Fachhochschulen sollen weiter gestärkt werden

Ministerin Hesse: Vereinbarungen bilden solide Grundlage für das Wissenschaftssystem

Berlin – Bund und Länder wollen die angewandte Forschung und die praxisnahe akademische Ausbildung an Fachhochschulen stärken, das Wissenschaftssystem auf die Herausforderungen der Digitalisierung vorbereiten und die Förderung von Forschungsbauten, Großgeräten und Nationalen Hochleistungsrechnern an Hochschulen fortsetzen. Wissenschaftsministerin Birgit Hesse hat die entsprechenden vier Bund-Länder-Vereinbarungen unterzeichnet. Auf die Vereinbarungen hatten sich die Ministerinnen und Minister in der Sitzung der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz in Berlin geeinigt.

„Die vier Bund-Länder-Vereinbarungen bilden eine solide Grundlage für das Wissenschaftssystem in den nächsten Jahren“, betonte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Bund und Länder senden ein starkes Signal an die Fachhochschulen bzw. Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die sich durch einen hohen Praxisanteil auszeichnen. Inwieweit Mecklenburg-Vorpommern von den Programmen profitieren wird, hängt auch davon ab, welche Mittel eingeworben werden können. Dieser Wettbewerb ist in der Wissenschaft üblich. Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sind diese Verfahren wohlbekannt“, sagte Hesse.

Die Bund-Länder-Vereinbarungen im Überblick

Programm „Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen“

Das Bund-Länder-Programm zur Förderung der angewandten Forschung und Entwicklung an Fachhochschulen soll um weitere fünf Jahre fortgeführt und zunächst auf jährlich 60 Mio. Euro aufgestockt werden. Seit 2007 haben sich die jährlich bereitgestellten Mittel für die Förderung mehr als verdoppelt. Die Mittel des Programms werden auch künftig in voller Höhe vom Bund getragen, die Länder beteiligen sich wie bisher im Rahmen der Bereitstellung der Grundausstattung der geförderten Hochschulen.

Neues Programm „Personal an Fachhochschulen“

Mit dem Programm werden Fachhochschulen bei der Personalentwicklung und Gewinnung von Professorinnen und Professoren unterstützt. Bund und Länder stellen hierfür gemeinsam insgesamt über 430 Mio. Euro zur Verfügung, die im Verhältnis 71 Prozent Bund und 29 Prozent Länder aufgebracht werden. Zu Beginn finanziert der Bund das Programm zu 100 Prozent, bis zum Ende der Laufzeit wächst der Finanzierungsanteil der Länder auf 50 Prozent.

Startschuss für eine Nationale Forschungsdateninfrastruktur

Für Aufbau und Förderung der Nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) wollen Bund und Länder bis 2028 jährlich bis zu 90 Mio. Euro im Endausbau bereitstellen. Hiervon bringt der Bund 90 Prozent auf, 10 Prozent der Kosten tragen die Länder. Die NFDI soll von Nutzern und von Anbietern von Forschungsdaten im Zusammenwirken mit Einrichtungen der wissenschaftlichen Infrastruktur – wie z. B. Fachinformationszentren ausgestaltet werden. Beginn der Förderung entsprechender Konsortien ist für Sommer 2020 vorgesehen.

Aufbau einer Infrastruktur für die Hochschulen

Mit dem Nationalen Hochleistungsrechnen sollen die fachlichen und methodischen Stärken von Hochleistungsrechenzentren in einem nationalen Verbund weiterentwickelt werden. Dafür stellen Bund und Länder gemeinsam insgesamt bis zu 62,5 Mio. Euro jährlich bereit. Für die Förderung von Forschungsbauten stehen künftig mehr als 400 Mio. Euro und für die Förderung von Großgeräten 170 Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Diese Mittel werden hälftig durch den Bund und das jeweilige Sitzland bereitgestellt.

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