M-V tritt Akademie für öffentliches Gesundheitswesen bei

Schwerin – Am Mittwoch hat der Landtag in Schwerin über den Gesetzentwurf zum Abkommen über die Errichtung und Finanzierung der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf abgestimmt. Der Gesetzentwurf wurde einstimmig von den Landtagsfaktionen angenommen. Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft. „Der Weg ist damit frei. Mecklenburg-Vorpommern kann offiziell der Akademie beitreten. Das freut mich, denn damit kann die Aus-, Fort- und Weiterbildung im öffentlichen Gesundheitsdienst in Mecklenburg-Vorpommern intensiviert werden. Ärztliche und nichtärztliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benötigen im Rahmen ihrer aufgabengerechten Qualifizierungen erstklassige Bedingungen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe nach der Abstimmung.

Im Jahr 2017 haben rund 4.900 Beschäftigte an Aus-, Weiter- und Fortbildungsveranstaltungen der Akademie für öffentliches Gesundheitswesen teilgenommen. 2018 werden es etwa 5.100 Beschäftigte sein. Auf Grundlage einer befristeten Vereinbarung für 2018 wurde die Teilnahme von M-V an Veranstaltungen der Akademie abgesichert. Insgesamt 174 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Gesundheitsdienstes aus Mecklenburg-Vorpommern haben Veranstaltungen der Akademie besucht. „Qualitätsgerechte Fort- und Weiterbildungsangebote stehen nur sehr begrenzt zur Verfügung. Vergleichbare Bildungseinrichtungen sind in zumutbarer Entfernung nicht vorhanden. Es gibt lediglich eine weitere Einrichtung in Bayern. Mit dem Beitritt können wir die Möglichkeiten für Weiterbildung deutlich verbessern“, so Glawe weiter.

1971 wurde auf der Grundlage eines von den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein unterzeichneten Abkommens die Akademie für öffentliches Gesundheitswesen in Düsseldorf – kurz AföG genannt – gegründet. Nach Artikel 11 des Abkommens können weitere Länder den Beitritt erklären, was zuletzt Brandenburg und Rheinland-Pfalz getan haben. Aufgabe der AföG ist die Aus-, Fort- und Weiterbildung insbesondere für Beschäftigte im öffentlichen Gesundheitswesen.

Die mit dem Beitritt verbundenen aufwandsabhängigen Kosten in Höhe von jährlich geschätzt etwa 100.000 Euro sollen im Rahmen des vom Landtag beschlossenen Doppelhaushaltes für 2018/19 zwischen dem Land und den Kommunen einwohner- und teilnahmebezogen hälftig aufgeteilt werden. Im Frühjahr wurde eine Verwaltungsvereinbarung mit den Landkreisen und kreisfreien Städten geschlossen.

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