Stärkung der Kommunen ist wichtiger Baustein zur Sicherstellung einer guten Pflege

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese sieht Bund, Land und Kommunen in gemeinsamer Verantwortung, die pflegerische Versorgung der älter werdenden Bevölkerung sicherzustellen. Prognosen gehen von einer Steigerung pflegebedürftiger Menschen im Land von derzeit etwa 80.000 auf 100.000 im Jahr 2030 aus.

„Zusätzlich zu den aktuell bereits auf der Bundesebene angeschobenen Maßnahmen wie dem Sofortprogramm Pflege und der Konzertierten Aktion Pflege sind deshalb weitere Bemühungen und Anstrengungen notwendig. Die heute durch den Landtag beschlossene Verbesserung der regionalen Pflege- und Unterstützungsstruktur bei uns im Land ist ein wichtiger Beitrag dazu“, sagte Drese im Landtag zur Verabschiedung des geänderten Landespflegegesetzes.

Mit dem im Gesetz verankerten Initiativrecht zur Errichtung von weiteren Pflegestützpunkten und dem Modellvorhaben zur kommunalen Beratung von Pflegebedürftigen kann die wohnortnahe Beratung weiterentwickelt werden. „Ich erhoffe mir von den Modellvorhaben Erkenntnisse darüber, wie die Beratung im Bereich Pflege vor Ort weiter optimiert und aus einer Hand gestaltet werden kann“, verdeutlichte Drese.

Die Ministerin hob im Landtag zudem die Regelung hervor, dass die Einrichtungsträger nur tatsächliche oder sicher entstehende Aufwendungen in Rechnung stellen können. „Durch die Einführung der Nachweispflicht auf Verlangen auch für die Inrechnungstellung kleinerer Investitionen stärken wir die Rechte von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen“, so Drese.

Drese: „Insgesamt setzen wir somit mit der Novellierung des Landespflegegesetzes neue Akzente bei der Unterstützung der Rolle der Kommunen in der Pflege und verstärken noch einmal den Schutz der Pflegebedürftigen.“

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