Förderkonditionen für Wohnraummodernisierung

Schwerin – Im Kabinett wurden heute die neuen Förderkonditionen zur Modernisierung von Wohnraum vorgestellt. Sie ermöglichen eine höhere Förderung pro Quadratmeter als bisher und künftig auch in Gemeinden, die nicht als „Zentrale Orte“ eingestuft sind.

„Kern der Änderung ist die Erhöhung der zuwendungsfähigen Ausgaben mit dem Ziel, sozialverträgliche Wohnkosten zu sichern. Außerdem berücksichtigen wir die allgemeine Baukostenentwicklung“, nennt Bauminister Christian Pegel den Grund für die Überarbeitung und dann die Details:

„Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben wird von 1.000 auf 1.500 Euro je Quadratmeter Wohnfläche angehoben. Das heißt, dass gemäß der Förderquote von 80 Prozent ein Darlehen von bis zu 1.200 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche möglich ist. Bislang waren es 800 Euro. Mit dieser Anhebung ermöglichen wir eine Förderung auch für komplexere Modernisierungsvorhaben.“

Wie in der Neubauförderung werde die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben alle zwei Jahre überprüft und sei somit an die Entwicklung des Baupreisindexes gebunden.

Eine weitere Änderung: „Wir streichen auch die bisherige Gebietskulisse Zentrale Orte, sodass nun auch kleinere Gemeinden für die Förderung in Betracht kommen.“ Zudem werde künftig auch der Anbau von Aufzügen per Darlehen nach dieser Richtlinie gefördert.

Weiterhin wurde auf Anregung der Wohnungswirtschaft die Bezugsgröße geändert, mit der Zahl der Wohnungen ermittelt wird, die der Belegungsbindung unterfallen. „Jetzt ist je 125.000 Euro Förderbetrag eine Wohnung in die Belegungsbindung zu nehmen. Bislang galt dies je 80.000 Euro. Wir tragen damit der Ertragslage der Wohnungsunternehmen Rechnung, die sich aufgrund der weithin gestiegenen Preise verschlechtert hat“, so der Minister.

Belegungsbindung heißt, diese Wohnungen dürfen für die Dauer des Darlehens – maximal 33 Jahre – nur an Menschen vermietet werden, deren Einkommen festgelegte Grenzen nicht überschreitet und die dies mit einem Wohnberechtigungsschein nachweisen.

Unverändert bleibt, dass ein zinsloses Darlehen von 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben sowie ein Tilgungsnachlass von 25 Prozent gewährt werden (siehe dazu unsere Pressemitteilung 192/2021 zur vorangegangenen Änderung der Richtlinie 2021).

„Für Mieter ist interessant, dass die Startmiete in den belebungsgebundenen Wohnungen nicht höher als sechs Euro, in unseren Universitätsstädten 6,60 Euro pro Quadratmeter sein wird“, hob Christian Pegel hervor. Für die Zeit der Belegungsbindung dürfen die Mieten auch nur begrenzt in einem vorgeschriebenen Rahmen erhöht werden.

In diesem Jahr stehen ca. 85 Millionen Euro Bundes- und Landesmittel für das Modernisierungsprogramm zur Verfügung. Die neue Richtlinie tritt einen Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt am 24. April in Kraft. Antragsformulare und Hinweise zur Antragstellung finden Sie dann auf den Webseiten des Landesförderinstituts.

Christian Pegel weist im Zusammenhang mit diesem Programm auf eine weitere Fördermöglichkeit hin: „Bis zum Ende dieses Jahres können aus Bundes- und Landesmitteln für den klimagerechten sozialen Wohnungsbau Maßnahmen gefördert werden, welche die Energieeffizienz von Wohnungen besonders erhöhen.

Zuwendungsfähig ist die Modernisierung von Wohngebäuden, die mindestens dem Standard Effizienzhaus 85Bundesförderung für effiziente Gebäude. Hier werden Zuschüsse von 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt – bis zu 960 Euro pro Quadratmeter. Auch in diesem Programm ist Fördervoraussetzung, dass die Wohnungen barrierefrei oder -arm angepasst werden. Je 75.000 Euro Zuschussbetrag muss eine Wohnung in Belegungsbindung genommen werden.“

Neben diesen beiden Fördermöglichkeiten hatte die Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden kürzlich vereinbart, Instandsetzungsmaßnahmen, mit denen Räume etwa für die Unterbringung von Flüchtlingen schnell bewohnbar gemacht werden, zu unterstützen.

Bei Gesamtinvestitionskosten von bis zu 10.000 Euro kann eine 50-prozentige Förderung mit maximal 5.000 Euro je Wohnung – anders als im Modernisierungsprogramm nicht je Quadratmeter – ermöglicht werden. Mehr Informationen dazu finden Sie in unserer Pressemitteilung Nr. 60  vom 16. April.

Fördermittel für Beratungsstelle „CORRECT!“

Meyer: Wertvolle Arbeit für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin – Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat heute einen Fördermittelbescheid an die Beratungsstelle „CORRECT!“ übergeben. In dem Projekt werden ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern über arbeitsrechtliche Mindeststandards aufgeklärt. Träger des Vorhabens ist der Arbeit und Leben e.V. M-V.

„In der Beratungsstelle Correct wird wertvolle Arbeit geleistet. Die erfahrenen Beraterinnen und Berater des Projekts informieren ausländische und mobile Beschäftigte über arbeitsrechtliche Mindeststandards und Möglichkeiten zu deren Durchsetzung.

Das ist wichtig, damit niemand, gleich welcher Herkunft, am Arbeitsmarkt in Mecklenburg-Vorpommern ausgenutzt wird. Deshalb unterstützt das Wirtschaftsministerium das Projekt“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Das Angebot von „CORRECT!“ richtet sich an mobile Beschäftigte oder Menschen, die noch nicht lange in Deutschland leben oder arbeiten. Die Aufgabe der Beratungsstelle besteht auch darin, Opfer von Straftaten wie beispielweise Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung zu begleiten und zu unterstützen.

Die Beratungen können in neun unterschiedlichen Sprachen erfolgen. Im Zeitraum 2019 bis 2022 wurden 779 Fälle in neun Sprachen beraten, davon 470 auf Polnisch. Seit Mitte 2022 gibt neben dem Beratungsbüro in Schwerin zwei weitere Anlaufstellen: ein Beratungsbüro in Rostock und eines in Neubrandenburg.

„In diesem Jahr soll der Fokus auf dem deutsch-polnischen Dialog liegen. Unter anderem sind Veranstaltungen auf der Insel Usedom für deutsche und polnische Bürgerinnen und Bürger geplant“, sagte Meyer.

Das Wirtschaftsministerium unterstützt das Projekt. Entsprechend des Zuwendungsbescheides wird „CORRECT!“ zunächst für den Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2023 für die Betreibung der Beratungsstelle für ausländische Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern und zur Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung mit bis zu 451.383,04 EUR aus ESF-Mitteln zu 100 Prozent gefördert.

Neuer Partner der EhrenamtsKarte

Ministerin Drese begrüßt Ernst Barlach Stiftung als Partner der EhrenamtsKarte

Güstrow – Am 19. April heißt Sozialministerin Stefanie Drese die Ernst Barlach Stiftung offiziell als neuen Partner der EhrenamtsKarte MV im Zuge der 2. Ehrenamtskonferenz in Güstrow willkommen. Drese: „Wir sind sehr stolz, mit der Ernst Barlach Stiftung ein weiteres Angebot mit so hohem kulturellem Wert für die Ehrenamtlichen im Programm zu haben.“

Die Stiftung hat ihren Sitz in Güstrow und bewahrt dort das eindrucksvolle Lebenswerk des Künstlers Ernst Barlach. Besucherinnen und Besucher können in den Museen dessen Kunstwerke besichtigen. Mit der Partnerschaft bei der EhrenamtsKarte erhalten die Karteninhaberinnen und -inhaber 20 Prozent Ermäßigung im Museumsshop und kostenfreien Eintritt für eine Begleitperson.

Die Stiftung habe als einen großen kulturgeschichtlichen Wert für die Region, so Drese. Sie zählt mit zwanzig weiteren Institutionen in den neuen Bundesländern als nationaler ‚kultureller Gedächtnisort’ und steht im „Blaubuch“ der Bundesregierung.

Die Begrüßung erfolgt im Rahmen der 2. Ehrenamtskonferenz des Sozialministeriums und der Ehrenamtsstiftung M-V. Bei dem Treffen kommen Hauptamtliche aus Mecklenburg-Vorpommern zusammen und haben die Möglichkeit, sich zu vernetzen und Möglichkeiten der Zusammenarbeit zu erproben.

Rügener Fischertage 2023

Der Stadthafen Sassnitz bietet abwechslungsreiches Programm rund um den Hering

Insel Rügen – Vom 27. April bis 01. Mai 2023 ist der Stadthafen Sassnitz erstmals mit dabei, wenn die Insel Rügen zu ihren alljährlichen Fischertagen lädt. Unter dem Motto „Der Hering“ hat das Team des Stadthafens hierfür ein abwechslungsreiches und hochwertiges Programm für Jung und Alt zusammengestellt. Als Veranstaltungsort kommt das kürzlich wiedereröffnete Alte Kühlhaus zum Einsatz.

Der Hering spielte und spielt für Sassnitz und die regionale Fischindustrie eine große Rolle. „Verschiedene Künstler nähern sich dem Thema Hering auf unterschiedliche Weise, wodurch die Besucher die Kulturgeschichte rund um den Hering einmal in einer neuen Interpretation erleben können“, sagt Thomas Langlotz, Geschäftsführer des Stadthafen Sassnitz.

Kuratorin Marlen Melzow ergänzt: „Darüber hinaus freuen wir uns auf den Autor Holger Teschke, der aus seinem Buch ‚Heringe. Ein Portrait‘ lesen wird. Der gebürtige Sassnitzer ist mit der Insel und ihrer Fischereigeschichte auf besondere Weise verbunden.“

Ein weiteres Highlight der Fischertage im Stadthafen ist „Koch an Bord“. Philipp Bruns von Kutter- und Küstenfisch Rügen wird an Bord des Museumsschiffs Havel vor Publikum Heringsrezepte kochen und die Köstlichkeiten an die Zuschauer verteilen.

Cineastisch wird es bei der „Langen Nacht des Fisches im Film“: In Kooperation mit dem Kinoverein Sassnitz werden hier Kurzfilme sowie ein Spielfilm zum Thema gezeigt. Des Weiteren gibt es eine Theateraufführung von Fräulein Brehms „Tierleben“.

Wer in die Licht- und Klangwelten eintauchen will, kann dies auf einem Streifzug durch das Alte Kühlhaus tun, auf einem Erlebnispfad der Sinne, für den sich die Künstler von „Inselklang“ von der Akustik des Herings inspirieren lassen.

Abschließend kann mit der Band „Beltango“ im Alten Kühlhaus in den Mai getanzt werden.

Die Rügener Fischertage machen aufmerksam auf das harte Leben der Küstenfischer, die durch die industrielle Fischerei und Quotenregelungen immer mehr um ihre Existenz kämpfen müssen. Einheimische und Besucher können sich von der Qualität des frischen Fisches der lokalen Fischer überzeugen lassen.

Die Veranstaltung der „Sassnitzer Heringsbändiger“ ist ein weiterer Schritt, um das Alte Kühlhaus, welches Ende März nach umfangreichen Modernisierungsarbeiten feierlich wiedereröffnet wurde, zu einem Fischerei- und Erlebniscenter zu entwickeln. In den kommenden Jahren werden weitere Fischarten in den Fokus der Fischertage im Stadthafen Sassnitz gestellt.

29. 04. – Tag der Erneuerbaren Energien in M-V

Meyer: 38 Aktionen im ganzen Land – weitere Ideen können dazu kommen

Schwerin – Informationen zum Thema Biogaserzeugung und -aufbereitung, Einblicke in die Produktion von Wärmepumpen, kostenfreie Probefahrten mit einem Elektrobus und vieles mehr – der „Tag der Erneuerbaren Energien“ am 29. April 2023 in Mecklenburg-Vorpommern bietet Interessierten eine Vielzahl informativer Veranstaltungen.

„Mit umfangreichen Angeboten im ganzen Land macht der Aktionstag die Energiewende erlebbar. Unter 38 Aktionen können Jung und Alt auswählen und Veranstaltungen besuchen. Wir freuen uns auf weitere Ideen – Unternehmen, Institutionen und Initiativen können sich weiterhin melden und ihre Projekte beim Tag der Erneuerbaren Energien vorstellen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Unter energietag-mv.de ist eine Übersicht aller Veranstaltungen zu finden aus den Bereichen erneuerbare Energien, Geothermie, Wasserstoff und Elektromobilität. Das Wirtschafts- und Energieministerium koordiniert die Aktivitäten der einzelnen Teilnehmer und unterstützt sie in ihrer Öffentlichkeitsarbeit. Interessierte Veranstalter können sich unter www.energietag-mv@wm.mv-regierung.de melden.

Der jährliche Tag der Erneuerbaren Energien ist eine Initiative, die – anlässlich des Jahrestages der Reaktorkatastrophe in Tschernobyl 1986 – verschiedene Arten der nachhaltigen Energieproduktion präsentiert.