Integrationspreis ausgelobt  

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, Jana Michael, lobt in diesem Jahr zum ersten Mal einen Integrationspreis aus. Unter dem Motto „Zuhause in MV“ sind Vereine, Verbände und Organisationen aber auch Einzelpersonen dazu aufgerufen, sich bis zum 17.Juni 2023 mit ihrem Engagement im Bereich Integration zu bewerben. Schirmherrin des Preises ist die Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport, Stefanie Drese.

Drese: „Für eine erfolgreiche Integration ist es von großer Bedeutung, dass sich Bürgerinnen und Bürger engagieren und Hilfe direkt vor Ort anbieten. Der Integrationspreis ist ein Zeichen aufrichtiger Anerkennung und soll die wertvolle Arbeit der Menschen und ihren Beitrag für ganze Gesellschaft sichtbarer machen.“

Der Preis solle laut Jana Michael auch aufzeigen, wie vielfältig das Engagement in Mecklenburg-Vorpommern sei. „Ob es die Nachhilfe im Schulunterricht ist, Hilfe bei Behördengängen oder die Organisation von Kultur- und Freizeitaktivitäten – jede und jeder kann sich mit ihrem Beitrag bewerben,“ betont Michael.

Beteiligen können sich Vereine, Verbände, NGO’s und Migrant:innenorganisationen und Einzelpersonen. Auch Nominierungen durch Dritte sind möglich. „Indem wir zeigen, wir viel in Mecklenburg-Vorpommern bereits für die Integration getan wird, setzen wir zeitgleich ein Zeichen gegen Spaltung und Hass,“ ergänzt Michael.

Über die Preisträger wird eine unabhängige Jury bestehend aus Politiker:innen und Wissenschaftler:innen entscheiden. Ausgelobt wird der Integrationspreis in den drei Kategorien „Hauptamt“, „Ehrenamt“ und „Einzelperson“ entscheiden. Die festliche Verleihung findet am 10. Juli im Goldenen Saal in Schwerin statt.

Bewerbungen können ab sofort über ein Formular an integrationsbeauftrage@sm.mv-regierung.de oder auf dem Postweg an: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport, Werderstraße 124, 19055 Schwerin eingereicht werden. Für Fragen zu den Voraussetzungen und Abläufen können sich Interessierte auch telefonisch unter 0385/58819091 an die Landesintegrationsbeauftragte wenden.

Die CDU scheitert erneut vor dem LVerfG

Greifswald – Mit Beschluss vom 30. März 2023 hat das Landesverfassungsgericht den Antrag eines Landtagsabgeordneten wegen Verletzung des parlamentarischen Fragerechts verworfen.

Nachdem das Mitglied des Landtags Patrick Dahlemann als parlamentarischer Staatssekretär zum Chef der Staatskanzlei berufen worden ist, stellte der Antragsteller in diesem Zusammenhang unter dem 13. Dezember 2021 eine kleine Anfrage beim Antragsgegner (LT-Drs. 8/161). Diese beantwortete der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung mit Schreiben vom 17. Januar 2022.

Mit dem vorliegenden Organstreitverfahren rügt der Antragsteller die Verletzung seiner Rechte aus Art. 40 Abs. 1 S. 1 LV, in dem die Landesregierung seine kleine Anfrage nicht vollständig beantwortet habe.

Das Landesverfassungsgericht führt in seinem einstimmig gefassten Beschluss aus, dass der Antragsteller zwar antragsbefugt sei, ihm jedoch das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis fehle. Es sei zumindest im vorliegenden Fall der bestehenden Obliegenheit zur Konfrontation der Landesregierung vor Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Verfahrens nicht nachgekommen.

Bei etwaig unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen kann daher vom Antragsteller jedenfalls in den Fällen, in denen sich die gegen die Beantwortung erhobenen Bedenken auf die Vollständigkeit der Beantwortung erstrecken, gefordert werden, der Antragsgegnerin durch einen entsprechenden Hinweis zu ermöglichen, die Sach- und Rechtslage zu prüfen und die Antwort gegebenenfalls zu berichtigen oder zu ergänzen.

Eine solche Nachfrage sei im vorliegenden Fall geboten gewesen. Insbesondere hätte der Antragsteller durch eine Konfrontation der Antragsgegnerin vorprozessual offenlegen müssen, inwieweit die formal umfassende Beantwortung seiner Kleinen Anfrage nach seiner Auffassung unzureichend ist und ihn in seinen verfassungsmäßigen Rechten verletzt. Dieser Obliegenheit zur Konfrontation sei der Antragsteller nicht nachgekommen.

SPD: Krawall-CDU erneut vor dem Landesverfassungsgericht gescheitert

Erneut ist die CDU-Landtagsfraktion vor dem Landesverfassungsgericht mit einer Klage gescheitert. Nachdem bereits die Klage hinsichtlich der Größe der Parlamentarischen Untersuchungsausschüsse gescheitert war, wies das Landesverfassungsgericht jetzt auch die Klage hinsichtlich der Beantwortung einer kleinen Anfrage als unzulässig zurück.

Hierzu erklärt Julian Barlen, Fraktionsvorsitzender der SPD-Landtagsfraktion: „Die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts zeigt einmal mehr, dass es der CDU-Landtagsfraktion nur um Krawall geht, nicht aber um sachliche Parlamentsarbeit. Und deshalb bekommt die CDU vor Gericht nun einmal mehr auf den Deckel. Mehr noch: Im aktuellen Beschluss stellt das Landesverfassungsgericht fest, dass die CDU-Fraktion selbst die parlamentarischen Möglichkeiten nicht genutzt hat, die ihr gegeben sind.

Die jüngste gerichtliche Entscheidung zum CDU-Agieren ist mehr als blamabel für die CDU und sollte sie zu einer Rückkehr zur Sachlichkeit bewegen.

Dazu gehört auch, dass die CDU endlich mit den unangemessen, persönlichen Angriffen bspw. auf den Chef der Staatskanzlei Patrick Dahlemann aufhören muss. Der CdS macht einen richtig tollen Job und koordiniert mit vollstem Einsatz und Engagement die Regierungsgeschäfte und vor allem die Abstimmung zwischen Parlament und Landesregierung.

Der Ort der politischen Auseinandersetzung ist und bleibt der Landtag. Die CDU hat dort alle Möglichkeiten einer aktiven und fairen Beteiligung. Mit Krawall und Gerichtsprozessen versucht die CDU davon abzulenken, dass sie selber auch Verantwortung trägt und konstruktive Lösungen vorschlagen müsste. Auch das zeigt die aktuelle Entscheidung des Gerichts.“

 

Zuschüsse für Wandertage weiter möglich

Oldenburg: Unterstützung bei Unternehmungen auch im zweiten Schulhalbjahr

Schwerin – Schulen können für Schülerinnen und Schüler noch bis zum Ende des Schuljahres 2022/2023 eine finanzielle Unterstützung für Wandertage und eintägige Exkursionen erhalten. Das Land hat den Schulen für das laufende Schuljahr insgesamt rund eine Million Euro für Schulausflüge zur Verfügung gestellt. Die Hälfte der Mittel haben die Schulen bereits in Anspruch genommen.

„Einem Besuch im Museum, Theater oder Zoo steht nichts mehr im Wege, insbesondere jetzt, weil es keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt“, betonte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

„Die Mittel für Wandertage können insbesondere verwendet werden, um Fahrtkosten zu begleichen oder Eintrittskarten zu bezahlen. Das Geld kommt direkt den Schülerinnen und Schülern zugute. Diese Unterstützung ist uns besonders wichtig, um das Miteinander zu fördern, denn gerade in der Pandemie haben die sozialen Beziehungen sehr gelitten“, sagte Oldenburg.

Für jede Schülerin bzw. für jeden Schüler gewährt das Land einen finanziellen Zuschuss in Höhe von rund fünf Euro. Die Mittel werden über die Staatlichen Schulämter ausgereicht und stammen aus dem Aktionsprogramm „Stark machen und Anschluss sichern“.

Sie müssen nicht ausschließlich für Unternehmungen mit der gesamten Klasse eingesetzt werden. Sie können auch nur für eine bestimmte Schülergruppe mit einem bestimmten Ziel ausgegeben werden.

Die allgemein bildenden Schulen und Fachgymnasien können das Budget, das sie erhalten haben, flexibel und in eigener Verantwortung für schulische Veranstaltungen und eintägige Schulausflüge nutzen. Die Mittel müssen bis zum 31. Juli 2023 ausgegeben und beim zuständigen Staatlichen Schulamt abgerechnet werden.

Agraranträge für 2023 verfügbar

Schwerin – Landwirte in Mecklenburg-Vorpommern können ab sofort beginnen unter www.agrarantrag-mv.de ihre Agraranträge auszufüllen.

Das Landwirtschaftsministerium weist gleichwohl darauf hin, dass derzeit zwar mit der Bearbeitung begonnen werden kann, das Einreichen der Anträge ist aber erst möglich, wenn die letzten Funktionalitäten programmiert und per Update in den kommenden Wochen nachinstalliert wurden.

Da die Einreichungsfrist am 15. Mai 2023 endet, empfiehlt der zuständige Minister dennoch rechtzeitig mit der Bearbeitung zu starten. Die ausgefüllten Anträge können im System entsprechend gespeichert werden.

Nach dem 15. Mai 2023 eingehende Anträge haben auf Grund der verspäteten Abgabe Prämienkürzungen zur Folge. Anträge die nach dem 31. Mai 2023 eingehen, gelten als verfristet und werden abgelehnt.

Die jeweiligen Bewilligungsbehörden stehen den Antragstellern unter der Woche zu den Dienstzeiten als fachliche und technische Ansprechpartner zur Verfügung. Die entsprechenden Kontaktdaten werden im Antragsverfahren ersichtlich. Um ein sorgfältiges Lesen der verschiedenen Hinweise im Antragsverfahren wird seitens der Verwaltung ausdrücklich gebeten.

Digitaler Einer-für-alle-Wohngeldantrag online

Schwerin – Seit dieser Woche ist in 86 Wohngeldbehörden in M-V ein neuer Online-Dienst für die Beantragung von Wohngeld in Betrieb.

„Der digitale Wohngeldantrag, den Schleswig-Holstein als Einer-für-alle-Leistung entwickelt hat, erleichtert es unseren Bürgerinnen und Bürgern, Wohngeld zu beantragen. Er entlastet zugleich die fürs Wohngeld zuständigen Behörden vor Ort von Arbeit“, sagte Bau- und Digitalisierungsminister Christian Pegel anlässlich des „Go live“ des Antrags.

„In einigen Wohngeldstellen unseres Landes war bereits das Online-Wohngeldverfahren des Zweckverbands Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern im Einsatz. Da dieser Antrag mit dem zugrundeliegenden Wohngeld-Fachverfahren verbunden ist, aber die meisten Wohngeldstellen ein anderes Fachverfahren nutzen, konnte diese Lösung nicht flächendeckend nachgenutzt werden. Deshalb haben wir uns für die Online-Lösung entschieden, die Schleswig-Holstein jetzt zentral für alle anderen Bundesländer bereitstellt“, so Pegel weiter.

Seit dieser Woche können nun Bürgerinnen und Bürger in nahezu allen Kommunen Mecklenburg-Vorpommerns ihre Wohngeldanträge digital stellen. „Vielerorts ist es der Antrag aus Schleswig-Holstein, in anderen Kommunen der des Zweckverbands. Auf lange Sicht soll es überall die Einer-für-All-Lösung sein. Dafür müssen noch flächendeckend die Fachverfahren angebunden werden“, sagt Christian Pegel mit Blick auf die Zukunft.

Der Antrag kann für die teilnehmenden Kommunen über das MV-Serviceportal aufgerufen werden. Um die Antragsstellung möglichst einfach zu gestalten, wurden Hilfetexte in den Onlinedienst integriert, die die einzelnen Schritte der Antragsstellung erläutern.

Der neue Online-Dienst bietet auch die Möglichkeit, sich über die Online-Ausweisfunktion (eID) elektronisch zu identifizieren und den Antrag somit komplett digital zu stellen. Weiter empfiehlt der Minister: „Um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, können Sie dies zum Beispiel mit Hilfe des Wohngeld-Plus-Rechners checken, bevor Sie einen Antrag stellen.“

Mit der Wohngeldreform des Bundes, die am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, sind die die Einkommensgrenzen für den Bezug von Wohngeld deutlich gestiegen. Viele Menschen, die vorher keinen Anspruch hatten, können jetzt Wohngeld erhalten. Der Kreis der Anspruchsberechtigten in Mecklenburg-Vorpommern dürfte sich schätzungsweise verdreifacht haben.

Im Jahr 2022 haben nach vorläufigen Daten des Bauministeriums im Durchschnitt rund 22.000 Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern Wohngeld erhalten. Insgesamt wurden knapp 45 Millionen Euro ausgezahlt.

Eine Auflistung der 86 Kommunen in M-V, die den neuen Einer-Alle-Online-Wohngeldantrag anbieten, finden Sie im Anhang.