Land will demokratische Teilhabe für Menschen mit Behinderung ermöglichen

Schnelle Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts geplant

Schwerin – Die Landesregierung will vollumfänglich betreuten Menschen in Mecklenburg-Vorpommern bereits zu den Kommunal- und Europawahlen am 26. Mai die Teilnahme an Wahlen ermöglichen. So plant das Kabinett kurzfristig eine Änderung des Landes- und Kommunalwahlgesetzes und wird dem Landtag in der Sitzung am 13. März eine entsprechende Formulierung vorschlagen.

Innenminister Lorenz Caffier betont: „Die Landesregierung schlägt dem Landtag eine Formulierung vor, mit der das Landes- und Kommunalwahlgesetz im Hinblick auf die Auswirkungen des Urteils vom Bundesverfassungsgericht kurzfristig geändert werden könnte. Da bis zu den Wahlen im Mai nicht mehr viel Zeit bleibt, sollte mit der Rechtsänderung nicht lange gewartet werden, um in Mecklenburg-Vorpommern den betroffenen Menschen die Teilnahme an der Kommunal- und Europawahl zu ermöglichen.“

Sozialministerin Stefanie Drese hebt hervor: „Wir schaffen in Mecklenburg-Vorpommern damit einen diskriminierungsfreien Zugang zu den Wahlen. Das ist ein wichtiger und notwendiger Schritt auf dem Weg zu einer inklusiven Gesellschaft. Denn Inklusion bedeutet auch volle demokratische Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen am politischen und öffentlichen Leben.“

Das Bundesverfassungsgericht stellt in seiner Entscheidung vom 21. Februar im Wesentlichen fest, dass der generelle Wahlrechtsausschluss von Menschen, die in allen Angelegenheiten betreut werden, und von schuldunfähigen Menschen, die eine Straftat begangen haben und sich im psychiatrischen Maßregelungsvollzug befinden, verfassungswidrig ist. Die obersten Richterinnen und Richter bewerteten die Vorgaben im Bundeswahlgesetz als Verstoß gegen das allgemeine Wahlrecht.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert