Finanzierung der Opferambulanzen

Drese für partnerschaftliche Zusammenarbeit bei Finanzierung der Opferambulanzen

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese wirbt dafür, dass alle Institutionen, die die Opferambulanzen nutzen, sich auch an den Kosten beteiligen. „Die Opferambulanzen an den Rechtsmedizinischen Instituten der Universitätsmedizin Greifswald und Rostock sind wichtiger Bestandteil des Opferschutzes in Mecklenburg-Vorpommern“, betonte Drese am Rande des heutigen Expertengesprächs zum Thema im Sozialausschuss des Landtags.

Die Ministerin machte deutlich, dass das Land sich seiner Verantwortung für die Opferschutzambulanzen stellt. So wurde die freiwillige finanzielle Unterstützung dieses Angebots für Betroffene von sexualisierter Gewalt mit dem Doppelhaushalt 2018/19 um 33 Prozent auf jährlich 80.000 Euro erhöht.

„Es ist wichtig, dass Opfer von Straftaten anonym und kostenlos auf gute Hilfe- und Unterstützungsstrukturen im Land zurückgreifen können, um etwa Ansprüche später auch vor Gericht durchzusetzen“, so Drese. Die Befunddokumentationen können von den Betroffenen jederzeit angefordert und im Rahmen eines Strafverfahrens oder Schadenersatzprozesses als Beweismittel verwendet werden.

Mit Blick auf die steigende Anzahl der durchgeführten gerichtsfesten Befunddokumentationen sprach Drese sich für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit aller Nutzer aus. So gelangten Opfer oft auf Amtshilfeersuchen der Polizei, auf Anregung von Kliniken oder auf Ersuchen der Jugendämter in die Opferambulanzen. Drese: „Für eine ausreichende Finanzierung der Opferambulanzen sind alle auf die Rechtsmedizinischen Institute zurückgreifenden Institutionen gefordert. Das funktioniert bei einigen Jugendämtern auch bereits sehr gut.“

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