Schwesig: Mehr Investitionen in Bildung und Wohnungsbau möglich

Schwerin – Der Bundesrat hat heute mit den Stimmen Mecklenburg-Vorpommerns die im Vermittlungsausschuss vereinbarten Änderungen des Grundgesetzes verabschiedet. Der Bund kann Länder und Kommunen künftig einfacher bei Investitionen in die Bildung und den sozialen Wohnungsbau unterstützen. Damit wird auch die Umsetzung des Digitalpakts Schule möglich.

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, die als Co-Vorsitzende der Länder im Vermittlungsausschuss maßgeblich an der Einigung beteiligt war, warb in der Sitzung für die Annahme des Vermittlungsergebnisses: „Damit können Bund und Länder gemeinsam in Bildung investieren. Ich bin froh, dass das Kooperationsverbot weiter gelockert wird.“

Die Bildungshoheit bleibe bei den Ländern, betonte Schwesig. „Der Bund kann sich jetzt aber überall an Zukunftsinvestitionen in die Bildung finanziell beteiligen.“ Ein gutes Beispiel dafür sei der Digitalpakt. „Hier haben Bund und Länder sehr klar verhandelt. Der Bund investiert vor allem in die digitale Ausstattung, die Länder in die Fortbildung der Lehrerinnen und Lehrer. Das ist ein gutes Beispiel, wie es gehen kann“, sagte Schwesig. „Jetzt hoffen wir, dass wir den Digitalpakt zügig umsetzen können.“

Wichtig sei auch die Regelung zum sozialen Wohnungsbau. „Die Menschen in Deutschland erwarten, dass die Infrastruktur funktioniert. Dazu gehört auch gutes und bezahlbares Wohnen.“

Schwesig dankte allen Beteiligten für die sehr konstruktiven Verhandlungen im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat. „Wir haben sehr zügig einen Kompromiss erarbeitet. Das zeigt: Das Vermittlungsverfahren funktioniert.“

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