Schwesig: Mediatheken zukünftig mit besseren Angeboten

Schwerin – In seiner heutigen Sitzung hat sich der Landtag mit dem 22. Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschäftigt. Darin wird der Telemedienauftrag im Rundfunkstaatsvertrag neu geregelt.

„Das Online-Angebot der öffentlich-rechtlichen Rundfunksender als Teil dieses Auftrages wird den Erfordernissen der heutigen Medienwelt angepasst. Das ist zeitgemäß, weil es den Nutzungsbedingungen der Menschen im 21. Jahrhundert Rechnung trägt“, betonte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig bei der Einbringung des Staatsvertrages zu Beginn der Debatte.

Der Telemedienauftrag bezieht sich in Zukunft ausdrücklich auch auf die Mediatheken, „damit Sendungen, Filme und Serien unkompliziert abrufbar sind – und das über die heute gültigen sieben Tage hinaus“, so die Ministerpräsidentin. Die Gewohnheiten hätten sich geändert. „Die Menschen sehen sich ihr Programm an, wenn sie dafür Zeit haben.“ Zukünftig stehen viele Sendungen für 30 Tage zum Abruf in der Mediathek bereit.

Für Großereignisse und Fußballspiele wird die Verweildauer in den Mediatheken von 24 Stunden auf sieben Tage erhöht. Neu ist auch die Abrufbarkeit von gezeigten europäischen Spielfilmen und Serien. Schwesig: „Wenn man Rundfunkbeiträge erhebt, müssen die Bürgerinnen und Bürger auch ein Angebot erhalten, dass dem 21. Jahrhundert entspricht. Da gehört ein zeitgemäßes Online-Angebot einfach dazu.“

Neu geregelt wird auch das Verbot der Presseähnlichkeit öffentlich-rechtlicher Telemedienangebote: Die Rundfunkanstalten sollen ihre Angebote im Wesentlichen in Bild und Ton darstellen. Auch wird die barrierefreie Gestaltung der Telemedienangebote künftig Teil des Auftrages.

Die Ministerpräsidentin: „Bei aller berechtigten Kritik, bei aller Notwendigkeit Reformen umzusetzen: Wir brauchen auch in Zukunft einen starken öffentlich-rechtlichen Rundfunk mit Sendern, die sich ihrer besonderen Rolle und ihrer besonderen Verantwortung bewusst sind. Und das unter veränderten Bedingungen des digitalen Zeitalters.“

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