Kindertagesförderung auf Rekordhöhe

Oldenburg: Beitragsfreiheit bleibt unangetastet

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Ausgaben für die Kindertagesförderung seit der Einführung der Beitragsfreiheit stetig erhöht. 2020 haben Land, Landkreise und Kommunen insgesamt 683 Millionen Euro in die Kindertageförderung investiert, im darauffolgenden Jahr waren es 739 Millionen Euro. 2022 stellten Land, Landkreise und Kommunen 797 Millionen Euro zur Verfügung. Der Anteil des Landes liegt bei 54,5 Prozent – somit bei über 400 Millionen Euro allein für das vergangene Jahr.

„Obwohl die Finanzierung der Kindertagesförderung für alle Partner eine Kraftanstrengung ist, sind sich alle einig, dass die Beitragsfreiheit unangetastet bleibt, damit allen Kindern gleichermaßen die Förderung und Betreuung – unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern – offensteht“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Unser Land hat bei den 0- bis 3-Jährigen die höchste Betreuungsquote bundesweit. Das heißt, in keinem anderen Bundesland besuchen mehr Kinder eine Krippe als in Mecklenburg-Vorpommern. Bei den 3- bis 6-Jährigen liegen wir bei einer Betreuungsquote von über 95 Prozent und damit auch über dem deutschlandweiten Durchschnitt. Im Ländervergleich haben wir die meisten Einrichtungen mit Öffnungszeiten von mehr als 11 Stunden. Dies alles ist möglich, weil die Erzieherinnen und Erzieher eine hervorragende Arbeit leisten. Die Arbeitsbedingungen gilt es in den kommenden Jahren noch besser auszugestalten“, so Oldenburg.

Die Landesregierung plant, in den kommenden Jahren die Qualität der Kindertagesförderung weiter zu verbessern. „Wir müssen vom Land der besten Öffnungszeiten und der besten Betreuungsquote zum Land der noch besseren Arbeits- und Ausbildungsbedingungen werden. Wir setzen uns für kleinere Gruppen ein, wollen einen Mindestpersonalschlüssel einführen und starten eine breit angelegte Fachkräfteoffensive. Dazu gehört auch eine verbesserte pädagogische Anleitung der Auszubildenden“, erläuterte sie.

Auszubildende zu staatlich anerkannten Erzieherinnen und Erziehern für 0- bis 10-Jährige (ENZ) sollen ab dem Ausbildungsjahrgang 2023/2024 schrittweise im ersten und zweiten Ausbildungsjahr nicht mehr auf den Stellenanteil einer Fachkraft angerechnet werden. Bislang erfolgt im ersten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 30 Prozent auf den Fachkräfteschlüssel und im zweiten Ausbildungsjahr eine Anrechnung von 40 Prozent. Das heißt, wenn eine Kita zum Beispiel jeweils zwei Auszubildende im ersten und zweiten Ausbildungsjahr beschäftigt, stehen dieser Kita anderthalb Stellen für Erzieherinnen bzw. Erzieher weniger zur Verfügung.

„Mit der Änderung reagieren wir auf Kritik von Kita-Trägern, als die Ausbildung eingeführt wurde. Damals richtete sich die Kritik gegen die Anrechnung des ersten Ausbildungsjahres. Wir gehen jetzt sogar einen Schritt weiter und schreiben auch die Nicht-Anrechnung des zweiten Ausbildungsjahres auf den Fachkräfteschlüssel fest. Die Kosten dafür trägt allein das Land. Von 2023 bis 2025 schlägt die Nicht-Anrechnung mit insgesamt über 15 Millionen Euro zu Buche. Diese große Investition dürfen wir nicht kleinreden“, sagte Oldenburg.

Vorgesehen ist eine Übergangsphase von zwei Jahren, in der sich die Kita-Träger entscheiden können, ob sie davon Gebrauch machen oder weiterhin die Azubis auf das Fachkraft-Kind-Verhältnis anrechnen. Rein rechnerisch müssen von den Kita-Trägern bei einer Nicht-Anrechnung insgesamt ca. 260 Erzieherinnen und Erzieher zusätzlich eingestellt werden.

Diskussion über Klimaschutz

Schwerin – Im Rahmen eines zweitägigen Programms des Rates für Umwelt und Nachhaltigkeit e.V. (RUN) traf sich Umweltminister Dr. Backhaus heute im Sportvereinshaus in Warsow bei Schwerin mit Vertretern des Vereins zu einer Diskussionsrunde über die Chancen und Herausforderungen des Klimawandels im ländlichen Raum. Geplant war im Anschluss auch die Pflanzung eines neuen Klimawaldes, die aufgrund der Witterung allerdings kurzfristig abgesagt werden musste.

Minister Backhaus betonte vor Ort die Anstrengungen der Landesregierung zur Waldmehrung: „Der neue Klimawald soll auf einer der 860 Hektar Landesflächen entstehen, die wir jährlich für Zwecke der Aufforstung, der Moorrenaturierung, weiterer Naturschutzprojekte und der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie zur Verfügung stellen.

Das ist das größte staatliche Waldmehrungsprogramm bundesweit und ich freue mich ganz besonders über Initiativen aus der Zivilgesellschaft, die sich uns dabei anschließen und mit uns neue Wälder pflanzen. Besonders begrüße ich es, wenn junge Menschen selbst Projekte für den Klimaschutz in die Hand nehmen. Die Unterstützung der Landesregierung und meines Hauses ist ihnen dabei gewiss.“

RUN wurde im Mai 2019 von engagierten Jugendlichen in Mecklenburg-Vorpommern gegründet, um der Jugend eine Stimme in der Klimapolitik zu geben. In der Vergangenheit hat RUN verschiedene Vorhaben durchgeführt, wie etwa Umweltbildungsprojekte, Fahrraddemos und die Aktion „Bäume statt Böller“.

Die 2,5 Hektar große Fläche in der Nähe von Warsow bei Schwerin ist Teil des Waldmehrungsprogramms des Landes MV. Für die Pflanzquartiere ist die Pflanzung von 5.125 Stk. Bergahorn, 2.750 Stk. Vogelkirsche und 650 Stk. Waldrandsträucher vorgesehen. Die Pflanzaktion wird von der Landesforstanstalt und dem Forstamt Radelübbe fachlich unterstützt.

Bau von Windkraftanlagen

Windkraft: „Schutzwürdigkeit von Natur- und Denkmälern muss erhalten bleiben“

Schwerin – Der Denkmalschutz kann die Genehmigung des Baus einer Windkraftanlage bei Mühlen Eichsen nicht verhindern. Das hatte das Oberverwaltungsgericht Greifswald (OVG) Anfang Februar mit Blick auf das mit Blick auf das gesetzlich vorgeschriebene Verfahren entschieden.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt hat das OVG-Urteil umfassend geprüft, und die Schlussfolgerungen in einem gesonderten Erlass geregelt. Dieser wurde durch das Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten als Oberste Denkmalschutzbehörde bestätigt  und gestern Unternehmen der Windenergiebranche bei einem Treffen in Schwerin durch Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus vorgestellt.

Laut neuem Erlass sind die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt (StÄLU) bei der Genehmigung von Windkraftanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz künftig gehalten, sich in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen.

Das OVG hat in seinem Urteil eine klare Aussage hinsichtlich der Anforderungen an die Qualität von Stellungnahmen der Denkmalfachbehörde, sowie der Bewertung von Stellungnahmen und Gutachten getroffen. Es hat auch klare Aussagen zu den gesetzlichen Fristen getroffen, die von den StÄLU als Genehmigungsbehörden einzuhalten sind, bis über eine Genehmigung entschieden wird.

Das Gericht hat bestätigt, dass mit dem neuen „Erneuerbaren Energien Gesetz des Bundes“ (EEG) ein „überragendes öffentliches Interesse“ an der Erzeugung Erneuerbarer Energien besteht. Es hat außerdem bekräftigt, dass die für den Denkmalschutz zuständige Denkmalfachbehörde im Rahmen des Genehmigungsverfahrens innerhalb einer Frist von vier Wochen eine Stellungnahme abgeben kann.

Diese Stellungnahme bezieht dann die Genehmigungsbehörde in ihren Abwägungsprozess mit ein. Für den Fall, dass keine Stellungnahme fristgerecht eingeht, findet nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage das Denkmalrecht keine Berücksichtigung im Genehmigungsverfahren.

Dazu Mecklenburg-Vorpommerns Klimaschutzminister Dr. Till Backhaus: „Ich werte dieses Urteil als Chance, dem Windkraftausbau und insbesondere ins Stocken geratene Genehmigungsverfahren hier bei uns im Land zu begegnen. Die Priorität des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist bereits durch das novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz des Bundes vorgegeben. Das OVG-Urteil unterstreicht diese Rechtssetzung.

Der gestrige Austausch mit den Unternehmen war konstruktiv und lösungsorientiert. Wir alle haben ein Interesse daran, die Ausbauziele des Bundes, auf 2,1 Prozent der Flächen in den Bundesländern Windeignungsgebiete auszuweisen, schnell zu erreichen. Im zweiten Schritt sind diese im Sinne des Klimaschutzes und der nachhaltigen Energieversorgung auch mit Windenergieanlagen zu bebauen.

Mit dem OVG-Urteil ist ein weiterer Punkt hin zu einer Beschleunigung von Genehmigungsverfahren gesetzt worden, aber es gibt weitere dicke Bretter zu bohren. Diskutiert haben wir gestern mit der Branche auch die Bedeutung anderer Fachrechte, wie den Naturschutz und die Raumordnung, Personalfragen und die Vereinheitlichung von Bearbeitungsverfahren in den Genehmigungsbehörden. Es wurden viele gute Vorschläge gemacht, die wir wohlwollend prüfen werden.

Ich sage aber auch ganz klar, dass das Urteil für mich kein Freifahrtschein ist, um die Schutzwürdigkeit unser Naturräume und Kulturgüter insgesamt über Bord zu werfen. Am Ende geht es außerdem auch um Sicherheitsfragen, die zweifelsfrei geklärt sein müssen.

Mit anderen Worten: Die Verantwortung der beteiligten Behörden bleibt trotz OVG-Urteil weiter bestehen. In meiner Zuständigkeit liegen dabei der Immissionsschutz und die Genehmigung der Windkraftanlagen, der Natur- und Artenschutz, der Schutz des Grundwassers und der Böden, aber auch die  Entwicklung lebenswerter ländlicher Räume. Deshalb ist es mir ein zentrales Anliegen, die Menschen vor Ort mitzunehmen.

Gemeinsam müssen wir Wertschöpfungsketten entwickeln und für Teilhabe der Kommunen, Landkreise und Städte sorgen. Nur so werden wir die Akzeptanz für und das Vertrauen in den Bau weiterer Windkraftanlagen erreichen. Daher werde ich mich auch weiterhin für diese Themen starkmachen und den engen Austausch mit den anderen beteiligten Ressorts fortsetzen.“

Kulturministerin Bettina Martin ergänzte: „Denkmalschutz und der Ausbau erneuerbarer Energien sind für uns kein Gegensatz. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern zahlreiche Denkmale und Kulturgüter, die es zu schützen und zu bewahren gilt. Es ist deshalb wichtig, dass in jedem Fall auch die Interessen des Denkmalschutzes bei der Genehmigung von Windkraftanlagen in den Abwägungsprozess bei den StÄLUs mit einbezogen werden können.

Trotz der notwendigen Beschleunigung der Genehmigungsprozesse und des übergeordneten öffentlichen Interesses der Erneuerbaren Energien soll der Denkmalschutz im Abwägungsprozess gehört werden. Darüber besteht Einigkeit und dafür haben wir einen rechtssicheren und transparenten Weg abgestimmt.. Wir haben die Kapazitäten im Landesamt für Kultur und Denkmalpflege erheblich aufgestockt und ab April 2023 acht zusätzliche Mitarbeiter eingestellt.

Zielstellung ist es, in allen Genehmigungsverfahren von Windkraftanlagen die Belange des Denkmalschutzes vorzubringen und damit den Genehmigungsbehörden eine gute Entscheidungsgrundlage zu geben. Dies muss nach der vom Gericht bestätigten Rechtslage innerhalb eines Monats geschehen, da das Verfahren bei den StÄLU unabhängig von der denkmalfachlichen Würdigung voranschreiten muss.“

Vogelgrippe-Ausbruch in wirtschaftlichem Betrieb

Schwerin – In einem Putenmastbetrieb im Landkreis Ludwigslust-Parchim musste der Ausbruch der Geflügelpest festgestellt werden. Der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus bittet Geflügelhalter, die Bio-Sicherheitsmaßnahmen weiterhin hochzuhalten.

„In dem betroffenen Betrieb mit ca. 16.900 Tieren wurden gestern klinische Auffälligkeiten festgestellt. Die labordiagnostische Abklärung bestätigte das Vorliegen von Aviären Influenza Viren des Subtyps H5. Zwischenzeitlich hat das FLI den Verdacht auf Ausbruch der Geflügelpest bestätigt.

Der Betrieb wurde durch das VLA des LK LUP umgehend gesperrt und die erforderlichen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen eingeleitet bzw. umgesetzt, erklärt Backhaus und ergänzt: „Wir müssen den mittlerweile 68. Ausbruch der Geflügelpest während des laufenden Seuchenzuges feststellen. Das ist eine traurige Bilanz in Mecklenburg-Vorpommern und es steht zu erwarten, dass die Vogelgrippe-Saison noch nicht zu Ende ist.

Der Vogelzug ist in vollem Gange und ich appelliere an die Geflügelhalter alles zu tun, um einen Eintrag des Virus aus der Wildvogelpopulation in die Wirtschaftsbetriebe zu vermeiden. Außerdem rate ich dringend, die Tierbestände beim Veterinäramt und der Tierseuchenkasse anzumelden. Das gilt vor allem für Neuanmelder aber natürlich auch für Halter und Halterinnen, die das bisher versäumt haben“, so der Minister abschließend.

Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt

Flaggen auf halbmast zum Gedenken an Opfer terroristischer Gewalt am 11. März

Schwerin – Am kommenden Sonnabend werden vor oder über den Dienststellen des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände sowie der übrigen Behörden, die der Aufsicht des Landes unterstehen, die Flaggen auf halbmast wehen. Anlass für die Trauerbeflaggung ist der alljährliche „Nationale Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt“ immer am 11. März.

„Häufig stehen extremistische und terroristische Gewalttäter mehr im Fokus der Öffentlichkeit als die Menschen, die ihren brutalen Angriffen zum Opfer fallen – die Toten, die Verletzten, die Hinterbliebenen. Diese stärker ins Bewusstsein der Gesellschaft zu rücken, ist das Ziel des neuen Gedenktags und der Trauerbeflaggung an diesem“, sagt Innenminister Christian Pegel.

Mecklenburg-Vorpommern hat den Gedenktag, den die Bundesregierung im Februar 2022 beschlossen hatte, kürzlich in seinen Beflaggungskalender aufgenommen. Es werden deshalb künftig jedes Jahr die Flaggen in M-V anlässlich dieses Tages auf halbmast wehen.

„Der 11. März ist nicht einfach nur ein weiterer Gedenktag. Er erinnert und mahnt uns, über die schrecklichen Taten von Terroristen oder Extremisten und deren Strafverfolgung nicht die Opfer zu vergessen. Er zeigt aber auch, wie wichtig es ist, dass unsere Sicherheitsbehörden weiterhin mit aller Kraft gegen terroristische und extremistische Bedrohungen vorgehen“, so Christian Pegel.

Weiter sagt er: „Dieser Gedenktag erinnert auch daran, wie schnell das eigene Leben und alles, was wir sicher wähnen, zerbrechen kann. Wie schnell und wie umfassend, das sehen wir seit einem Jahr in der Ukraine, in der ein brutaler Angriffskrieg den Menschen alles nimmt, was sie haben.

Ich verstehe diesen Gedenktag auch als ein deutliches Signal für Mitmenschlichkeit. Als Signal auch dafür, dass wir Menschen, die auf der Flucht vor Gewalt alles, was ihnen lieb und teuer ist, hinter sich lassen und bei uns Zuflucht suchen, mit vereinten Kräften unterstützen und ihnen diese Zuflucht gewähren.“

Gesellenfreisprechung in Güstrow

Schulte: 43 Fachkräfte haben Grundstein für berufliche Zukunft gelegt

Güstrow – 43 Auszubildende haben am Donnerstag in Güstrow im Rahmen einer offiziellen Gesellenfreisprechung ihre Gesellenbriefe erhalten. „Eine zielgerichtete Nachwuchs- und Fachkräftesicherung ist derzeit eine der wichtigsten Herausforderungen im Handwerk.

Die 43 freigesprochenen Jung-Gesellen haben mit ihrem Gesellenabschluss den Grundstein gelegt für eine Karriere im Handwerk. Jetzt gilt es, weitere berufliche Ziele anzugehen – beispielsweise mit einer Meisterausbildung. In jedem Fall steht den Fachkräften eine vielversprechende berufliche Zukunft offen.

Denn wir brauchen in Mecklenburg-Vorpommern kluge Köpfe und fleißige Hände, die das Handwerk weiter voranbringen“, sagte der Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Jochen Schulte vor Ort.

Die Absolventen kommen aus den Gewerken Tischlerei, Metallbau, Fahrzeuglackierung, Sanitär-Heizung-Klimatechnik, Land- u. Baumaschinenmechatronik sowie Kfz-Mechatronik. Im Bereich der Kreishandwerkerschaft Güstrow gibt es derzeit 446 Auszubildende, davon 136 im ersten Lehrjahr, 148 im zweiten, 111 im dritten und 51 im vierten.

„Junge Leute auszubilden, ist eine von mehreren wichtigen Maßnahmen, um Engpässe in bestimmten Berufsgruppen zu vermeiden. Das Wirtschaftsministerium unterstützt gemeinsam mit dem Bund deshalb die duale Ausbildung, etwa über die überbetriebliche Lehrlingsunterweisung. Dabei geht es um das ergänzende Erlernen von Ausbildungsinhalten in produktionsunabhängigen Werkstätten“, sagte Schulte.

Die „Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung“ (ÜLU) wird von Bund und Ländern gemeinsam gefördert. Der Bund übernimmt dabei 70,8 Millionen Euro; das Land trägt rund ein Drittel aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) im Zeitraum 2021 bis 2027.

Das Handwerk und der gewerbliche Mittelstand bilden das wirtschaftliche Rückgrat des Landes. Darunter fallen mehr als 90 Prozent aller Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern. Derzeit sind knapp 20.000 Betriebe bei den beiden Handwerkskammern im Land verzeichnet (Stand 21.02.2023).

Die Handwerksunternehmen im Land beschäftigen insgesamt über 100.000 Beschäftigte. Gemessen an den gesamtwirtschaftlichen Eckdaten können dem Handwerk in MV etwa 10 Prozent der Bruttowertschöpfung, rund 14 Prozent der Erwerbstätigen und etwa 25 Prozent des Ausbildungsmarktes zugerechnet werden.

Die Kreishandwerkerschaft Güstrow hat 11 angeschlossene Innungen mit 350 Mitgliedsbetrieben, 2.500 Angestellten und fast 51 Millionen Euro gezahlten Bruttolöhnen.

Frau des Jahres in M-V

Integrationsbeauftragte dankt Hanka Gatter für ihr herausragendes Engagement für Geflüchtete

Parchim – Die Parchimer Lehrerin Hanka Gatter ist Mecklenburg-Vorpommerns Frau des Jahres 2023. Sie erhielt die Auszeichnung am Dienstag, 7. März, im Rahmen eines Festaktes im Mecklenburgischen Staatstheater, bei dem auch die Integrationsbeauftragte des Landes, Jana Michael, zu Gast war.

Michael dankte Hanka Gatter für ihr herausragendes Engagement in der Geflüchtetenhilfe: „Frau Gatter ist eine besondere Persönlichkeit. Seit Jahren hilft sie mit ihrer ehrenamtlichen Arbeit Menschen, die hier in Mecklenburg-Vorpommern Zuflucht suchen. Diese Unterstützung ist für die Geflüchteten von großem Wert und leistet einen wichtigen Beitrag für die Integration. Dafür können wir als Land sehr dankbar sein.“

Im Jahr 2015 gründete Hanka Gatter den Verein „Netzwerk für Flüchtlinge, Demokratie und Toleranz“ mit dem sie sich als Vorsitzende für einen Dialog mit Einheimischen einsetzt und Geflüchteten bei alltäglichen Herausforderungen zur Seite steht. Oft seien es scheinbar einfache Angelegenheiten, wie das Vereinbaren eines Termins bei einer Behörde oder ein Arztbesuch, die für geflüchtete Menschen große Hürden darstellten, erklärt Michael. „Genau hier hilft Hanka Gatter und trägt dazu bei, bestmögliche Voraussetzungen für die Menschen und ihr Leben hier in Mecklenburg-Vorpommern zu schaffen,“ so Michael weiter.

Darüber hinaus dankte Michael Hanka Gatter für ihre nicht weniger beeindruckende hauptamtliche Tätigkeit als Lehrerin an der Freien Schule in Güstrow: „Auch als Lehrerin bewirkt Hanka Gatter, dass die Jugendlichen sich intensiv mit der Geschichte auseinandersetzen und sich selbst mit Aktionen gegen Rassismus und Diskriminierung stellen.“ Sie habe es mit ihrem kontinuierlichen Einsatz für ihre Schülerinnen und Schüler, für Geflüchtete und für mehr Toleranz in der Gesellschaft laut Michael daher absolut verdient, diese bedeutende Ehrung des Landes entgegenzunehmen.

Die Auszeichnung zur Frau des Jahres wird seit 2019 in Mecklenburg-Vorpommern verliehen.

Babygeschrei aus den neuen Kreißsälen

Erweiterungsbau soll Ende 2023 in Betrieb gehen

Demmin – Die Reform der Krankenhauslandschaft für eine moderne und bedarfsgerechte Patientenversorgung ist in aller Munde. Dabei sollen vor allem auch kleinere Häuser in ländlich geprägten Regionen gestärkt werden. Jetzt hat Gesundheitsministerin Stefanie Drese das Kreiskrankenhaus Demmin besucht, um aktuelle Herausforderungen und Zielstellungen im Reformprozess zu diskutieren.

Anschließend wurde gemeinsam mit dem Landrat der Mecklenburgischen Seenplatte, Heiko Kärger, der neue Erweiterungsbau besichtigt, der Ende des Jahres in Betrieb gehen soll.

„Trotz aller Widrigkeiten mit der Pandemie, Inflation und Energiekrise sowie notwendig gewordenen Neuausschreibungen für einzelne Bereiche liegen wir mit unserem Anbau weitestgehend im Zeitplan“, betonte Klinikgeschäftsführer Kai Firneisen. „Allerdings ist es für alle Kolleginnen und Kollegen sehr herausfordernd, bei laufendem Betrieb zu erweitern und auf allen Etagen den Altbau mit dem Neubau zu verbinden. Aber wir freuen uns schon auf die ersten Babys noch in diesem Jahr aus den nagelneuen Kreißsälen.“

Gesundheitsministerin Stefanie Drese würdigte bei ihrem Arbeitsbesuch das außergewöhnliche Engagement der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der aufwändigen Bauphase. „Der Einsatz wird sich jedoch lohnen, da sich mit dem Um- und Neubau die Bedingungen für die Beschäftigten und die Patientinnen und Patienten deutlich verbessern werden. Das Kreiskrankenhaus Demmin hat eine hohe Bedeutung für die Region.

Mit den Investitionsförderungen des Landes wollen wir den Klinikstandort für die Zukunft optimal aufstellen“, so die Ministerin. Besonders hob Drese die Verbesserungen in der Geburtshilfe und das Engagement des Kreiskrankenhauses Demmin in der sektorenübergreifenden Versorgung durch den Bau des ambulanten Gesundheitshauses hervor.

In dem vom Land geförderten dreigeschossigen Neubau mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 35,6 Millionen Euro sollen mehrere Stationen, unter anderem eine moderne Infektionsstation mit geschleusten Zimmern, drei neue Kreißsäle, ein weiterer, vierter Operationssaal, diverse Funktionsbereiche sowie die erweiterte Intensivstation mit zukünftig dann 16 Betten untergebracht werden.

Gegenwärtig läuft im Neubau der Innenausbau. 80 Prozent der Bodenarbeiten sind abgeschlossen, so dass jetzt die Sanitäranlagen eingebaut werden können. Die Heizungssysteme arbeiten bereits, die Lüftungsanlagen werden gerade installiert. Die zwei Fahrstühle gehen in Kürze in den Probebetrieb. In Vorbereitung sind die Durchbrüche mit den Übergängen vom Altbau zum Neubau. Abschließend erfolgt die Einrichtung mit Möbeln und Medizingeräten.

Eines der Hauptthemen des Besuches der Gesundheitsministerin war die aktuell diskutierte Krankenhausreform mit der geplanten Einstufung der Kliniken nach unterschiedlichen Versorgungsstufen. Ziel der Reform ist es, eine qualitativ hochwertige, flächendeckende, wohnortnahe und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung in Deutschland sicherzustellen.

„Wir sind sehr dankbar, dass unsere Erfahrungen und Einschätzungen in diesem sehr intensiv geführten Meinungsbildungsprozess auch gefragt sind“, betonte der Geschäftsführer. „Unsere Erwartungen sind sehr groß; viele Punkte sind noch offen. Die Krankenhausreform muss zwingend ein Befreiungsschlag für nicht refinanzierten Kostensteigerungen werden, denn die Probleme werden immer erdrückender und erschweren unseren Klinikalltag erheblich.

Wir wollen für unsere Patientinnen und Patienten da sein und sehen eine ausreichende finanzielle Ausstattung der Krankenhäuser sowohl in Metropol- als auch in ländlichen Regionen als wichtigsten und auch existenziellen Lösungsansatz“, unterstrich Firneisen.

Im Sockelgeschoß des neuen Funktionstraktes werden die Technik, Belüftung, Heizung und Lager untergebracht. Im Erdgeschoss befinden sich künftig die von zehn auf 16 Betten erweiterte Intensivstation, der vierte OP-Saal sowie die drei neuen Kreißsäle.

Im ersten Obergeschoss sind die Funktionsbereiche mit direktem Zugang zur darunterliegenden Intensivstation angesiedelt. Im zweiten Obergeschoss wird eine neue Station mit 20 Patientenbetten eingerichtet.

Das dritte Obergeschoss bietet ebenfalls Platz für eine neue Station, eine Infektionsstation mit 20 Betten und Türschleusen, auf der mit einem eigenen Diagnostik- und Umkleidebereich autark gearbeitet werden kann. Diese Station ist für alle ansteckenden Krankheiten wie Corona, MRSA, Tuberkulose oder auch Noroviren gedacht.