Sechs Kommunen in M-V erhalten Fördermittel für Breitbandausbau

Schwerin – Das Digitalisierungsministerium stellt – zusätzlich zum Breitband-Förderprogramm des Bundes – rund 22 Millionen Euro aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds zur Verfügung, um die Umsetzung des Breitbandausbaus im Land weiter zu forcieren. Dieses Förderprogramm ist beschränkt auf finanzschwache Kommunen in ländlichen Gebieten.

„Mit den bisher erfolgreich bewilligten 93 Fördergebieten im Bundesförderprogramm und der Kofinanzierung des Landes konnten bereits nahezu flächendeckend unterversorgte Gebiete in M-V für den Breitbandausbau finanziell abgesichert werden“, berichtet Landesdigitalisierungsminister Christian Pegel. Ausgenommen vom Bundesförderprogramm waren jedoch verschiedene Kommunen, die entweder schon mit Datenraten von mindestens 30 Megabit pro Sekunde versorgt waren oder für die Telekommunikationsunternehmen im Markterkundungsverfahren die Absicht bekundet haben, den Ausbau zeitnah ohne Fördermittel durchzuführen.

„Der flächendeckende Ausbau einer zukunftsfähigen digitalen Infrastruktur ist aber Grundvoraussetzung für alle weiteren Digitalisierungsprozesse. Deshalb ist es uns wichtig, die ‚weißen Flecken‘, die auch nach voller Ausschöpfung des Bundesprogramms über Anschlüsse mit Datenraten von weniger als 30 Megabit pro Sekunde verfügen, schnellstmöglich mit Breitbandnetzen zu versorgen“, erklärt Minister Pegel. Deshalb wurden in einem erneuten Markterkundungsverfahren die noch verbleibenden „weißen Flecken“ ermittelt.

Im Ergebnis profitieren nun sechs Kommunen mit schwieriger Haushaltslage und geringen Spielräumen für Investitionen in die kommunale Infrastruktur von den Breitbandfördermitteln aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds: Boizenburg und Plau am See im Landkreis Ludwigslust-Parchim, Blankensee und Waren (Müritz) im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sowie Pasewalk und Wolgast im Landkreis Vorpommern-Rügen. Um deren Vollzugsaufwand gering zu halten, erledigen die Landkreise die Abwicklung der Förderung für die einzelnen Kommunen, wie sie es bereits erfolgreich nach den Maßgaben des Bundesförderprogramms erprobt haben.

Der Landkreis Ludwigslust-Parchim erhält für den Breitbandausbau in Boizenburg einen vorläufigen Zuwendungsbescheid über rund 6,5 Millionen Euro, die Förderung für Plau am See liegt bei rund 4,8 Millionen Euro. Für den Breitbandausbau in Waren (Müritz) stellt das Land Fördermittel in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro zur Verfügung, für Blankensee sind es ca. 811.000 Euro. Zudem unterstützt das Land den Ausbau der digitalen Infrastruktur in Pasewalk und Wolgast mit voraussichtlich 3,45 Millionen Euro.

„Das Land übernimmt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, die im Zuge des Breitbandausbaus anfallen“ so Minister Pegel. Der Eigenanteil der Landkreise beträgt zehn Prozent. Dieser wird aus dem Kommunalen Aufbaufonds finanziert und belastet deshalb nicht die einzelnen Kommunen. Das Land finanziert diese Ausgaben des Kommunalen Aufbaufonds aus der Haushaltsrücklage des Landes vor.

Weiter erklärt der Minister: „Die Landkreise erhalten zunächst – analog zum Bundesförderprogramm – vorläufige Zuwendungsbescheide über insgesamt rund 18 Millionen Euro. Hier liegen die auf Grundlage des Markterkundungsverfahrens ermittelten voraussichtlichen Kosten zugrunde.“ Der endgültige Zuwendungsbescheid ergehe nach Abschluss des Vergabeverfahrens. „Dann erst liegen Angebote der Telekommunikationsunternehmen vor, welche Kosten verbindlich mit dem Breitbandausbau in den Projektgebieten entstehen“, so der Minister.

Der Bund hat 2015 den Kommunalinvestitionsförderungsfonds eingerichtet. Über diesen stellt der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen zur Verfügung. Das Gesamtvolumen des Fonds beträgt sieben Milliarden Euro und verteilt sich auf zwei Förderprogramme, die in den beiden Kapiteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes – dem Infrastrukturprogramm und dem Schulsanierungsprogramm – geregelt sind.

Die Finanzhilfen des Bundes kommen ausschließlich finanzschwachen Kommunen zugute. Die Verteilung der Mittel auf die Länder erfolgt über einen Verteilungsschlüssel, der die Kriterien Einwohnerzahl, Kassenkreditbestand und Arbeitslosenzahl je zu einem Drittel berücksichtigt.

Im Rahmen des Infrastrukturprogramms stehen für Mecklenburg-Vorpommern knapp 80 Millionen Euro zur Verfügung. Diese fließen neben dem Breitbandausbau auch in die Städtebauförderung und die Schulsanierung.

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