Zusätzliche Konsolidierungsmittel 2018

Innenminister Caffier: Zusätzliche Konsolidierungsmittel 2018 zur Unterstützung von Landkreisen, Städten und Gemeinden mit Haushaltsdefiziten fast vollständig ausgereicht

Schwerin – Mit der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2018 ist der Kommunale Entschuldungsfonds neu eingerichtet worden, in dem insgesamt für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 rund 70 Millionen Euro zusätzliche Konsolidierungsmittel bereitgestellt wurden, um kommunale Körperschaften mit Haushaltsdefiziten zu unterstützen. Die hiervon für das Jahr 2018 zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von 52,615 Millionen Euro sind im Jahr 2018 nahezu vollständig, in Höhe von rd. 52,3 Millionen Euro (99,4 %), abgeflossen.

Der Kommunale Entschuldungsfonds ergänzt den Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds, in dem durch das Land 100 Millionen Euro an Konsolidierungshilfen zur Verfügung gestellt wurden, sowie die 15 Millionen Euro, die jährlich nach dem Finanzausgleichsgesetz Mecklenburg-Vorpommern aus der Finanzausgleichsmasse als Konsolidierungshilfen zur Verfügung stehen.

35 Millionen Euro, die im Jahr 2018 im Kommunalen Entschuldungsfonds zur Verfügung standen, dienten zur Aufstockung der Mittel im Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds. Das Geld kommt insgesamt besonders hoch defizitären kommunalen Körperschaften zugute, die mit dem Land eine Konsolidierungsvereinbarung abgeschlossen hatten. Die Mittel des Kommunalen Haushaltskonsolidierungsfonds waren – auch unter Berücksichtigung eigener Konsolidierungsanstrengungen, zu denen sich die kommunalen Körperschaften mit Abschluss der Konsolidierungsvereinbarung verpflichtet hatten – für das Erreichen des Haushaltsausgleichs nicht ausreichend.

Zuweisungsempfänger waren der Landkreis Vorpommern-Greifswald, die Hanse- und Universitätsstadt Rostock, die Landeshauptstadt Schwerin, die Stadt Neubrandenburg sowie die Stadt Eggesin. Die „Aufstockungsmittel“ sind im Jahr 2018 vollumfänglich abgeflossen.

17,615 Millionen Euro standen im Jahr 2018 für kreisangehörige Gemeinden zur Verfügung, denen es eigenständig gelungen war, ihr Defizit aus Vorjahren zu reduzieren. Nach der sogenannten „1:1-Regelung“ konnten diese Gemeinden grundsätzlich für jeden Euro, um den sie ihr Defizit reduziert hatten, einen Euro vom Land erhalten. Insgesamt wurden an 126 Gemeinden rd. 17,3 Millionen Euro ausgezahlt.

„Mit diesen Zuweisungen hat das Land in einem unbürokratischen und einfachen Verfahren einen entscheidenden Beitrag zur Konsolidierung der Haushalte im kreisangehörigen Raum geleistet. Auch im Jahr 2019 stehen 17,615 Millionen Euro für die „1:1-Regelung“ zur Verfügung. Hiermit wollen wir die Konsolidierungsbemühungen der Gemeinden weiter unterstützen. Hinzu kommen die rd. 300.000 Euro, die in 2018 nicht ausgegeben werden konnten.“, so Innenminister Lorenz Caffier.

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