Tarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen

Meyer: Mitarbeitende von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit hohe Verantwortung

Schwerin – Der Entgelttarifvertrag für Sicherheitsdienstleistungen in Mecklenburg-Vorpommern vom 12. September 2022 gilt rückwirkend ab 01.01.2023 als allgemeinverbindlich. Damit sind auch die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber der Branche verpflichtet, die tarifvertraglichen Regelungen anzuwenden.

„Objektschutz, Sicherheitstätigkeiten bei Veranstaltungen oder die Bewachung von Bundeswehrliegenschaften – die Mitarbeitenden von Sicherheitsdiensten, Kontroll- und Ordnungsunternehmen tragen bei ihrer Arbeit eine hohe Verantwortung. Es ist wichtig, dass alle in der Branche tätigen Unternehmen ihre Mitarbeitenden zu gleichen Bedingungen beschäftigen. Mit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung setzen wir das um“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Nach Abschluss eines Tarifvertrages können die Tarifpartner die Allgemeinverbindlichkeitserklärung beantragen. In Mecklenburg-Vorpommern wurde im September letzten Jahres der entsprechende Tarifvertrag unterzeichnet. Dieser beinhaltet unter anderem eine Stundenlohnregelung in verschiedenen Stufen für Sicherheitsmitarbeiter, Gehaltsregelungen für Angestellte, die Ausgestaltung von Zulagen, die Regelung zu Zuschlägen, Urlaub und Arbeitszeitkonten sowie Ausbildungsvergütungen.

„Wir sind im Schulterschluss mit den Tarifvertragsparteien und dem Tarifausschuss des Landes Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam den nächsten Schritt gegangen und haben den Tarifvertrag rückwirkend für allgemeinverbindlich erklärt. Nach entsprechender Tätigkeit eingestufte Löhne und Gehälter, einheitliche Zuschläge bei Nachtarbeit, Ausbildungsvergütungen und vieles mehr – für die Mitarbeiter im Sicherheitsgewerbe verbessern sich damit die Bedingungen weiter.

Allgemeinverbindliche Tarifverträge schützen vor Lohndumping und unlauterem Wettbewerb auf Kosten der Beschäftigten. Gute Lohn- und Arbeitsbedingungen stärken auch die Fachkräftesicherung in Mecklenburg-Vorpommern“, sagte Reinhard Meyer.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung wurde im Amtsblatt am 11. April 2023 veröffentlicht. In nächster Zeit erfolgt auch im Bundesanzeiger die Veröffentlichung. Der allgemeinverbindliche Teil des Tarifvertrags gilt landesweit vom 01.01.2023 bis mindestens zum 31.12.2023. Er bleibt auch danach noch in Kraft, falls er nicht von einer Tarifvertragspartei (mit einer dreimonatigen Frist) gekündigt wird.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit waren am 30. Juni 2022 in Mecklenburg-Vorpommern bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten 3.665 Personen – ganz überwiegend in Vollzeit – sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Davon waren 683 Helfer für einfache Tätigkeiten, 2.707 Fachkräfte, 237 Spezialisten und 38 Experten. 852 Personen hatten bei privaten Wach- und Sicherheitsdiensten einen Minijob.

Interreg-Programm VI A gestartet

Meyer: Grenzüberschreitende Zusammenarbeit weiter vertiefen – Förderanträge stellen

Schwerin – Im Rahmen des Kooperationsprogrammes Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027 können ab sofort Förderanträge gestellt werden.

„Wir starten den ersten Aufruf in der neuen Förderperiode. Für Mecklenburg-Vorpommern ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit mit Polen und Brandenburg von enormer Bedeutung. Wir haben in den vergangenen Jahren durch den nachhaltigen Einsatz europäischer Fördermittel in unserem Land viel erreicht. Strategische Schwerpunkte der Landesentwicklung können wir gezielt durch grenzüberschreitende Kooperationen stärken und weiter ausbauen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die Anträge für Projekte können bis Mittwoch, den 07. Juni 2023, eingereicht werden. Im Interreg-Programm der Länder Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Republik Polen (Westpommern) stehen in der EU-Förderperiode 2021 bis 2027 insgesamt 124,6 Millionen Euro EU-Mittel zur Verfügung. Das Budget für den ersten Aufruf umfasst insgesamt 51,34 Millionen Euro.

„Damit sollen Projekte aus den Bereichen Forschung und Innovation, Bildung, Anpassung an den Klimawandel, Naturschutz und Biodiversität, Kultur und nachhaltiger Tourismus sowie Kooperationen zur gemeinsamen Gestaltung einer grenzüberschreitenden Entwicklung gefördert werden. Eine bessere gemeinsame Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus stärkt das Vertrauen und fördert die grenzüberschreitende Entwicklung. Klimawandel, Natur- und Umweltauswirkungen kennen keine Grenzen. Diese Herausforderungen gilt es gemeinsam zu gestalten“, so Wirtschaftsminister Meyer.

Ab sofort können Förderanträge gestellt werden, die ausschließlich online über das elektronische System Jems (joint electronic monitoring system) einzureichen sind. Der Förderantrag muss in den beiden Programmsprachen Deutsch und Polnisch ausgefüllt werden, wobei beide Sprachversionen inhaltlich gleich sein müssen. Das elektronische Datenaustauschsystem Jems sichert einen schnellen und unkomplizierten Informationsaustausch zwischen Begünstigten und Programmbehörden.

Der Zugang zum Jems erfolgt über https://jems-interreg6a.net/ oder über die Programm-Website: www.interreg6a.net. Anträge können vorab mit Hilfe des Offline-Antragsformulars vorbereitet werden unter https://www.interreg6a.net/antragstellung/

Grundregel im Programm ist, dass immer mindestens ein polnischer und ein deutscher Partner am Projekt teilnehmen muss. Projektpartner können sowohl öffentliche als auch private Organisationen sein.

Die Projektpartner benennen einen federführenden Partner, den Leadpartner. Antragsberechtigte sowie förderfähige Partner können unter anderem große, aber auch kleine und mittlere Unternehmen sowie lokale, regionale oder nationale Behörden, Infrastruktur- und Dienstleistungsanbieter, Hochschul- und Forschungseinrichtungen, Wirtschaftsförderungseinrichtungen, Krankenhäuser und medizinische Einrichtungen sowie Bildungs-/Ausbildungszentren und Schulen sein.

Die Projekte können eine Unterstützung in Höhe von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Für die Projektvorbereitungskosten kann ein Pauschalbetrag in Höhe von 10.560,00 Euro beantragt werden.

Die Entscheidung über die Projektauswahl fasst gemeinsam der Begleitausschuss des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern/Brandenburg/Polen 2021 bis 2027. Der Termin wird nach dem Abschluss des Aufrufverfahrens festgelegt und ist für November 2023 geplant.

Alle Informationen zur Ausschreibung im Überblick auf der Programmwebsite: https://www.interreg6a.net/call-01/

In der vergangenen EU-Förderperiode 2014 bis 2020 ist zum Beispiel in rund 60 Projekten die Qualität und Dichte des grenzüberschreitenden Straßen- und Radwegenetzes nachhaltig verbessert worden. Dafür wurden bauliche Maßnahmen auf rund 50 km im Grenzraum erfolgreich durchgeführt

. Darüber hinaus nahmen rund 12.000 Menschen an unseren gemeinsamen Aus- und Weiterbildungsprogrammen zur grenzüberschreitenden Förderung von Jugendbeschäftigung, Bildungsangeboten und Berufs- und Hochschulbildung teil. Vorzeigeprojekte, wie der „Integrierte grenzüberschreitende Rettungsdienst“, das „Telemedizinisch integrierte, deutsch-polnische Kinderkrebszentrum“ oder die Initiative „Nachbarspracherwerb von der Kita bis zum Schulabschluss“ erzielen eine große Wirkung.