 100 Euro. Es ist nicht nötig, einen Antrag zu stellen. Die Zahlung erfolgt automatisch“, teilte Bauminister Christian Pegel heute in Schwerin mit.

Im Vergleich zum Heizkostenzuschuss im Sommer vergangenen Jahres wurden die Beträge deutlich angehoben. Damit wird auf die Preissteigerungen der vergangenen Monate reagiert.

Voraussetzung für eine Auszahlung des zweiten Zuschusses ist, dass im Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2022 in mindestens einem Monat Wohngeld bezogen wurde. Zuständig für die Gewährung des zweiten Heizkostenzuschusses sind die kommunalen Wohngeldbehörden (Städte, Gemeinden und Ämter). Der Heizkostenzuschuss wird vollständig vom Bund finanziert.

„Ich bedanke mich bei den vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Städte, Gemeinden und Ämter, die dafür sorgen, dass die Wohngeldempfängerinnen und -empfänger diese zusätzliche finanzielle Hilfe zur Entlastung bei den Heizkosten erhalten“, so Minister Pegel und ergänzt:

„Wer den zweiten Heizkostenzuschuss nicht am Dienstag erhält, bekommt ihn zu einem späteren Zeitpunkt überwiesen. Dies gilt auch für diejenigen Haushalte, über deren Wohngeldanspruch im relevanten Zeitraum September bis Dezember 2022 noch nicht entschieden ist. Auszahlungstermin ist immer der letzte Bankarbeitstag eines Monats.“

Berufsbegleitende Qualifizierungen

Meyer: Unternehmen sind aufgerufen, Augenmerk stärker auf Weiterbildung zu richten

Schwerin – Rückwirkend zum 01. Januar 2023 tritt die „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ in Kraft.

„Angesichts der immer prägnanter werdenden Fachkräfteproblematik sind die Unternehmen aufgerufen, ihr Augenmerk noch stärker auf das Potenzial von beruflicher Weiterbildung zu richten. Das soll ihre Mitarbeitenden so befähigen, künftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Die den aktuellen Erfordernissen angepasste Qualifizierungsrichtlinie steht dabei als hilfreiches Instrument zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Richtlinie wird heute (27.02.2023) im Amtsblatt veröffentlicht.

In der aktuellen EU-Förderperiode soll die Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen aus Mitteln des „Programm ESF+ Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027“ fortgeführt werden. Dazu wurde die bislang geltende Richtlinie überarbeitet und novelliert. Beibehalten wird die Förderung durch Bildungsschecks und unternehmensspezifische Vorhaben. Darüber hinaus erfolgte eine Erweiterung einiger Förderkonditionen, um die Richtlinie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Im Wesentlichen wurden:

  • der Kreis der Zuwendungsempfänger im Bereich der unternehmensspezifischen Vorhaben grundsätzlich auf Unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts, die ihren Sitz, ihre Niederlassung oder ihre Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern haben, ausgeweitet;
  • ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent eingeführt;
  • eine einheitliche Begrenzung der Bildungsscheck-Förderung auf maximal 3.000 Euro pro Scheck festgelegt;
  • die Vorgaben zum Mindestumfang der Maßnahmekosten bei der Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben aufgehoben (bislang Förderung von Vorhaben erst ab 10.000 Euro Gesamtausgaben je Antrag).

„Uns stehen für diese Maßnahme bis zum Jahr 2027 insgesamt rund sieben Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das ist eine Million mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden unbedingt die Chance nutzen, sich Unterstützung bei notwendigen Qualifizierungen zu suchen“, sagte Meyer.

Im Rahmen der bislang geltenden Qualifizierungsrichtlinie wurden in den Jahren 2015 bis 2022 rund 20.000 Bildungsschecks mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert. Weiterhin erfolgte die Unterstützung von 29 unternehmensspezifischen Vorhaben im Umfang von rund 580.000 Euro (Stand Förderzahlen per 31.01.2023).

Anträge für die Förderung können bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, Tel. 0385/55 77 50, gestellt werden.

Lehrkräfte an der Werkbank  

Oldenburg: Sicherheit steht an erster Stelle

Rostock – Für einen sicheren Werkunterricht stellen sich heute die ersten 12 Lehrkräfte an die Werkbank. Sie sind die ersten einer großangelegten Weiterbildung für insgesamt etwa 360 Lehrerinnen und Lehrer in Rostock.

Um das dafür nötige Fachwissen zur Arbeitssicherheit zu vermitteln, kooperiert das Bildungsministerium mit dem TÜV Nord Schulungszentrum in Rostock.Während der zweitägigen Ausbildung beschäftigen sich die Lehrkräfte unter Anleitung des TÜV Nord mit präventiven Maßnahmen, um die Sicherheit für die Schülerinnen und Schüler im Werkunterricht zu gewährleisten. Die Lehrerinnen und Lehrer arbeiten an Regionalen Schulen, Grund- und Förderschulen. Sie fertigen während der Fortbildung in Rostock auch eigene Werkstücke.

„Umsichtiges Handeln steht dabei an oberster Stelle, vor allem wenn es um die Schülerinnen und Schüler geht. Lehrkräfte werden für den sicheren Umgang mit Maschinen geschult und bekommen pädagogische Methoden für einen fachgerechten Unterricht an die Hand. Zugleich wird die Möglichkeit geboten, den Maschinenschein – beispielsweise für die Senk-Bohrmaschine, die Tischkreissäge oder die Schleifmaschine – zu erwerben“, sagt Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Neben den zahlreichen gewerblich-technischen Aus- und Weiterbildungen ist das TÜV NORD Schulungszentrum in der pädagogischen Weiterbildung aktiv, damit Lehrtätigkeiten auch für einen Seiten- und Quereinstieg attraktiv werden: „Wir wissen, dass Schulen einen hohen Nachwuchsbedarf haben. Mit unseren praxisnahen, pädagogischen Weiterbildungen können wir den Seiteneinstieg in die Lehrtätigkeiten gezielt unterstützen. Damit tragen wir unseren Teil dazu bei, dem Lehrkräftemangel entgegenzuwirken“, betont der promovierte Diplom-Holzwirt Claus Frankenstein.

Alleenbestand aufgefrischt

193 Bäume entlang der B 195 gepflanzt

Schwerin – Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer hat am Montag mit dem symbolischen Setzen eines Alleenbaumes die Pflanzaktion entlang der Bundesstraße B 195 im Bereich von Lüttow offiziell abgeschlossen.

„Die beeindruckenden Alleen sind ein charakteristisches Natur- und Kulturgut in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist wichtig, sie zu erhalten und zu pflegen. Neben einer Schutzfunktion bieten sie auch vielen Tieren einen Lebensraum. Die Straßenbauämter des Landes übernehmen die wertvolle Aufgabe, die malerischen Alleen zu erhalten und zu mehren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Auf der Ostseite der B 195 wurden durch das Unternehmen Agrar-Service Hof Demen insgesamt 90 Vogelkirschen in Alleebaumqualität gepflanzt. Der ehemalige Intensivacker-Standort wird zudem mit zertifiziertem Wildpflanzensaatgut aus Nordostdeutschland angesät, um die Artenvielfalt zu fördern.

Gleichzeitig erfolgt die ackerseitige Sicherung mit Eichenspaltpfählen. Auf der westlichen Seite der Bundesstraße erfolgt die Pflanzung von 103 Alleebäumen zwischen dem vorhandenen Radweg und der Bundesstraße. Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Alleenfonds, in den die Straßenbaulastträger einzahlen, sofern eine Kompensation gefällter Bäume nicht durch Neupflanzungen möglich ist.

Die Kosten für diese Pflanzmaßnahme inklusive einer fünfjährigen Pflege betragen rund 158.000 Euro. „In diesem Jahr sollen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim insgesamt 1.563 Pflanzungen durchgeführt werden“, sagte Meyer.

Das Straßenbauamt Schwerin ist eines von drei Straßenbauämtern in Mecklenburg-Vorpommern. Es ist für rund 660 Kilometer Bundes- und 981 Kilometer Landesstraßen in den Landkreisen Nordwestmecklenburg und Ludwigslust-Parchim zuständig. Im Bereich des Straßenbauamtes Schwerin wurden im Jahr 2022 insgesamt 1.059 Hochstämme, 2.939 Sträucher, 560 Stauden sowie 462 Geophyten (= Erdpflanze, die Trocken- und Kältezeiten mit unterirdischen Knospen überdauert) gepflanzt.

Knapp 40 Prozent der insgesamt 5.306 Kilometer Bundes- und Landesstraßen in Mecklenburg-Vorpommern werden von Alleen und Baumreihen gesäumt. Auf der digitalen Alleenkarte der Straßenbauverwaltung können zu jedem einzelnen Baum Informationen eingesehen werden, wie beispielsweise Art, Durchmesser, Pflanzjahr und Standort.