Vorbereitung der Kommunalwahlen 2019

Anträge auf Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen per Mail möglich

Schwerin – Um den Parteien und Wählergruppen die Vorbereitung der Kommunalwahlen am 26. Mai 2019 etwas zu erleichtern, können in diesem Jahr erstmals die Anträge auf Erteilung von Wählbarkeitsbescheinigungen, die für jede Kandidatin und für jeden Kandidat vorgelegt werden müssen, durch eine einfache E-Mail der Partei, der Wählergruppe oder auch der Kandidaten an die Wahlbehörde gestellt werden.

Die Behörde sendet der Kandidatin oder dem Kandidaten die Wählbarkeitsbescheinigung per Post zu, die dann noch der Partei oder Wählergruppe übergeben werden muss. Wichtig ist daher, dass diese E-Mail möglichst frühzeitig geschrieben wird und mindestens den Familiennamen, den Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum des Kandidaten oder der Kandidatin sowie die Bezeichnung der Wahl(en), zu der oder denen kandiert werden soll, enthält. Denn spätestens am 12. März 2019 um 16.00 Uhr müssen die Wahlvorschläge bei dem jeweiligen Wahlleiter eingegangen sein.

Die bisherigen Möglichkeiten der persönlichen und schriftlichen Beantragung auch durch einen Bevollmächtigten bleiben bestehen.

Die Verfahrenserleichterung bei den Wählbarkeitsbescheinigungen entlasten die Parteien und Meldebehörden.

Die Verwaltungsvorschrift ist im Amtsblatt für Mecklenburg-Vorpommern 2019/ Nr. 3 veröffentlicht und heute in Kraft getreten.

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