Drese: Kinderschutz ist professioneller geworden

Schwerin – Sozialministerin Drese sieht wesentliche Beiträge für einen besseren Kinderschutz im weiteren Ausbau der fachübergreifenden Zusammenarbeit sowie einer stärkeren Verankerung in der Gesamtgesellschaft. „Wir stärken die Leistungsfähigkeit im Kinderschutz durch gezielte Hilfen, tragfähige Strukturen und gute Rahmenbedingungen“, sagte Drese heute in der Landtagsdebatte zum Kinderschutz, die auf Antrag der Linksfraktion stattfand.

Die Ministerin konstatierte, das vieles auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene im Bereich des Kinderschutzes in den letzten Jahren professioneller geworden ist. „Damit sind gleichzeitig aber auch die Anforderungen stetig gewachsen“, so Drese.

Neue gesetzliche Regelungen hätten in der Kinder- und Jugendhilfe zu einer Verlagerung von Aufgabenschwerpunkten und zunehmenden Verflechtung von Leistungsbereichen geführt. Weitere Reformen stehen mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG), mit der Novellierung des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und mit der Aufnahme von Kinderrechten ins Grundgesetz noch an.

Auf Landesebene hat das Thema Kinderschutz nach Ansicht Drese eine hohe Priorität. „Neben dem 2016 in Kraft getretenen Landesprogramm Kinderschutz haben wir viele Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Elternkompetenz und Familienhilfen entwickelt und vor allem in Prävention und Beratung investiert“, verdeutlichte die Ministerin.

Drese: „Wir haben etwa das Bündnis Kinderschutz MV so umstrukturiert, dass die übergreifende Kooperation und Vernetzung in den Kommunen stärker zum Tragen kommt. Hierzu gehören auch die Stärkung der Wahrnehmung für den Kinderschutz vor Ort mit der jährlich stattfindenden Aktionswoche Kinderschutz.“ Weitere Schwerpunkte sind die Qualifizierung von Fachkräften in der Kinder- und Jugendhilfe, die Erarbeitung eines Landeskonzeptes „Frühe Hilfen“ und die Förderung der „Kinderschutzhotline“.

Drese: „Wir bieten zudem seit September die erste App der Landesregierung an: unsere Kinderschutz-App kann als Orientierungshilfe im Verfahren von Kindeswohlgefährdung u. a. von Fachkräften der Jugendhilfe, von Ärzten und Lehrkräften genutzt werden.“

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