Handelsrichterinnen und Handelsrichter für die neue Amtsperiode berufen

Justizstaatssekretärin Birgit Gärtner dankte in Schwerin für das ehrenamtliche Engagement: „Die Zusammenarbeit von Berufsrichtern mit Handelsrichtern hat sich bewährt“

Schwerin – „Das Amt der Handelsrichter ist ein Ehrenamt mit einer über 500 Jahre währenden Geschichte. Die Zusammenarbeit von Berufsrichtern mit erfahrenen Kaufleuten in den Kammern für Handelssachen hat sich bewährt. Handelsrichter bringen ihren kaufmännischen Sachverstand aus der Unternehmenspraxis in den Zivilprozess ein und wirken daran mit, sachgerechte und wirtschaftsnahe Entscheidungen zu treffen. Dies erhöht die Transparenz und Akzeptanz von gerichtlichem Verfahren und Entscheidung bei den rechtssuchenden Kaufleuten und trägt zum Erfolg der Kammern für Handelssachen bei“, sagte Justizstaatssekretärin Gärtner in der IHK Schwerin zur Berufungsfeier für die neue Handelsrichteramtsperiode.

„Gerade hier in Schwerin ist zu spüren, dass Handelsrichter in ihrem Ehrenamt eine Berufung sehen. Für einige von ihnen ist es bereits die dritte Amtsperiode. Ein Handelsrichter ist sogar schon seit 1997 dabei und in der sechsten Amtsperiode tätig. Die Ausübung eines Ehrenamts ist keine Selbstverständlichkeit. Die Bereitschaft dazu ist umso dankenswerter. Handelsrichter sind Vorbild für uneigennütziges gesellschaftliches Handeln in einer Zeit, in der Freizeit häufig mehr bedeutet als gesellschaftliches Engagement“, so Staatssekretärin Gärtner.

Handelsrichter sind keine Laienrichter, wie etwa Schöffen im Strafverfahren, sondern wegen der berufsspezifischen Qualifikation echte Fachrichter. Sie tragen ebenso schwarze Roben wie Berufsrichter. Zum 1. Januar 2019 wurden in Mecklenburg-Vorpommern 54 Handelsrichterinnen und Handelsrichter neu ernannt. Für das Landgericht Schwerin sind es zehn Handelsrichterinnen und Handelsrichter.

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