Abordnungen von Lehrkräften sind notwendig

Schwerin – Das Bildungsministerium weist die Kritik der Landtagsopposition an Abordnungen von Lehrkräften in das Ministerium oder seine nachgeordneten Einrichtungen zurück. Laut Landesbeamtengesetz kann eine Abordnung ganz oder teilweise erfolgen. Auch der Tarifvertrag der Länder sieht die Möglichkeit einer Abordnung vor.

„Ohne die Kenntnisse von Lehrerinnen und Lehrern geht es in der Bildungsverwaltung nicht“, sagte Pressesprecher Henning Lipski. „Bei den Abordnungen handelt es sich in den meisten Fällen auch gar nicht um Vollzeitlehrkräfte, sondern um die stundenweise Beteiligung von Lehrkräften zur Mitarbeit an Rahmenplänen, in Aufgabenkommissionen und in der Lehrerbildung. Nur so kann ein Austausch von Theorie und Praxis gelingen. Bildungsexperten ist das ja selbstverständlich bekannt. Schritt für Schritt überarbeiten wir 150 Rahmenpläne für die allgemein bildenden Schulen.

Die 21 neuen Teams für die Überarbeitung dieser Rahmenpläne bestehen aus 80 erfahrenen Lehrerinnen und Lehrern. Hinzu kommt die große Aufgabe der Digitalisierung. Hier haben wir ein umfassendes Beratersystem aufgebaut, das aus Lehrerinnen und Lehrern besteht, die in diesem Bereich eine Expertise aufweisen. Auch diese Kolleginnen und Kollegen unterrichten weiterhin an ihren Schulen. Würden all diese Aufgaben ohne Lehrerinnen und Lehrer bewältigt, wäre das für die Landtagsopposition sicher ein erneuter Anlass für Kritik. Und diese Kritik wäre dann ausnahmsweise berechtigt“, betonte Lipski.

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