Cicero-Artikel zurückgewiesen

Schwerin – Der Cicero zitiert in seinem Artikel „Heikle E-Mail bringt Schwesigs Regierung in Bedrängnis“ aus einer E-Mail, die dem eingesetzten parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Klima- und Umweltstiftung MV seit Ende Dezember 2022 vorliegt.

Es wird behauptet, dass die E-Mail von Dr. Heiko Geue an den damaligen Finanzminister Reinhard Meyer und seinen damaligen Staatssekretär Heiko Miraß vom 26.11.2020 ein Beleg dafür sei, dass die Schenkungssteuer-Frage im Gründungsprozess der Stiftung eine Rolle gespielt habe. Das ist falsch.

Aus der vom damaligen Chef der Staatskanzlei in seiner koordinierenden Funktion verfassten E-Mail ergibt sich kein Bezug zur Schenkungssteuer. Das Stichwort „Schenkungssteuer“ wird weder in der Mail noch in der Anlage erwähnt. Und nach übereinstimmender Erinnerung aller Beteiligten ist im Zusammenhang mit dieser Mail auch nicht über Schenkungssteuer gesprochen worden.

Vielmehr ging es damals darum, ob der Stiftung eine Gemeinnützigkeit oder nur eine Gemeinwohlorientierung zugesprochen werden kann. Eine Gemeinnützigkeit hätte bedeutet, dass Nord Stream 2 über die Konstruktion der Stiftung den Bau der Pipeline steuerbegünstigt hätte zu Ende bringen können. Dies war nicht gewollt. Eine Gemeinwohlorientierung hingegen bringt keine derartigen Steuervergünstigungen mit sich.

Die besagte E-Mail hatte zum Ziel, die Streichung der Gemeinnützigkeit innerhalb der Satzung vom Finanzministerium fachlich überprüfen zu lassen. Der Streichung der Gemeinnützigkeit aus der Satzung wurde vom Finanzministerium zugestimmt, da aufgrund des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs der Stiftung keine Gemeinnützigkeit angenommen werden konnte.

Dies wurde im Finanzausschuss im Übrigen bereits transparent ausgeführt. Zum Thema Gemeinnützigkeit hat der heutige Finanzminister, Dr. Heiko Geue, in der achteinhalbstündigen, presseöffentlichen, gemeinsamen Sitzung des Rechts- und des Finanzausschusses am 03.03.2023 Folgendes gesagt:

„Aus meiner Erinnerung hat es eine Rolle gespielt: Gemeinnützigkeit oder Gemeinwohlorientierung. Und es ist dann ganz klar für Gemeinwohlorientierung von der damaligen Landesregierung entschieden worden, weil am Anfang in dieser Stiftung ja dieser Wirtschaftsbetrieb eine wesentliche Rolle gespielt hat. Klar war, wenn der dann irgendwann untergeht, dann hätte die Stiftung auch Gemeinnützigkeit beantragen können.“

Anders als im Cicero-Artikel dargestellt, wurde von Dr. Heiko Geue also sehr wohl bereits im Vorfeld das Thema Gemeinnützigkeit öffentlich angesprochen. Die Darstellung der Opposition im Cicero ist somit schlichtweg falsch.

Radverkehr stärken

Schwerin – Im Landtag in Schwerin ist am Freitag das Thema „Radverkehr stärken – Beratung zu Fördermöglichkeiten und Verbesserungen von Infrastruktur etablieren“ diskutiert worden. Mit dem Sonderprogramm „Stadt und Land“ hat das Bundesverkehrsministerium den Fokus erstmals ausdrücklich auf die ländlichen Räume gelegt.

„Bislang ist die Debatte um die Förderung des Radverkehrs fast ausschließlich mit Blick auf die Städte und die urbanen Räume geführt worden. Das hat sich auch auf maßgebliche Initiative von Mecklenburg-Vorpommern geändert“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Freitag.

2020 hat die Bundesregierung zur Förderung des Radverkehrs das Sonderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt und den Ländern bis 2023 Finanzhilfen von knapp einer Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Davon gingen 39,8 Millionen Euro nach Mecklenburg-Vorpommern.

Eine aktuelle und repräsentative Untersuchung der Forschungsgemeinschaft Urlaub und Reisen (FUR) hat ergeben, dass nahezu jeder dritte Gast (34 Prozent) während seines Aufenthaltes in Mecklenburg-Vorpommern auf das Fahrrad steigt. Bundesweit liegt der Anteil bei rund 20 Prozent.

„Mecklenburg-Vorpommern ist ein gefragtes Radfahrland. Vor allem auch in den ländlichen Räumen wird viel Fahrrad gefahren. Die Kommunen in den ländlichen Räumen brauchen besondere Unterstützung, gerade auch, wenn es um den Ausbau des Radwegenetzes geht“, so Minister Meyer im Landtag weiter.

Mit der Verstetigung des Sonderprogramms „Stadt und Land“ bis 2028 kommt es auch zu einer wesentlichen Neuerung: „Künftig werden die Mittel, die im laufenden Jahr nicht gebundenen werden konnten, den anderen Bundesländern zu Gute kommen – ohne einen Ausgleich im Folgejahr. Diese Mittel sind dann weg.

Wir sollten alles daransetzen, die vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel auch in unserem Land zu verbauen. Dies wird uns aber nur gelingen, wenn wir unsere Gemeinden künftig noch besser und individueller beraten – und vor allem bei der Antragstellung unterstützen. Gerade den kleineren Gemeinden im ländlichen Raum, an die sich das Programm ausdrücklich richtet, fehlt die Erfahrung mit der Beantragung von Infrastrukturfördermitteln“, machte Meyer weiter deutlich.

Deshalb soll künftig die Arbeitsgemeinschaft für fahrrad- und fußgängerfreundliche Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern (AGFK MV) Gemeinden im Land zusätzlich beraten. „Neben der fördertechnischen Beratung, die das Landesförderinstitut anbietet, soll eine fachliche Beratung zur Antragstellung erfolgen. Die Detailberatung ist bei der AGFK in den richtigen Händen“, so Meyer weiter. Das Land begleitet die AGFK MV bereits seit der Gründung im Jahr 2017 und fördert sie derzeit mit 40.000 Euro jährlich. In den sechs Jahren konnte die AGFK MV bereits 31 Mitglieder generieren.

Im Rahmen des Sonderprogramms „Stadt und Land“ sind 77 Anträge mit einem Fördervolumen in Höhe von 44,5 Millionen Euro im Landesförderinstitut eingegangen. Von diesen 77 Maßnahmen konnten dem Bundesamt für Mobilität und Logistik 41 Maßnahmen angezeigt werden. Bei allen anderen Vorhaben liegen die Unterlagen, die für eine Anzeige beim Bundesamt für Mobilität und Logistik erforderlich sind, noch nicht vor.  Dabei geht es um die Beurteilung, ob eine Maßnahme förderfähig- und förderwürdig ist.

Neben „Stadt und Land“ fördert die Straßenbauverwaltung des Landes im Rahmen der Kommunalen Straßenbauförderung nach der Kommunalen Straßenbauförderrichtlinie u.a. den Radwegebau im Zusammenhang mit dem Neubau oder dem Ausbau von Straßen sowie investive Unterhaltungsmaßnahmen und den Ausbau von Straßen, auf denen touristische Radfernwege verlaufen.

„Diese Fördermöglichkeiten sind bei den Kommunen bislang nur wenig bekannt. Auch hier könnte eine Beratung zu den Fördermöglichkeiten durch die AGFK MV einen Beitrag zur Stärkung des Radverkehrs leisten“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer im Landtag abschließend.

„MV kann schwimmen“ wird verlängert

Schwerin – Sportministerin Drese hat in der heutigen Sitzung des Landtages die Verlängerung des Landesprogrammes „MV kann schwimmen“ bekanntgegeben. Mit einer Landesförderung in Höhe von 200.000 Euro sollen auch in diesem Jahr pandemiebedingte Defizite in der Schwimmkompetenz von Kindern aufgeholt werden. Die Details zur diesjährigen Umsetzung sollen noch in diesem Monat mit den beteiligten Verbänden, Vereinen und Kommunalvertretern geklärt werden, so Drese.

Das Landesprogramm sei ein wahrer Erfolg, den es weiterzuführen gelte, betonte die Sportministerin in ihrer Rede. „Die Zahl der teilnehmenden Grundschülerinnen und Grundschüler hat sich seit Initiierung des Programmes fast verdoppelt. So profitierten letztes Jahr bereits 1.860 Kinder im Land von den zusätzlichen Angeboten der Schwimmsport treibenden Verbände in den schulfreien Zeiten“, erklärte Drese. Auch die Anzahl der angebotenen Kurse stieg von 140 im Jahr 2020 auf 260 im Jahr 2022.

Auch die Ergebnisse sind nach Angaben der Ministerin sehr erfreulich. „So gut wie alle teilnehmenden Kinder, denen vor Kursbeginn durch die Fachlehrkraft ihrer Schule keine bis schlechte Schwimmfähigkeiten attestiert worden sind, beendeten ihren Schwimmkurs erfolgreich“, hob sie hervor.

Dies sei ein Zeichen der Wirksamkeit des Programms, aber auch ein Zeichen der Qualität der Vereins- und Verbandsarbeit im Land. „Denn hinter diesen Erfolgen stehen viele engagierte Menschen, die zu einem großen Teil ehrenamtlich tätig sind und diese zusätzlichen Kurse in den Ferien, an den Wochenenden und Nachmittagen, für unsere Grundschülerinnen und Grundschüler im Land gewährleisten. Ihnen allen gebührt mein ausdrücklicher Dank“, betonte Drese im Landtag.

Ziel des Sportministeriums sei es, dass das Projekt langfristig sicher finanziert wird, so Drese. Wurde es 2022 zuletzt aus Bundesmitteln des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona“ getragen, so sei ab diesem Jahr eine feste Finanzierung aus Landesmitteln vorgesehen. Im Haushaltsvoranschlag für den Zeitraum 2024/2025 seien zudem deshalb vom Sportministerium weitere Fördermittel in Höhe von ebenfalls 200.000 Euro jährlich veranschlagt.

Drese: „Die Elternnachfrage nach zusätzlichen Kursangeboten ist gleichbleibend hoch. Wir benötigen aus diesen Gründen auch für die Zukunft Förderangebote außerhalb des Schulschwimmens.“

Das Landesprogramm „MV kann schwimmen“ wurde im Jahr 2020 nach einem interfraktionellen Antrag durch den Landtag initiiert. Das Ziel des Programmes ist es, durch Corona entstandene Lücken in der Schwimmkompetenz von Grundschülerinnen und Grundschülern im Land frühzeitig auszugleichen. Geschaffen wurden zusätzliche Kurse in den schulfreien Zeiten, die keine finanzielle Eigenbeteiligung der Eltern an den Kurskosten erfordern.

Anbieter der Schwimmkurse, die vom Land gefördert werden, sind Vereine im Schwimm-Verband M-V, die DLRG MV, der ASB MV, die Wasserwacht im DRK-Landesverband MV sowie Städte und Gemeinden.

Um eine Förderung für die zusätzlichen Kurse zu erhalten, muss durch den Träger ein entsprechender Antrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin eingereicht werden. Die Durchführung kann nur durch qualifizierte Lehrkräfte erfolgen, die im Besitz einer gültigen Rettungsschwimmerqualifikation sind.

Bilanz Verkehrsministerkonferenz in Aachen

Schwerin – In Aachen ist die zweitägige Verkehrsministerkonferenz beendet worden. Ein Thema war die Einführung des Deutschlandtickets. „Das Ticket trägt dazu bei, dass die Nutzerinnen und Nutzer nachhaltig und klimafreundlich über Tarifgrenzen hinweg mobil sein können.

Dies ist zu einem bundesweit einheitlichen Preis ab dem 1. Mai 2023 möglich. Das Ticket stellt den bisherigen Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) bundesweit auf neue Füße. Gleichzeitig setzen wir darauf, dass mit dem Ticket neue Gäste für den ÖPNV gewonnen werden können“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am Mittwoch.

Die Verkehrsministerinnen und –minister haben darüber hinaus die langfristige Sicherstellung der Finanzierung des Deutschlandtickets durch den Bund eingefordert. „Wir wollen das der Bund die in 2023 geregelte Nachschusspflicht auch in den Folgejahren 2024 und 2025 übernimmt. Die Länder wollen einen gemeinsamen Entschließungsantrag für den Bundesrat einbringen.

Bereits jetzt ist klar: Das Ticket ist keine einmalige, sondern eine dauerhafte Belastung für die Haushalte aller Bundesländer. Hier brauchen wir eine gemeinsame Lösung mit dem Bund“, verdeutlichte Verkehrsminister Meyer nach der Konferenz. Die Nachschusspflicht besagt, dass etwaige Mehrkosten, die den Verkehrsunternehmen im Einführungsjahr durch Mindereinnahmen entstehen, durch den Bund (1,5 Milliarden Euro) und die Länder (1,5 Milliarden Euro) je zur Hälfte getragen werden.

Verkehrsminister Meyer erneuerte darüber hinaus die Forderung die Regionalisierungsmittel weiter anzuheben. „Darüber waren sich alle Länder einig. Nur mit einem auskömmlichen ÖPNV-Angebot vor Ort kann das Deutschlandticket auch ein Erfolg werden. Wenn wir alle gemeinsam die Mobilitätswende wollen, müssen wir weiter gute Angebote schaffen“, forderte Minister Reinhard Meyer. Mecklenburg-Vorpommern stehen in diesem Jahr rund 285,3 Millionen Euro Regionalisierungsmittel zur Verfügung.

Die Verkehrsministerinnen und –minister einigten sich zum Start des Deutschlandtickets im Mai darüber hinaus auf eine buchbare Übergangslösung für ein Semesterticket. Studierende können fakultativ durch Zahlung des Differenzbetrages zwischen Mobilitätsbeitrag des Semestertickets und Deutschlandticket ein Deutschlandticket erhalten. „Das ist ein erster wichtiger Schritt. Die Länder arbeiten gemeinsam mit dem Bund intensiv daran, um eine ansprechendes attraktives Ticketmodell auch für Studierende auf den Weg zu bringen“, so Meyer weiter.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der Konferenz auch über die Genehmigungsdauer für Großraum- und Schwerlasttransporte (GST) diskutiert. Seit dem 01. Januar 2021 ist in den Genehmigungsverfahren für Großraum- und Schwertransporte die Autobahngesellschaft des Bundes (AdB) als Straßenbaulastträger von den zuständigen Behörden der Bundesländer zu beteiligen, soweit Bundesautobahnen betroffen sind.

„Leider hat sich durch dieses Anhörungsverfahren in Mecklenburg-Vorpommern die Genehmigungsdauer für Transporte, die zuvor nur etwa zwei Wochen betragen hatte, um das Mehrfache und in vielen Fällen um mehrere Monate erhöht. Das trifft die Wirtschaft ins Mark. Die zeitigen Abläufe für Unternehmen sind teilweise nicht mehr tragbar, weil sie die Pünktlichkeit und Wirtschaftlichkeit ihrer Lieferverpflichtungen grundsätzlich in Frage stellen.

Wir brauchen hier dringend mehr Tempo bei der Autobahngesellschaft“, appellierte Meyer. Der Bund will aufgrund der Forderung von Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Verkehrsminister Meyer prüfen, die Genehmigungen zu beschleunigen.

Auf Antrag von Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Verkehrsministerkonferenz auch mit der Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr und Machbarkeitsstudien beschäftigen. Der Bund hat ein Instrument zur Finanzierung eines klimafreundlichen ÖPNV geschaffen. Die Länder haben der Forderung Mecklenburg-Vorpommerns einstimmig zugestimmt.

„Es wurde auf der Konferenz deutlich, dass nicht nur Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die anderen Länder die dringende Notwendigkeit der Aufstockung der zur Verfügung stehenden Mittel durch den Bund sehen. Gerade auch kleinere Unternehmen müssen eine Chance bekommen, die Förderung zu erhalten. Die erfolgten Förderaufrufe sind bisher stets weit überzeichnet. Die Nachfrage ist deutlich größer als das Angebot.

Gerade klimafreundliche Busse können dazu beitragen den CO2-Ausstoß zu minimieren und den Lärm deutlich zu reduzieren“, so Meyer weiter. Im Rahmen des Programmes konnten laut dem Bund 220 Vorhaben mit einem Zuschuss von ca. 1,27 Milliarden Euro umgesetzt werden. Hiermit konnten bundesweit circa 4.200 Busse unterstützt werden.

Ein weiteres Thema was in Aachen diskutiert worden ist, ist das Thema Lärm- und Klimaschutz durch Tempo 30. Die Verkehrsministerinnen und –minister plädieren dafür, dass den Kommunen die Anordnung von innerörtlichen streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkungen auf 30 km/h künftig auch auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (Bundes-, Landes- und Kreisstraßen) sowie auf weiteren Hauptverkehrsstraßen und sonstigen Vorfahrtstraßen erleichtert werden soll.

„Wir sind dafür, die Voraussetzungen für die Anordnung von Tempo 30 auch für die Kommunen bedarfsgerecht anzupassen. Entscheidend ist aber, dass klare Kriterien entwickelt werden, um keinen Wildwuchs zu erhalten, um weiter rechtssicher und geordnet Änderungen auf Straßen vornehmen zu können“, forderte Mecklenburg-Vorpommerns Verkehrs- und Wirtschaftsminister Reinhard Meyer abschließend. Die Verkehrsministerkonferenz bittet daher das Bundesverkehrsministerium die straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften entsprechend anzupassen.