Abschaffung des Schulgeldes für die nichtakademischen Gesundheitsberufe

Schwerin – In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag in Schwerin ist am Donnerstag die Abschaffung des Schulgeldes für die nichtakademischen Gesundheitsberufe diskutiert worden. „Die Thematik ist für uns nicht neu. Hierzu wurden bereits Gespräche mit den betroffenen Akteuren geführt. Es laufen Gespräche auf Bundesebene. Da die Fachkraftsituation bundesweit vergleichbar ist, wird vom Bundesgesetzgeber eine bundeseinheitliche Lösung erwartet. Wenn die Rahmenbedingungen stimmen, würden wir die Schulgeldfreiheit auch im Interesse der Gewinnung von Fachkräftenachwuchs positiv begleiten. Es gibt viel zu tun, um Gesundheitsberufe attraktiver zu gestalten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit Harry Glawe.

In Deutschland existiert keine allgemeingültige Definition des Begriffs „Gesundheitsberuf“. Generell werden darunter alle Berufe zusammengefasst, die im weitesten Sinn mit der Gesundheit zu tun haben. Für einen Teil der Gesundheitsberufe ist der Staat zuständig. Darüber hinaus entwickeln sich einige Gesundheitsberufe ohne Reglementierung. Bei den geregelten Berufen unterscheidet man diejenigen Berufe, die durch Bundesrecht geregelt sind und solche, die im Landesrecht verankert werden. 17 nichtärztliche Heilberufe sind derzeit durch Bundesgesetze geregelt. Neben den Pflegefachberufen gehören unter anderem dazu die Therapieberufe (Ergo-, Logo-, Physiotherapie) und die Hebammen sowie Diätassistenten. Hinzu kommen zwei landesrechtlich geregelte Gesundheitsberufe – die Gesundheits- und Altenpflegehelfer/innen und Rettungssanitäter/innen.

Neben der Schulgeldfreiheit in den drei Pflegeberufen wären 16 weitere Gesundheitsberufe bzgl. der generellen Schulgeldfreiheit zu regeln. „An den 16 staatlichen Schulen in M-V erfolgt heute schon eine schulgeldfreie Ausbildung in den Gesundheitsberufen. Dennoch erfordert die aktuelle demografische Situation in Deutschland und die damit verbundenen Herausforderungen in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung die Umsetzung weiterer Maßnahmen. Für die künftige Sicherstellung einer adäquaten und bedarfsgerechten Versorgung ist eine ausreichende Anzahl an Fachkräften in den Gesundheitsberufen erforderlich. Dazu müssen entsprechend viele Personen für die Ausbildung gewonnen werden. Hierzu ist unter anderem ein Zugang ohne finanzielle Hürden erforderlich“, forderte Glawe weiter.

Die Bundesregierung hat die Abschaffung des Schulgeldes in den Gesundheitsberufen im aktuellen Koalitionsvertrag verankert und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Gesamtkonzept Gesundheitsfachberufe“ einberufen, um die Berufe zu novellieren und deren Ausbildung zu stärken. „Dazu erfolgt gegenwärtig eine Abstimmung zu den Inhalten. Um in einem ersten Schritt einen Überblick über die zum Teil sehr unterschiedlichen Finanzierungen in den Gesundheitsberufen zu erhalten, erfolgt derzeit eine Bund-Länder-Abfrage zur Zahlung von Schulgeld. Diese geht unter anderem auf die Folgen der Zahlung einer Ausbildungsvergütung sowie die Ermittlung der erwarteten Kosten der Schulgeldfreiheit ein. Die Ergebnisse werden der Bund-Länder-Arbeitsgruppe präsentiert und stellen die Basis für weitere Planungen dar“, so Glawe weiter.

Gesundheitsminister Glawe macht deutlich, dass die Ausweitung der Abschaffung des Schulgeldes in einem geregelten Prozess für die weiteren Berufe im Gesundheitswesen erfolgen muss. „Hierzu muss auch die hochschulische Ausbildung für Gesundheitsberufe einbezogen werden“, sagte Glawe. Das derzeitige Bundesmodellvorhaben der künftigen hochschulischen Ausbildung der Therapieberufe (Ergo-, Logo- und Physiotherapie) und der Hebammenausbildung kam in der ersten Evaluationsphase zu dem Schluss, dass die hochschulische Ausbildung sinnvoll und wünschenswert ist. In der zweiten Evaluationsphase, die Ende 2019 abgeschlossen sein wird, steht u.a. die Frage im Mittelpunkt, ob die Therapieberufe künftig vollständig hochschulisch ausgebildet werden sollen. Sofern dies eintritt und mit dem Wissen, dass die Hebammenausbildung auf Grund bestehenden EU-Rechts (EU-Richtlinie 2013/55/EU) künftig ausschließlich an der Hochschule erfolgt, wird sich hier künftig eine andere Finanzierung ergeben.

„Aus meiner Sicht scheint es deshalb sinnvoller, die künftige Finanzierung im Rahmen der hochschulischen Ausbildung zu diskutieren und dazu auf Bundesebene ein einheitliches System zu entwickeln. Die Bund-Länder-Arbeitsgruppe kann wichtige Aspekte, wie zum Beispiel Vorschläge zur Finanzierung der praktischen Ausbildungsabschnitte, erarbeiten“, sagte Glawe. Die umfassenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen Ende 2019 vorliegen. Diese sollten Basis für die Entwicklung von gegebenenfalls weiterführenden Maßnahmen in M-V sein.

„Es sind mit den Maßnahmen in Mecklenburg-Vorpommern zur Abschaffung des Schulgeldes zunächst in den Pflegeausbildungen erste wichtige Schritte getan. Die Umsetzung erfordert umfassende zeitliche und finanzielle Ressourcen. Die Ausweitung der Abschaffung des Schulgeldes in weiteren Gesundheitsberufen sollte darauf aufbauend erfolgen. Somit kann ein weiterer wichtiger Beitrag geleistet werden, um künftig ausreichend Personal für eine Ausbildung im Gesundheitswesen zu gewinnen“, sagte Mecklenburg-Vorpommerns Wirtschafts- und Gesundheitsminister Glawe abschließend.

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