Umsetzung der Geschwisterkindregelung

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese würdigt die gute Kooperation des Landes mit den Landkreisen und kreisfreien Städte bei der Einführung der Geschwisterkindregelung in der Kindertagesförderung. „Die Jugendämter sind längst bei der Umsetzung und informieren momentan die Kitas, Tagespflegepersonen und Eltern im Land auf Basis des vorliegenden Gesetzentwurfes“, sagte Drese heute in Schwerin.

Der Landtag wird abschließend am 12. Dezember über die Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG MV) entscheiden.

„Ab dem 1. Januar 2019 sollen Geschwisterkinder in der Kindertagesförderung beitragsfrei werden. Das ist ein großer Schritt zu mehr Kinder- und Familienfreundlichkeit in unserem Land“, betonte Drese. „Wir entlasten damit die Familien, die heute besonders hohe Elternbeiträge zahlen, weil sie zwei oder mehr Geschwister in Krippe, Kindergarten, Hort oder Tagespflege haben von Kosten in Höhe von rund 30 Millionen Euro. Gerade diesen jungen Müttern und Vätern in unserem Land gönne ich diese Entlastung von Herzen“, so die Ministerin.

Die Umsetzung der Geschwisterkindregelung durch die Landkreise und kreisfreien Städte geschieht in den allermeisten Fällen völlig reibungslos. Eltern müssen keinen gesonderten Antrag stellen, die Beitragsentlastung erfolgt automatisch. Auch in den Einzelfällen mit schwieriger zu erhebenden Geschwisterkonstellationen werden die Beitragsentlastungen zügig umgesetzt. Der Gesetzentwurf der Landesregierung berücksichtigt ausdrücklich auch Halbgeschwister, Adoptiveltern und Pflegeeltern (soweit ihnen die Personensorge übertragen wurde).

Drese: „Völlig klar ist, dass den Landkreisen und kreisfreien Städten mit der Geschwisterkindregelung eine neue Verwaltungsaufgabe zugeordnet wird. Deshalb erhalten die Kommunen einen fairen Ausgleichsbetrag durch das Land, der im neuen Kindertagesförderungsgesetz verankert wird. Für die gute Vorbereitung und konstruktive Zusammenarbeit gilt der kommunalen Ebene mein Dank.“

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