Studie zu Arbeitskräftebedarf

Rechtssichere Lösungen für bereits hier lebende Zuwanderer schaffen

Schwerin – Die Integrationsbeauftragte der Landesregierung, Dagmar Kaselitz, fordert, die Integration und rechtlichen Rahmenbedingungen für bereits Zugewanderte nicht aus dem Blick zu verlieren. „Die durch eine neue Studie befeuerte Diskussion über den zusätzlichen Bedarf an Arbeitskräften aus dem Nicht-EU-Ausland darf nicht dazu führen, die hier lebenden Migrantinnen und Migranten zu vergessen“, sagte Kaselitz heute in Schwerin.

Nach Berechnungen des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) und der Hochschule Coburg im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung braucht Deutschland in den nächsten 40 Jahren jährlich netto mindestens 260.000 Einwanderer/innen, um den Arbeitskräftebedarf der Wirtschaft zu decken.

„Ich begrüße vor diesem Hintergrund die Initiative der Bundesregierung für ein Fachkräftezuwanderungsgesetz. Das ist aber nur ein Baustein für ein umfassendes Einwanderungsgesetz“, so Kaselitz.

Die Integrationsbeauftragte sieht dabei vor allem Handlungsbedarf, um bisher bestehende widersprüchliche und unklare gesetzliche Regelungen zu beseitigen. Kaselitz: „Auch in Mecklenburg-Vorpommern mehren sich die Fälle, dass gut integrierte Menschen, die einer sozialversicherungspflichtigen Erwerbstätigkeit nachgehen, Steuern zahlen und deren Kinder in Schule oder Kita gehen, abgeschoben werden oder von einer Abschiebung bedroht sind.“

Für diesen Personenkreis müssen nach Ansicht von Kaselitz rechtssichere Lösungen geschaffen werden. Hier wäre ein sogenannter „Spurwechsel“ sinnvoll bei dem das Asylverfahren zugunsten eines Einwanderungsverfahrens beendet wird, so Kaselitz.

„Es kann nicht sein, diese gut integrierten geduldeten Menschen auszuweisen und gleichzeitig über jährliche Kontingente von ausländischen Arbeitskräften nachzudenken. Zudem sollte auch die Ausbildungsduldung in eine Aufenthaltserlaubnis umgewandelt und damit großzügiger gestaltet werden“, verdeutlichte die Integrationsbeauftragte.

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