Ärzte auf dem Land

Projekt zur Stärkung der ärztlichen Versorgung im ländlichen Raum gestartet

Schwerin – Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat am (heutigen) Montag einen Fördermittelbescheid an das Unternehmen ATI Küste GmbH Gesellschaft für Technologie und Innovation in Rostock übergeben. Für ein neues Beratungsangebot speziell für Kommunen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum stellt das Land aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+) zunächst für ein Jahr 536.216 Euro zur Verfügung.

Die zukunftsfeste Gestaltung der ärztlichen Versorgung, u.a. durch den derzeit stattfindenden Generationenwechsel in der ambulanten ärztlichen Versorgung, gehört in vielen ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu den größten Herausforderungen. „Deshalb wollen wir Kommunen und regionale Entscheidungsträgerinnen und -träger gezielt unterstützen, um aktiv dem Ärztemangel zu begegnen“, so Drese.

Drese verdeutlichte, dass vor allem ein wachsender Bedarf an Beratung von Landkreisen, Kommunen sowie weiteren Akteuren bestehe, um Ärzte bei der Ansiedlung in der Region zu unterstützen. Gleichzeitig sei ein enger Austausch mit der Kassenärztlichen Vereinigung als für die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung zuständige Körperschaft sowie mit Ärztevereinigungen wichtig. Vor diesem Hintergrund entwickelte das Gesundheitsministerium ein Förderinstrument und führte ein Interessenbekundungsverfahren durch bei dem die ATI Küste GmbH ausgewählt wurde.

„Damit haben wir ein erfahrenes und kompetentes Projektteam gefunden, das die Probleme der Gesundheitsversorgung erkennt und aktiv gemeinsam mit den Akteuren vor Ort nach möglichen Lösungen sucht“, sagte Drese bei der Übergabe des Förderbescheids.

Drese: „Wir stellen uns mit dem Angebot offensiv den veränderten Rahmenbedingungen und dem demografischen Wandel. Dies betrifft unter anderem die Themen Arbeitszeitmodelle, Kooperationen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf oder Attraktivität der Region. Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Projekt gemeinsam viel Gutes für die Gesundheitsversorgung in den ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns bewirken können.“

Lernangebote für geflüchtete Schüler*innen

Oldenburg: Für alle einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung ermöglichen

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommern besuchen derzeit 5.450 Schülerinnen und Schüler aus der Ukraine die Schulen. Davon lernen 570 Schülerinnen und Schüler an einer beruflichen Schule. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler um rund 4.700 Kinder und Jugendliche aus der Ukraine gestiegen.

Zum Stichtag 6. Mai 2023 befanden sich rund 6.650 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache mit Sprach-Förderbedarf an den Schulen in öffentlicher Trägerschaft im Land. Das sind rund 4.200 Schülerinnen und Schüler mehr als zum Beginn des Schuljahres 2021/2022. Zum Vergleich: In der Flüchtlingskrise 2015/2016 haben 5.500 Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache eine Schule in Mecklenburg-Vorpommern besucht.

„Die große Zahl an geflüchteten Schülerinnen und Schülern stellt das Land, die Kommunen und die Schulen vor große Aufgaben“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Wir haben unser Lernangebote immer wieder angepasst. Aktuell helfen uns die Vorklassen dabei, für alle Schülerinnen und Schüler einen geordneten Schulbetrieb und eine gute Bildung zu ermöglichen. Dort, wo sich die geflüchteten Kinder und Jugendlichen gut verständigen können und die räumlichen und personellen Möglichkeiten es zulassen, ist die Integration in eine Regelklasse möglich“, erläuterte Oldenburg.

Seit dem Schuljahr 2022/2023 werden geflüchtete Schülerinnen und Schüler, die neu in die Schule aufgenommen werden, an Schulen in öffentlicher Trägerschaft in Vorklassen an sogenannten Standortschulen beschult. Derzeit gibt es 101 Vorklassen mit 1.662 Schülerinnen und Schülern an 72 Schulen. Die Einrichtung der Standorte ist mit den Kommunen abgestimmt. Die Vorklassen arbeiten jahrgangsübergreifend. Der Gesamtumfang der erteilten Wochenstunden umfasst 20 Wochenstunden, davon werden mindestens 10 Wochenstunden Deutsch als Zweitsprache (DaZ) erteilt.

An den beruflichen Schulen besuchen die Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache eine Berufsvorbereitungsklasse (BVJA-Klassen). Die Berufsvorbereitungsklasse ist durchlässig. Das heißt, jederzeit ist ein Wechsel an andere Schularten und Bildungsgänge möglich, wenn die Schülerinnen und Schüler die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen.

Auch im neuen Schuljahr will das Land das System der Vorklassen beibehalten. Wann Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache aus der Vorklasse in eine Regelklasse integriert werden können, ist abhängig von den Sprachkenntnissen der geflüchteten Kinder und Jugendlichen und der räumlichen und personellen Kapazitäten an den Schulen.

Die Einschulung von Schülerinnen und Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache im Schuljahr 2023/2024 erfolgt ebenfalls in Vorklassen. Ein Besuch einer Regelklasse ist möglich, wenn bei den geflüchteten Schülerinnen und Schülern die deutschen Sprachkenntnisse hinreichend sind und es die räumlichen und personellen Bedingungen an einer Schule zulassen.

Alle ukrainischen Schülerinnen und Schüler der zukünftigen Jahrgangsstufen 8 bis 11 können wählen, ob sie einen ukrainischen oder einen deutschen Schulabschluss anstreben. Die Schülerinnen und Schüler, die einen ukrainischen Schulabschluss erreichen wollen, nehmen ausschließlich am Unterricht über die ukrainische Lernplattform teil. „Wir machen damit den geflüchteten Schülerinnen und Schülern verschiedene Lernangebote, damit sie bestmöglich gefördert werden können“, sagte Oldenburg.

Klimafreundlich mit dem Zug zur Fähre

Meyer: Fährhafen Sassnitz-Mukran durch zusätzliche Zuganbindung im Sommer gestärkt

Insel RügenUrlaubsreisende nach Schweden und Dänemark können auch in diesem Jahr in den Sommermonaten komfortabel mit dem Zug zu den Fähren nach Bornholm und Trelleborg fahren. In der kommenden Urlaubssaison gibt es an Sonnabenden und Sonntagen Zuganbindungen mit überregionalen Anschlüssen in Bergen auf Rügen.

„Mit den Zuganbindungen in den Sommermonaten zu den Fährlinien nach Dänemark und Schweden stärken wir den Fährhafen Sassnitz-Mukran. Urlaubsreisende können so klimafreundlich und bequem mit dem Zug zu den beliebten Bornholmlinien und der FRS Baltic von der Insel Rügen in das Königreich Dänemark oder das Königreich Schweden fahren“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.

Die dänische Ostseeinsel Bornholm ist mit der Fähre in etwa dreieinhalb Stunden zu erreichen. Die Überfahrt in die südschwedische Stadt Trelleborg dauert von Sassnitz aus zwei Stunden und 30 Minuten.

An allen Sonnabenden und Sonntagen zwischen dem 20. Mai 2023 und dem 30. September 2023 werden jeweils zwei Hin- und Rückfahrten auf der Strecke zwischen Bergen auf Rügen und Sassnitz Fährhafen als Linie RE27 angeboten. Die Hanseatische Eisenbahn setzt dazu Triebwagen des Typs LVT/S ein.

Im Oktober (bis einschließlich 21. Oktober 2023) werden aufgrund des dann reduzierten Fahrplanes der Fährlinien die Züge an Sonnabenden verkehren. Es besteht dabei mittags Anschluss von und zur Fähre nach Rønne/Bornholm. Am Nachmittag wird neben der Bornholmfähre auch die Fähre von und nach Trelleborg erreicht. In Bergen auf Rügen bestehen Anschlüsse zu Direktzügen des Fern- und Regionalverkehrs in/aus Richtung Rostock, Hamburg und Berlin sowie aus/nach Sachsen, Thüringen, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen.

„Der RE27 ist ein kleiner, aber dennoch wichtiger Bestandteil unserer Mobilitätsoffensive und aktiviert das Potential der beliebten touristischen Fährverbindungen für den Nahverkehr. In Auswertung der vergangenen Saison bauen wir das Angebot auf nun zwei Verkehrstage pro Woche bis September aus. Ich freue mich auf viele Urlauber und Urlauberinnen, die das klimafreundliche Verkehrsangebot annehmen und mit der Bahn auf die beliebte Insel Rügen und zu Ausflügen nach Dänemark oder Schweden anreisen“, betont Daniel Bischof, Geschäftsführer VMV Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH.

„Klimafreundliches Reisen wird immer wichtiger. Umso mehr freue ich mich, auch in diesem Jahr attraktive Reiseketten mit dem IC/ICE der Deutschen Bahn via RE27 der HANS zum Fährverkehr nach Dänemark und Schweden anbieten zu können. Das Auto kann also auch beim nächsten Südschweden-Urlaub in der Garage stehen bleiben. So geht reisen heute! Auch stärken wir hiermit den Bahn-Fernverkehr auf der ´grünen Vorpommern-Magistrale´ Richtung Berlin und Hamburg“, sagt Alexander Kaczmarek, Konzernbevollmächtigter der Deutschen Bahn für Mecklenburg-Vorpommern.

„Wir freuen uns, dass der Testbetrieb 2022 überzeugen konnte und das Angebot in diesem Jahr verdoppelt wird. Wir freuen uns auf viele Fahrgäste, die die umweltfreundliche Reisekette per Bahn und Schiff von und nach Skandinavien nutzen“, so René Haber-Henning, Geschäftsführer der Hanseatischen Eisenbahn GmbH (HANS).

Der Fahrplan der RE27 ist beigefügt. Für Rückfragen steht Katharina Henkel (Teamleitung Öffentlichkeitsarbeit und Marketing VMV) unter 0385/59087-14 oder k.henkel@vmv-mbh.de zur Verfügung.

Die Verbindung wurde im vergangenen Jahr auf Probe reaktiviert und wird nun um einen zusätzlichen Verkehrstag je Woche ergänzt. Das Verkehrsunternehmen – die Hanseatische Eisenbahn GmbH (HANS) – hat in der vergangenen Saison in den Zügen zu den Fähren fast 900 Fahrgäste transportiert.

Die zusätzlichen Fahrten der RE27 werden vom Land Mecklenburg-Vorpommern bestellt und finanziert. Nach Abschluss der Saison werden alle Beteiligten die Nutzung des Angebots gemeinsam auswerten und über die Ausgestaltung des Angebotes für die Saison 2024 beraten.

Die landeseigene Verkehrsgesellschaft wirkt daran mit, die verkehrspolitischen Ziele der Landesregierung umzusetzen. Sie stellt die Verkehrsleistungen im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) sicher. Sie wurde 1995 gegründet, nachdem die Bahnreform die staatlichen Zuständigkeiten für den SPNV neu geregelt hatte.

Mit dem Regionalisierungsgesetz wurde die Verantwortlichkeit an die einzelnen Bundesländer übertragen. Nach dem ÖPNV-Gesetz Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen für den öffentlichen Personennahverkehr auf der Straße, also für Bus und Straßenbahn, verantwortlich. Wegen seiner überregionalen Bedeutung bleibt der öffentliche Verkehr auf der Schiene in der Verwaltung des Landes.