Räumung von illegaler Deponie

Güstrow – Der Minister für Klimschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt, Dr. Till Backhaus, hat sich heute in Güstrow ein Bild von der Beräumung der illegalen Mülldeponie in Güstrow  gemacht.

„Die illegale Abfallablagerung war durch verschiedenste Abfallarten geprägt“, erklärt der Minister. „Unter anderem waren Kabelschredderreste, Gummiabfälle, Altholz, Kunststoffe, Mineralikabfälle, Baumischabfälle, Hausmüll und Bauschutt zu entsorgen. Aufgrund bestimmter Schadstoffparameter (z.B. Schwermetalle, Künstliche Mineralfasern oder Asbest) wurde die Mehrzahl der Haufwerke als gefährlicher Abfall eingestuft.

Im Rahmen der Beräumung wurden glücklicherweise keine komplett unerwarteten Abfälle aufgefunden,“ stellt Backhaus fest. „Auch wurden gegenüber den Vorplanungen keine neuen Schadstoffe festgestellt. Allerdings kam es zwischen den unterschiedlichen Abfallqualitäten zu Mengenverschiebungen, da sich teilweise nach dem Öffnen der Haufwerke neue Erkenntnisse hinsichtlich der konkreten Abfall­zusammensetzung ergaben. So wurden z.B. unter in der Vorerkundung als Erdwälle angesprochene Haufwerke Big-Bags mit Kunststoffflakes gefunden. Auch die Durchsetzung der Haufwerke mit Asbestzement­bruchstücke war stärker als ursprünglich angenommen.

Gegenüber den Vorerkundungen erhöhte sich die Menge der zu entsorgenden Abfälle deutlich. Ursächlich hierfür waren hauptsächlich mineralische Abfälle in den Erdwällen an der Grundstücksgrenze sowie Abfälle aus während der Beräumung freigelegten unterirdischen Bauwerken.

Die Entsorgung gestaltete sich recht aufwändig, da ein Großteil der Haufwerke z.B. aufgrund von vorge­fundenen Asbestbruchstücken entsprechend gefahrgutrechtlicher Anforderungen verpackt und entsorgt werden musste. Auch Nachbeprobungen und –analysen waren bei Abweichungen von der bisherigen Deklaration der Abfälle zur Absicherung der geplanten Entsorgungswege notwendig.

Die Abfälle wurden zum größten Teil entsprechend ihrer Deklaration auf Deponien in MV oder in Abfallver­brennungsanlagen entsorgt. Ein Teil der Abfälle konnte auch dem Recycling zugeführt werden. Gegenüber der geplanten Entsorgung von 14.000 t Abfall waren schlussendlich ca. 27.700 t Abfälle zu entsorgen; davon waren 47 % als gefährlicher Abfall einzustufen. Zudem wurden 1.740 t Abfälle auf Kosten eines niederlän­dischen Unternehmens in die Niederlande zurück­geführt.

Zum jetzigen Zeitpunkt befinden sich nur noch Restbestände von Abfällen auf dem Grundstück, die bereits in Container verpackt für die weitere Entsorgung bereitgestellt sind. Die Entsorgung dieser Abfälle in eine Abfallverbrennungsanlage wird in den kommenden Wochen abgeschlossen“, so Minister Backhaus.

Eine Schlussrechnung liege für die Beräumungs­maßnahme noch nicht vor, sagt Backhaus und ergänzt:

„Gegenüber dem ursprünglichen Auftragsvolumen von 4,25 Mio. Euro ist mit Mehrkosten bis zu 0,5 Mio. € für die reine Entsorgungsleistung zu rechnen. Zusätzlich entstanden Kosten für die vorbereitenden und begleitenden Ingenieurs- und Controllingleistungen. Diese Kosten werden anteilig dem Grundstücks­eigentümer und der Firma auferlegt, die maßgeblich für die Abfallablagerungen verantwortlich war.

Im Ergebnis bleibt festzustellen, dass trotz der Verdoppelung der ursprünglich prognostizierten Abfallmenge sich die Mehrkosten für die Entsorgung im Rahmen halten. Vor dem Hintergrund des sehr komplexen Vorhabens ist der Zeitrahmen vom Bekannt­werden der aktuellen illegalen Abfallablagerungen im Februar 2020 bis zur endgültigen Beräumung im Mai 2023 positiv hervorzuheben.

Bezüglich der Zukunft des Grundstückes bleibt festzu­halten, dass die zuständigen Behörden der Finanz- und Umweltverwaltung jede Möglichkeit prüfen, die finanziellen Forderungen, die durch die Durchführung der Ersatzvornahme entstanden sind, geltend zu machen oder mit Hilfe anderer rechtlicher Mittel den Zugriff auf das Grundstück zu erhalten. In jedem Fall wird die Zufahrt zum Grundstück in Zusammenarbeit mit dem Bauamt des Landkreises Rostock versperrt, um erneute Abfallablagerungen zu verhindern. Auch wird eine regelmäßige behördliche Prüfung des Grund­stückes durch das StALU MM in Zusammenarbeit mit anderen Fachbehörden sichergestellt“, so Backhaus abschließend.

Hinsichtlich der Frage, ob es neue Erkenntnisse hinsichtlich der Verursacher gäbe, verweise das Ministerium auf die Staatsanwaltschaft Rostock.

Mit der Beräumung der auf dem 5 ha großen Gelände im Norden von Güstrow illegal lagernden Abfälle wurde im April 2022 begonnen. Sie wird im Mai 2023 vollständig abgeschlossen sein.

Das StALU MM hatte gegenüber der Grundstücks­eigentümerin und gegenüber der letzten Verursacherin der Abfallablagerungen die Beräumung der Abfälle angeordnet. Da seitens dieser Unternehmen keine Maßnahmen zur Beräumung der Abfälle eingeleitet wurden, bereitete das StALU MM die Ersatzvornahme vor. Zudem ergingen an die beiden Unternehmen Bescheide mit der Verpflichtung zur Leistung von Vorauszahlungen.

Mit der Projektsteuerung wurde die GAA Gesellschaft für Abfallwirtschaft und Altlasten Mecklenburg-Vorpommern mbH beauftragt. Die H.S.W. Ingenieurbüro Gesellschaft für Energie und Umwelt mbH ist mit den Aufgaben der Fachbauleitung betraut. Mit den notwendigen Entsorgungsleistungen wurde die Veolia Umweltservice Nord GmbH beauftragt.

Neues Tariftreue- und Vergabegesetz

Schwerin – Die Koalitionsvereinbarung 2021 bis 2026 der rot-roten Landesregierung sieht eine Modernisierung des Vergaberechts vor. Die Landesregierung hat am Dienstag in ihrer auswärtigen Kabinettssitzung in Güstrow den Entwurf eines neuen Tariftreue- und Vergabegesetzes verabschiedet. „Das Vergaberecht soll modernisiert werden, um eine gute Entlohnung zu sichern sowie nachhaltige Wertschöpfungsketten und regionale Wertschöpfung in Mecklenburg-Vorpommern zu stärken. Die Einhaltung von Tarifverträgen und die Einhaltung von Mindestlohnvorschriften sind danach zwingende Voraussetzungen für die Vergabe öffentlicher Aufträge“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer vor Ort.

Das bisherige Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) soll durch ein Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern (TVgG M-V) ersetzt werden. Damit verbunden ist die Einführung einer vergaberechtlichen Tariftreueregelung. „Dabei geht es darum, dass der jeweilige Auftragnehmer sich verpflichtet, seinen Beschäftigten für die Ausführung der vertraglichen Leistung Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zu zahlen sowie geltende Mindestarbeitsbedingungen zu gewährleisten. Primärer Anknüpfungspunkt sind dabei die einschlägigen Tarifverträge. Fehlt es an einem repräsentativen Tarifvertrag, so sind ersatzweise die durch Rechtsverordnung festgelegten Arbeitsbedingungen auf Grundlage von Branchen-Tarifverträgen maßgeblich“, so Meyer weiter.

Durch eine Vergabeverordnung sollen die regionalen und lokalen Leistungserbringer bei öffentlichen Aufträgen gestärkt werden. „Mehr Wertschöpfung, mehr nachhaltige und umweltverträgliche Lösungen sollen bei der Angebotswertung auch eine Rolle spielen. Entscheidend ist auch, dass der Zuschlag auf das wirtschaftlichste, nicht auf das billigste Angebot erfolgt“, betonte Minister Meyer weiter.

Das Mindest-Stundenentgelt nach dem jetzigen Vergabegesetz bleibt unter der neuen Bezeichnung „Vergaberechtlicher Mindestlohn“ als Untergrenze der Entlohnung erhalten. „Der ´Vergaberechtliche Mindestlohn´ darf ausdrücklich nicht geringer sein als der Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz des Bundes“, so Meyer weiter. Das Mindest-Stundenentgelt nach dem Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern liegt derzeit bei 10,69 Euro (brutto). Der Mindestlohn nach dem Gesetz des Bundes beträgt 12,00 Euro. Da eine Unterschreitung des Mindestlohns nach dem Mindestlohngesetz gemäß der neuen Regelung ausgeschlossen ist, soll zunächst ein vergaberechtlicher Mindestlohn von 12,00 Euro (brutto) pro Stunde gelten.

Erstmals wird in Mecklenburg-Vorpommern geregelt, dass bei einem Betreiberwechsel im Bereich öffentlicher Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße der ausgewählte Betreiber die Beschäftigten des bisherigen Betreibers zu den gleichen Arbeitsbedingungen übernimmt.

Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf wird an den Landtag übersandt. Der Landtag wird sich mit dem Gesetzentwurf befassen. Ziel ist es, dass das neue Tariftreue- und Vergabegesetz Mecklenburg-Vorpommern im Herbst in Kraft tritt.

Abiturprüfungen beginnen

Oldenburg: Viel Erfolg bei den Prüfungen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern beginnen in dieser Woche die Abiturprüfungen. 5.140 Schülerinnen und Schüler nehmen in diesem Jahr an den Abschlussprüfungen teil. Den Anfang machen die zentralen und ländergemeinsamen Abiturprüfungen im Fach Deutsch am Mittwoch, 26. April 2023. Die Englisch-Prüfungen folgen am Freitag, 28. April. Am Mittwoch, 3. Mai, finden die Prüfungen im Fach Mathematik statt. An den Tagen dazwischen und danach gibt es Prüfungen in weiteren Fächern.

„Für die Prüfungen wünsche ich den Schülerinnen und Schülern viel Erfolg. Sie können stolz auf das sein, was sie bis jetzt erreicht haben. In den vergangenen Monaten haben sich die Jugendlichen gut vorbereitet und können nun mit Elan in die Prüfungen gehen. Die Schulzeit in der Corona-Pandemie war oft schwierig, denn die Schülerinnen und Schüler dieses Abiturjahrgangs haben die gymnasiale Oberstufe mit erheblichen Einschränkungen durchlaufen. Deshalb gelten für die Abiturientinnen und Abiturienten besondere Corona-Regelungen, wie für die Jahrgänge zuvor“, erklärte Bildungsministerin Simone Oldenburg.

Schülerinnen und Schülern stehen in den Abiturprüfungen 30 Minuten mehr Zeit zur Verfügung, um die Aufgaben zu bearbeiten. Zudem hat das Bildungsministerium letztmalig die Prüfungshinweise präzisiert. Damit war eine gezielte Prüfungsvorbereitung möglich, ohne dass die Anforderungen in den Prüfungen gesenkt werden. Grundlage für diese Regelungen ist ein Beschluss der Kultusministerkonferenz, nach dem Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der pandemiebedingten Ausnahmesituation erwachsen dürfen.

Alle Prüfungstermine für das Abitur sind auf dem Bildungsserver MV aufgeführt.

Baltische Störe aus M-V

Schwerin – Das Institut für Fischerei der Landesforschungsanstalt für Landwirtschaft und Fischerei (LFA) führt diese Woche am Mittwoch (26.04.2023) und am Freitag (28.04.2023) zwei Besatzmaßnahmen mit Baltischen Stören durch.

Am Mittwoch werden etwa 350 juvenile Störe mit einem Durchschnittsgewicht von rund 450 Gramm und einer durchschnittlichen Länge von 48 Zentimeter in der Oder bei Lebus (Brandenburg) ausgesetzt (Gesamtbesatz von rd. 160 Kilogramm). Am Freitag erfolgt der Besatz mit mehreren subadulten Stören im Kleinen Stettiner Haff (Mecklenburg-Vorpommern), die bereits ein Durchschnittsgewicht von 8 Kilogramm und einer durchschnittlichen Länge von 109 Zentimetern erreichen (Gesamtbesatz hier: 88 Kilogramm).

„Die Besatzmaßnahme an der Oder dient der kontinuierlichen Aufstockung des Bestands freilebender Baltischer Störe“, erläutert hierzu Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus. „Der komplexe Lebenszyklus dieser Tiere, die als Jungtiere im Süßwasser aufwachsen und dann den größten Teil ihres Lebens vor allem im Meer verbringen, ermöglicht es ihnen, sowohl in Salz- als auch in Süßwasser zu leben. Aus diesem Grund ist die derzeit noch immer leicht erhöhte Salzfracht in der Oder für die juvenilen Störe unbedenklich.“ Die Wissenschaftlerinnen erwarten, dass die Störe ohnehin mit einer Geschwindigkeit von 10 bis 20 Kilometer pro Tag zügig ins Oderhaff abwandern. Der Besatz im Mittellauf der Oder ist aber erforderlich, damit die Fische den Fluss als Heimatgewässer wahrnehmen, in das sie künftig hoffentlich wieder aufsteigen, um sich zu vermehren.

„Der Besatz im Stettiner Haff soll wichtige Ergebnisse zur Bestandsdynamik und dem Wanderverhalten des Baltischen Störs im Ostseeraum liefern und dient der Bestimmung der Aufenthaltsdauer im Oderhaff bei Abwanderung aus der Oder und der Identifizierung der primären Migrationsrouten“, informierte der Minister über die Teilmaßnahme im Land selbst. Erste Ergebnisse waren mit zuvor besetzten Stören bereits gewonnen worden. Dabei wurden bisher 40 von 49 besenderten Stören durch die ausgebrachten Empfängerstationen erfasst.

Um die Wanderbewegungen und Biologie der ausgesetzten Störe zu verstehen, sind Fangmeldungen der FischerInnen und AnglerInnen unverzichtbare Informationsquellen. Für die bereits umfangreich eingegangenen Fangmeldungen der Vorjahre bedanken sich die engagierten Projektmitarbeiter der Landesforschungsanstalt ganz herzlich und freuen sich über jede Information!

Alle Störe haben zur Erkennung eine externe Floy-Marke auf der linken Seite der Rückenflosse. Sollte ein Stör gefangen werden, ist dieser unbedingt zurückzusetzen und die Marke muss am Fisch belassen werden. Für wissenschaftliche Analysen sind wir darauf angewiesen, möglichst viele Daten von jedem gefangenen Stör zu erhalten. Für die Übermittlung der Fangmeldungen wird ein Honorar gezahlt.

Der Baltische Stör steht unter strengem Schutz. Mit seiner imposanten Größe und seinem markanten Aussehen fungiert er als Schirmart für den Gewässerschutz und in den letzten Jahren als Schlüsselart, um für den aktiven Schutz aquatischer Biodiversität zu werben und dabei gleichzeitig ein integratives Fischerei- und Gewässermanagement unter Einbeziehung dieser Art langfristig zu etablieren. Das Hauptziel des laufenden Projekts ist die Weiterführung der Bemühungen, eine sich selbsterhaltende Population des Baltischen Störs im Ostseeraum aufzubauen.

Von der Umweltkatastrophe im Sommer 2022 an der Oder, der Fische aller Arten und Größen sowie weitere Arten der aquatischen Fauna zum Opfer gefallen waren, ist auch das Störprojekt massiv betroffen. Es war sehr genau zu prüfen, ab wann wieder Besatzmaßnahmen möglich sind. Das Leibniz-Institut für Gewässerökologie und Binnenfischerei (IGB Berlin) führt regelmäßig Dichteuntersuchungen der Goldalge Prymnesium parvum durch, die als Auslöser des massiven Fischsterbens vermutet wird. Von März bis April 2023 lag die Dichte bei 100-150 Zellen/ml. Der kritische Wert im letztem Jahr betrug 100.000 Zellen/ml. Nach Absprache mit dem IGB Berlin und regelmäßiger Kontrolle des Gewässers ist es zum aktuellen Zeitpunkt unbedenklich, juvenile Störe in die Oder zu besetzen.