Videoüberwachung auf dem Marienplatz Schwerin

Innenministerium wird gegen Untersagungsverfügung klagen

Schwerin – Nach Eingang der „Untersagungsverfügung“ des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Mecklenburg-Vorpommern hat das Innenministerium die Anordnung rechtlich geprüft und ist nach wie vor der Auffassung, dass die Bildüberwachung des Marienplatzes zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger datenschutzrechtskonform ist. Aus diesem Grund wird das Innenministerium beim Verwaltungsgericht Schwerin Klage einreichen, die Klageschrift wird derzeit vorbereitet.

Nach der Rechtsauffassung des Ministeriums ist nach der Datenschutzgrundverordnung keine Ende zu Ende-Verschlüsselung vorgeschrieben. Eine Ende zu Ende-Verschlüsselung der Bildübertragung würde zu zeitlichen Verzögerungen der Bilder und erheblichen Qualitätsverlusten führen. Mit Blick auf die polizeilichen Aufgaben darf eine Verschlüsselung aber nicht zu Lasten der Qualität der ins Polizeihauptrevier übertragenen Bilder gehen, so dass das Bildmaterial für die polizeiliche Aufgabenerfüllung unbrauchbar wäre.

Es wird betont, dass alles Erforderliche getan wurde und wird, um einen Datenmissbrauch zu verhindern, ohne dass es zu Qualitätsverlusten kommt. Es ist schlichtweg falsch, wenn der Landesdatenschutzbeauftragte mit seinen wiederholten öffentlichen Äußerungen den Eindruck erweckt, die Datenübertragung sei nicht geschützt. Der Landesdatenschutzbeauftragte ist bis heute einen Nachweis schuldig geblieben, dass die von ihm aufgemachten Anforderungen an die Übertragungsstecke notwendig sind.

Mittlerweile gibt es 13 Beispiele, bei denen die Bildüberwachung die Arbeit der Schweriner Polizei bereits erheblich unterstützt hat.

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