Grünes Licht für Lohnkostenzuschüsse beim beruflichen Wiedereinstieg

Berlin – Staatlich geförderte Jobs sollen Langzeitarbeitslosen ab Beginn des nächsten Jahres den Wiedereinstieg ins Berufsleben erleichtern. Der Bundesrat hat am 14. Dezember 2018 einen Gesetzesbeschluss des Bundestages gebilligt, der zwei neue Arbeitsmarktinstrumente einführt.

Das Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ richtet sich an Personen, die in den vergangenen sieben Jahren mindestens sechs Jahre Hartz IV bezogen haben und mindestens 25 Jahre alt sind. Arbeitslose, die ein minderjähriges Kind haben oder schwerbehindert sind, können den Lohnkostenzuschuss schon nach fünf Jahren Hartz-IV-Bezug gelten machen. Der Zuschuss wird fünf Jahre gewährt. Er beträgt in den ersten zwei Jahren 100 Prozent des gesetzlichen Mindestlohns. Dann sinkt er um zehn Prozentpunkte pro Jahr. Um den Betroffenen den Wiedereinstieg ins Arbeitsleben zu erleichtern, erhalten sie von den Jobcentern außerdem ein begleitendes Coaching.

Hartz-IV-Empfänger, die seit mindestens zwei Jahren arbeitslos sind, können über das Instrument „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ Lohnkostenzuschüsse geltend machen. Sie erhalten als staatliche Förderung im ersten Jahr 75 und im zweiten Jahr 50 Prozent des gezahlten Lohnes. Auch für sie ist ein begleitendes Coaching vorgesehen. Außerdem soll es eine Nachbeschäftigungspflicht des Arbeitsgebers nach Ende der Förderung von sechs Monaten geben.

Der Bundespräsident muss das Teilhabechancengesetz noch unterzeichnen, bevor es im Bundesgesetzblatt verkündet werden kann. Es soll zum 1. Januar 2019 in Kraft treten.

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