Universitätsmedizin Rostock Thema im Landtag

Ministerin Hesse: Vorstände bekommen eine variable Vergütung

Schwerin – Wissenschaftsministerin Birgit Hesse hat im Landtag das Vergütungssystem von Vorständen an den Universitätskliniken in Mecklenburg-Vorpommern erläutert. Vorwürfe, das Land zahle den Vorständen an der Universitätsmedizin Rostock Boni oder gewähre „gewinnorientierte Sondervergütungen“, hatten in der Öffentlichkeit für Verwirrung gesorgt.

„Richtig ist, dass die Vorstände eine variable Vergütung bekommen. Das ist nicht etwa eine sprachliche Spitzfindigkeit, sondern ein zentraler Unterschied zu dem, was in den Raum gestellt wurde“, erklärte Wissenschaftsministerin Birgit Hesse. „Es sind nicht etwa Zusatz- oder Sonderzahlungen an ein bestimmtes Ziel gekoppelt, sondern einfach nur die volle Auszahlung des vereinbarten Gehalts. Das heißt: Ein Vorstand bekommt nur dann seine 100 Prozent, wenn er festgeschriebene Ziele erreicht. Ansonsten werden ihm je nach Vertrag zwischen 75 und 90 Prozent ausgezahlt. Obendrauf kommt da gar nichts“, betonte Hesse.

Das Landeshochschulgesetz gibt diese variable Vergütung vor. Dort heißt es in § 102: „Mit den hauptberuflichen Mitgliedern werden für die Dauer ihrer Amtszeit leistungsabhängige Dienstverträge geschlossen“. „Daran sind zwei Dinge wichtig: Zum einen hat der Gesetzgeber, also der Landtag, diese Regelung beschlossen. Und zum anderen steht dort ‚leistungsabhängig‛. Das gesteckte Ziel, an das die 100 Prozent Gehalt gekoppelt sind, ist nicht etwa ein maximaler oder bezifferter Gewinn, sondern eine Leistung, die in aller Regel schlicht im Erreichen des Wirtschaftsplans besteht“, erläuterte Hesse.

„In 40 der Zielvereinbarungen mit den Vorständen der Universitätsmedizin Rostock und der Universitätsmedizin Greifswald, die wir seit 2012 geschlossen haben, waren es entweder der Wirtschaftsplan oder die berühmte „schwarze Null“, die es nachzuweisen galt“, sagte die Ministerin. Einzige Ausnahme seien die Zielvereinbarungen aus 2017, in denen die 3,6 Mio. Euro als nominelles Ziel stehen.

„Dahinter steckte aber keine Gewinnerwartung, sondern vielmehr eine Gewinnbestätigung, denn zu dem Zeitpunkt, an dem die betreffende Zielvereinbarung wirksam wurde, waren diese 3,6 Millionen Euro bereits da, sie waren das Ergebnis aus dem ersten Quartal“, führte die Ministerin aus. „Somit gab es auch in diesem Fall faktisch keine neuen Gewinne zu erwirtschaften. Das Ziel hieß vielmehr, sie zu halten. Nachdem in den Vorjahren ohne jeden Gewinnanreiz 8 Millionen und 6,7 Millionen Euro erwirtschaftet wurden, bedeutete dieser Wert 3,6 Millionen wohl kaum eine Gewinnsteigerung“, so Hesse.

Anders als bei vielen privaten und kommunalen Krankenhäusern gehen bei den Universitätskliniken die Überschüsse nicht an den Träger, sondern verbleiben vielmehr im Unternehmen selbst und werden dort investiert. Etwaige Gewinne fließen nicht in den Landeshaushalt.

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