Produkte des Ökolandbaus optimal vermarkten

Gülzow-Prüzen –  Am 2. März 2023 findet die von der Landesforschungs­anstalt für Landwirtschaft und Fischerei MV organisierte Winterveranstaltung zum ökologischen Landbau in Gülzow-Prüzen statt. Schwerpunkt ist dieses Jahr die Vermarktung der ökologisch produzierten Erzeugnisse in Mecklenburg-Vorpommern.

Dazu erklärt der Minister für Klimaschutz, Landwirt­schaft,ländliche Räume und Umwelt, Minister Dr. Till Backhaus: „Die vergangenen Monate haben gezeigt, wie schnell der Verbraucher seine Einkaufsentscheidung ändern kann. Daher ist es wichtig, im Rahmen einer solchen Fachveranstaltung aufzuzeigen, wie Erzeugnisse erfolgreich produziert und vermarktet werden können.“

U.a. beantwortet Prof. Dr. Michael Harth von der Hochschule Neubrandenburg die Frage „Lässt sich mit Öko der Konsument noch hinter dem Ofen hervor­locken?“.

Dass es in dieser Veranstaltung auch sehr praktisch wird, begrüßt Minister Dr. Backhaus außerordentlich. Im Wechsel stellen sich Landwirtschaftsbetriebe mit ihren Vermarktungsstrategien und Vermarktungs­initiativen sowie Verarbeitungsdienstleister vor. Hierbei geht es vor allem um den Aufbau solcher Strukturen, also wie an die Umstellung der Vermarktung heran­gegangen wurde, welche Recherchen stattfanden oder welche Beratung und Förderung genutzt wurde.

„Dass sich so viele Unternehmen in solch verschiedenen Bereichen präsentieren, unterstreicht die Vielfalt der regionalen Angebote und Produkte in unserem Land“, so der Minister.

Der Landwirt Uli Sommerfeld stellt die Vermarktung von Kartoffeln und Erdbeeren seines Biohofs Südmüritz in der Müritzregion vor. Die Meck-Schweizer und den Aufbau dieser Vermarktungsgenossenschaft zeigt Bernd Uwe Kleist. Wie eine Vielfältigkeit auf dem Hof in der Vermarktung gelingt, erläutert Claudia Resthöft vom Alten Pfarrhof Elemenhorst, und wie die Milch der Landwirtschaftsbetriebe an Wertschöpfung gewinnen kann, stellt Henriette Gaede von der Mobilen Käserei Kentzlin vor.

Dörte Wolfgramm-Stühmeyer zeigt, wie eine regionale Wertschöpfung mit Weiderind, Strohschwein und Weidelamm ihres Landwirtschaftsbetriebs Wolfgramm funktioniert. Dr. Jan Hinrich Böttcher vom Naturverbund Müritz verrät, wie Fleisch aus regionaler nachhaltiger Landwirtschaft gelingen kann. Wie Produktion und Vermarktung in einer Hand gewachsen sind, erläutert Sabine Kabath von der Bio-Gärtnerei Watzkendorf mit dem Bio-Vertrieb Watzkendorf. Und Volker Brinkmann von Biofrisch Teschendorf dokumentiert den Aufbau der Vermarktung regionaler Bioprodukte in MV.

„Ich wünsche der Veranstaltung einen guten Verlauf, tolle Gespräche und viele neue Anregungen“, sagt Dr. Backhaus. „Mein Haus wird Aktivitäten in diese Richtung auch weiterhin unterstützen, und ich freue mich, dass die Landesforschungsanstalt die Akteure im Ökolandbau so regelmäßig zusammenbringt.“

200 Euro für Berufs-, Fachschüler*innen

Jetzt Vorbereitungen für Online-Antragsverfahren der Einmalzahlung treffen

Schwerin – Bildungsministerin Simone Oldenburg ruft 9.700 Berufs-, Fachschülerinnen und -schüler in Mecklenburg-Vorpommern auf, die Energiepreispauschale des Bundes in Höhe von 200 Euro Mitte dieses Monats zu beantragen. Sie können bereits jetzt einige Schritte erledigen, um später die Einmalzahlung schneller zu erhalten. Der bundesweite Start des Online-Antragsverfahrens ist für den 15. März 2023 geplant.

„Berufs- und Fachschülerinnen und -schüler brauchen dringend diese Unterstützung von 200 Euro“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Die Abstimmungen der Länder mit dem Bund waren nicht immer einfach und haben lange gedauert. Ich bin froh, dass wir nun endlich die Voraussetzungen für die Auszahlung schaffen konnten. Schülerinnen und Schüler müssen selbst auch etwas unternehmen, um die 200 Euro zu erhalten. Mit wenigen Klicks können sie schon heute die Vorbereitungen treffen“, so Oldenburg.

Für die Anmeldung benötigen sie ein BundID-Konto, das sie umgehend anlegen können. Die Identifizierung kann bereits jetzt über ihren Online-Ausweis oder ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Schülerinnen und Schüler, die keine elektronische Identifizierung nutzen wollen oder können, haben aber ebenfalls schon jetzt die Möglichkeit, sich ein Nutzerkonto Bund mittels Benutzernamen und Passwort einzurichten. Erforderlich ist lediglich eine gültige E-Mailadresse.

Wird eine elektronische Identifizierung mittels Online-Ausweis oder ELSTER-Zertifikat nicht genutzt, geben sie bei der Beantragung der Energiepreispauschale neben einem Zugangscode zusätzlich eine PIN ein. Fach- und Berufsschulen stellen in Kürze Zugangscode und PIN der Berufs-, Fachschülerinnen und Fachschüler in Mecklenburg-Vorpommern bereit.

Damit besteht für alle Schülerinnen und Schüler eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der Identifizierung. Die Ausbildungsstätten versenden oder übergeben die Zugangsdaten zum Online-Antrag dann direkt an die antragsberechtigen Berufs-, Fachschülerinnen und Fachschüler.

Weitere Informationen: www.einmalzahlung200.de

 Info-Hotline des Bundes: 0800 2623 003 (kostenfrei),

dienstags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags von 8 bis 12 Uhr

Sanierung der Schweriner Friedensschule

Schwerin – Ministerpräsidentin Manuela Schwesig hat heute einen Zuwendungsbescheid des Landes zur Sanierung der Schweriner Friedensschule an Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier übergeben.

„Wir investieren hier in die Zukunft unserer Landeshauptstadt und ganz konkret in die Bildung der Kinder. Das ist der Weg, den wir als Land gemeinsam mit der Landeshauptstadt gehen. Die Friedensschule ist mit seiner beinahe 140-jährigen Geschichte ein traditionsreicher Bildungsstandort in Schwerin. Ich freue mich sehr, dass wir die Schule nun endlich umfangreich sanieren können“, sagte Schwesig.

Gute Schulen seien ein entscheidender Faktor für Chancengleichheit, ein Garant dafür, dass jede und jeder seine Talente und Begabungen entfalten kann. „Gute Schulen, das wollen wir überall in Mecklenburg-Vorpommern. Das ist ein Schwerpunkt der Landesregierung und Pfeiler unserer Bildungspolitik“, betonte die Ministerpräsidentin.

Seit 2016 hat das Land Fördermittel für 490 Schulbauvorhaben zur Verfügung gestellt – insgesamt mehr als 740 Millionen Euro. „Und auch in herausfordernden Zeiten wie der Energiekrise stehen wir an der Seite der Schulen, indem wir sie mit Geldern aus dem MV-Energiefonds unterstützen“, sagte Schwesig.

Weiter erklärte die Ministerpräsidentin: „Wir schaffen die Voraussetzungen für moderne, vernetzte, barrierefreie Schulen, in denen sich alle wohlfühlen; in denen wir die Schülerinnen und Schüler fit machen für die Zukunft und die Lehrerinnen und Lehrer ebenso tolle Arbeitsbedingungen vorfinden.“

OstseeMesse in Rostock eröffnet

Rostock – In Rostock hat Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte die OstseeMesse eröffnet. „Endlich kann es wieder losgehen. Die größte Verbraucherschau des Nordens ist wieder mit einem großen Angebot für alle Gäste geöffnet.

Das Schaufenster der regionalen und überregionalen Produktvielfalt zeigt sich dabei von seiner besten Seite. Der Neustart der Messe ist gelungen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte am Mittwoch vor Ort. Schirmherrin ist Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig.

Die OstseeMesse hat mit über 30 Jahren eine langjährige Tradition. Auf 10.000 Quadratmetern präsentieren sich etwa 200 regionale, nationale und internationale Aussteller auf dem Gelände der Rostocker Hansemesse. Davon stellen 70 Aussteller auf der Messe neu aus.

Die Besucher bekommen ein umfangreiches Angebot für alle Bereiche des täglichen Lebens geboten. 40.000 Besucher konnte die OstseeMesse in 2020 nur wenige Tage vor dem ersten Corona-bedingten Lockdown verzeichnen. „Die Verbindung aus Regionalität, Innovation und Einkaufserlebnis macht diese Messe zu einer der aussteller- und besucherstärksten Messen in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Schulte weiter. Ein besonderer Höhepunkt ist die 1.000 Quadratmeter große Blumenschau.

Neu ist in diesem Jahr der Bereich „Kieken und Köpen“. In diesem werden unter anderem regionale, kleinere Unternehmen und Start-ups mit den Verbrauchern zusammengebracht. Gezielte Marketingmaßnahmen und Möglichkeiten zum Networking komplettieren das Angebot.

Ein buntes Rahmenprogramm mit unterhaltsamen Highlights für alle Altersgruppen auf einer großen Showbühne machen den Besuch der OstseeMesse Rostock darüber hinaus zu einem abwechslungsreichen Erlebnis für Groß und Klein. „Die Messe ist darüber hinaus vor allem auch eine gute Gelegenheit für unsere Unternehmen, die eigene Produktvielfalt und zugehörige Dienstleistungen zu präsentieren.

Eine Messeteilnahme als Aussteller bedeutet für den Anbieter dabei einen direkten Weg zum Kunden. Die Kunden können – im Vergleich zu einer Onlinebestellung – die Ware direkt erleben und ausprobieren. Umso wichtiger ist es für heimische Unternehmen, Messen intensiv zu nutzen, um auf sich und ihre Produkte aufmerksam zu machen. Messen sind dabei ein wichtiges Instrument, um neue Absatzmärkte zu erschließen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschaftsstaatssekretär Jochen Schulte abschließend.

Die 31. Auflage der OstseeMesse findet an fünf Tagen von Mittwoch (01. März 2023 bis Sonntag 05. März 2022) in Rostock auf dem Gelände der HanseMesse statt. In den Jahren 2021 und 2022 konnte die OstseeMesse aufgrund der Corona-Pandemie nicht durchgeführt werden.

Arbeitsmarkt im Februar 2023

Nürnberg – „Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Februar geringfügig gestiegen. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ist erneut gewachsen. Insgesamt zeigte sich der Arbeitsmarkt trotz der angespannten wirtschaftlichen Situation beständig“, sagte die Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Andrea Nahles, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.

Arbeitslosenzahl im Februar: +4.000 auf 2.620.000 
Arbeitslosenzahl im Vorjahresvergleich: +192.000
Arbeitslosenquote gegenüber Vormonat: unverändert bei 5,7 Prozent

Im Februar 2023 ist die Arbeitslosigkeit gegenüber dem Vormonat geringfügig gestiegen, und zwar um 4.000 auf 2.620.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 2.000 zugenommen. Verglichen mit dem Februar des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 192.000 höher.

Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchteter infolge des russischen Angriffskrieges wäre die Arbeitslosigkeit im Vorjahresvergleich nur geringfügig angestiegen. Die Arbeitslosenquote liegt im Februar 2023 wie im Januar bei 5,7 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,4 Prozentpunkte erhöht. Die vom Statistischen Bundesamt nach dem ILO-Erwerbskonzept ermittelte Erwerbslosenquote belief sich im Januar auf 3,0 Prozent.

Die Unterbeschäftigung, die zusätzlich zur Arbeitslosigkeit auch Veränderungen in der Arbeitsmarktpolitik und kurzfristiger Arbeitsunfähigkeit beinhaltet, ist saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 14.000 gestiegen, da hier insbesondere auch die Teilnahme ukrainischer Geflüchteter an Integrationskursen berücksichtigt wird.

Die Unterbeschäftigung lag im Februar 2023 bei 3.486.000 Personen. Das waren 316.000 mehr als vor einem Jahr. Ohne die Berücksichtigung ukrainischer Geflüchtete hätte die Unterbeschäftigung um 25.000 unter dem Vorjahreswert gelegen.

Vor Beginn von Kurzarbeit müssen Betriebe eine Anzeige über den voraussichtlichen Arbeitsausfall erstatten. Nach aktuellen Daten zu Anzeigen wurde vom 1. bis einschließlich 23. Februar für 61.000 Personen konjunkturelle Kurzarbeit angezeigt.

Aktuelle Daten zur tatsächlichen Inanspruchnahme stehen bis Dezember 2022 zur Verfügung. So wurde nach vorläufigen hochgerechneten Daten der Bundesagentur für Arbeit in diesem Monat für 183.000 Beschäftigte konjunkturelles Kurzarbeitergeld gezahlt. Damit hat sich die Inanspruchnahme zuletzt wieder merklich erhöht.

Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes ist die Zahl der Erwerbstätigen (nach dem Inlandskonzept) im Januar 2023 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat um 64.000 gestiegen. Mit 45,57 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 454.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von November auf Dezember 2022 um 46.000 zu.

Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im Dezember nach Hochrechnungen der BA um 446.000 auf 34,73 Millionen Beschäftigte gestiegen. 7,47 Millionen Personen hatten im Dezember 2022 eine geringfügig entlohnte Beschäftigung, 241.000 mehr als im Vorjahresmonat. Darunter waren 4,19 Millionen ausschließlich und 3,28 Millionen im Nebenjob geringfügig entlohnt beschäftigt. Das Plus gegenüber dem Vorjahr geht überwiegend auf die im Nebenjob geringfügig entlohnt Beschäftigten zurück.

Im Februar waren 778.000 Arbeitsstellen bei der BA gemeldet, 44.000 weniger als vor einem Jahr. Die Kräftenachfrage hat seit Frühsommer vergangenen Jahres saisonbereinigt tendenziell leicht nachgegeben. Insgesamt zeigt sich der Personalbedarf aber weiter auf vergleichsweise hohem Niveau.

Der BA-Stellenindex (BA-X) – ein Indikator für die Nachfrage nach Personal in Deutschland, der neben dem Bestand an gemeldeten Arbeitsstellen auch den Zugang berücksichtigt – blieb im Februar 2023 unverändert bei 127 Punkten. Der Abstand des Stellenindex zum Vorjahresmonat vergrößerte sich auf -9 Punkte.

838.000 Personen erhielten im Februar 2023 Arbeitslosengeld, 37.000 mehr als vor einem Jahr. Die Zahl der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) lag im Februar bei 3.886.000. Gegenüber Februar 2022 war dies ein Anstieg um 302.000 Personen. 7,2 Prozent der in Deutschland lebenden Personen im erwerbsfähigen Alter waren damit hilfebedürftig.

Für das neue Berichtsjahr 2022/23 haben sich bislang 282.000 Bewerberinnen und Bewerber zur Unterstützung bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle gemeldet, ein Prozent weniger als im Vorjahreszeitraum. Die Zahl der betrieblichen Ausbildungsstellen übersteigt mit 424.000 den Vorjahreswert um 2 Prozent. Im Februar ist der Ausbildungsmarkt allerdings noch sehr stark in Bewegung.

Ab heute greifen die Energiepreisbremsen

Meyer: Entlastung für Verbraucherinnen und Verbraucher – Energiesparen weiter wichtig – Härtefallhilfen für Unternehmen im Land

Schwerin – Ab dem 1. März greifen die Energiepreisbremsen für Bezieher von Strom, Gas und Wärme. Diese werden rückwirkend auch für die Monate Januar und Februar berechnet. Die Preise sind für Strom bei 40 Cent, für Erdgas bei 12 Cent und für Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde gedeckelt. „Die Verbraucherinnen und Verbraucher werden finanziell entlastet“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Dienstag. Der gedeckelte, niedrigere Preis gilt für ein Kontingent von 80 Prozent des im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs.

Verbraucher brauchen, um von den Entlastungen zu profitieren, in der Regel nicht aktiv werden. Das übernehmen die Versorger, die ihre Kundinnen und Kunden entsprechend informiert haben. Bei direkten Kunden kommen die Entlastungen über niedrigere Abschläge an. Mieter erhalten die Entlastungen in der Regel mit der Betriebskostenabrechnung. „Auch wenn wir bislang gut über den Winter gekommen sind, ist es wichtig weiter Energie zu sparen. Hier geht es nicht um den mahnenden, erhobenen Zeigefinger, sondern um die gemeinsame Unterstützung, Deutschland unabhängiger von Energieimporten zu machen“, so Meyer weiter.

Reinhard Meyer machte auch auf die Unterstützung des Landes für Unternehmen aufmerksam. Seit Mitte Februar können kleine und mittlere Unternehmen beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) Härtefallhilfen für besonders hohe Energiekosten im Jahr 2022 beantragen. „Hierbei geht es besonders darum, Fälle von besonderen Härten aufzufangen, um eine weitere Entlastung bei den Energiekosten zu erhalten. Vom Land werden Kostensteigerungen aus dem Jahr 2022 für Energie anteilig ausgeglichen“, sagte Minister Reinhard Meyer abschließend.

Gefördert werden kleinste, kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Mecklenburg-Vorpommern, für die eine Bestätigung der wirtschaftlichen Tätigkeit im Haupterwerb und eine entsprechende Gewerbeanmeldung vorliegt. Dabei geht es um die Ausgaben für Energie (Strom, Gas, Heizöl, Holz/Pellets und Kohle). Bei Erfüllung der Programmvoraussetzungen erhalten die Unternehmen eine Einmalzahlung in Höhe von bis zu einem Abschlag beziehungsweise einen Zuschuss zu den Mehrkosten. Der Höchstbetrag bei allen Förderungen wird je Unternehmen auf 200.000 Euro begrenzt sein. Zusätzlich zu den Hilfen gibt es eine spezielle Härtefallkommission für Einzelfälle von besonderer Härte, um gegebenenfalls Einzelfalllösungen zu finden.