Fischsterben im Hellbach: Meldeketten und Zuständigkeiten klar geregelt

Schwerin – „Wird in den Gewässern von Mecklenburg-Vorpommern ein Fischsterben festgestellt, sind die behördlichen Zuständigkeiten klar geregelt. Es gibt eine definierte Meldekette für Notfälle, denn im Ernstfall muss alles ganz schnell gehen und möglichst reibungslos laufen“, betonte Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Dr. Till Backhaus im Rahmen des Anglerstammtisches des Schweriner Landesanglerverbandes, bei dem er in dieser Woche als Gesprächspartner eingeladen war.

Der Minister reagierte damit auf die Kritik des Naturschutzverbandes NABU, das Land hätte strukturelle Probleme in der Behördenzuständigkeit bei Fischsterben in heimischen Gewässern. Hintergrund ist die Gewässerverschmutzung des Hellbachs durch einen massiven Gülle-Eintrag.

Unmittelbar nach Bekanntwerden des Fischsterbens am 3. Dezember 2018 ist die Untere Wasserbehörde des Landeskreises tätig geworden, so der Minister. Den Anstoß habe eine Bürger-Anzeige gegeben. Zeitgleich sei eine zweite Anzeige bei der örtlichen Wasserschutzpolizei eingegangen, die ebenfalls umgehend die Ermittlungen aufnahm. „Beide Behörden haben ihre Arbeit aufeinander abgestimmt und die Niederschlagswasserleitung in den Panzower Bach als Ort der Gülle-Einleitung ermittelt“, sagte er weiter.

Bei der Kontrolle der Schweinemastanlage Neubukow, die an die besagte Leitung angeschlossen ist, wurde der Gülle-Austritt aus der Gülleanlage festgestellt. „Die Behörden haben direkt alle notwendigen Sofortmaßnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet“, unterstrich der Minister. Die Gülle-Einleitung sei sofort gestoppt worden, der Betrieb sei aufgefordert worden, die ausgetretene Gülle ordnungsgemäß von den Betriebsflächen zu beseitigen, der Zweckverband Kühlung habe die Niederschlagsleitung abgedichtet, gespült und gereinigt.

Das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt hat als Unterhaltungspflichtiger am Hellbach und zuständige Wasserbehörde für das Gewässer 1. Ordnung am Folgetag eine Sonderbeprobung an 4 Stellen der betroffenen Fließabschnitte genommen, berichtete Backhaus. Die Ergebnisse wiesen eine außerordentlich hohe Konzentration von Ammoniak, Stickstoff und anderer für Gewässerlebewesen in dieser Größenordnung giftiger Stoffe auf. Der beeinflusste Bereich umfasse eine Fließstrecke von etwa acht Kilometern.

„Zwar haben sich die Werte in den Folgetagen wieder normalisiert, wir müssen aber davon ausgehen, dass die Gewässerflora und –fauna erheblich geschädigt wurde. Wir wissen, dass etwa 10 Laichbetten in diesem Bereich von der Giftwirkung betroffen waren und etwa 200 Meerforellenlaicher sowie weitere Fische verendet sind. Wir haben es hier mit einem Umweltschaden zutun, dessen Ausmaß erst in den kommenden Jahren abzuschätzen sein wird“, sagte Backhaus.

Bis heute hat sich das Hellbachsystem mit dem Panzower Bach zu einem der bedeutendsten Laichgewässer der Meerforelle in Mecklenburg-Vorpommern entwickelt, konstatierte der Minister. „Seit Jahren setzen wir uns gemeinsam mit verschiedenen Vereinen für die Verbesserung und den Erhalt des ökologischen Zustandes des Fließgewässers ein. Wir haben Gewässerabschnitte renaturiert, Fischtreppen gebaut, Besatzmaßnahmen durchgeführt und damit konsequent an der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gearbeitet. Insgesamt hat das Land dafür in den vergangenen 10 Jahren Mittel in Höhe von rund 2,6 Mio Euro“, unterstrich der Minister. Es sei absolut bedauerlich, dass diese Anstrengungen durch das unvorsichtige Handeln einzelner Personen eines Betriebs null und nichtig gemacht werden.

„Ich gehe davon aus, dass die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen zügig abschließen wird und damit der Verursacher zur Verantwortung gezogen wird. Wir prüfen derzeit noch mögliche Schadensersatzansprüche“, sagte er weiter.

Die zuständige Untere Wasserbehörde des Landkreises habe darüber hinaus weitere Maßnahmen angeordnet, kündigte Backhaus an. Dazu gehörten eine Beprobung des Bodens im Umfeld des Gülleaustritts, um zu prüfen, ob der Boden ausgetauscht werden muss. Ferner werde das Niederschlagsentwässerungssystem untersucht, um etwaige Sanierungsmaßnahmen ableiten zu können. Außerdem werde die ordnungsgemäße Herstellung bestimmter Teile der Gülle-Anlage erfolgen. „In Abstimmung mit meinem Haus wird die Untere Wasserbehörde auch eine Sachverständigen-Prüfung der Gülle-Anlage veranlassen“, so der Minister abschließend.

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