MV erhöht in Wolfsgebieten die Förderung für Schaf- und Ziegenhalter

Schwerin – Das Landwirtschaftsministerium will für Schaf- und Ziegenhalter, die ihre Betriebe im Wolfsgebiet haben und bereits am Förderprogramm „Extensive Dauergrünland­beweidung mit Schafen und Ziegen“ teilnehmen, die entsprechende Förderrichtlinie ändern. Der Fördersatz wird von derzeit 220 EUR/ha auf 289 EUR/ha erhöht. „Die Erhöhung des Prämiensatzes soll zum Ausgleich der Kosten für eine effektive Wolfsabwehr beitragen“, erläutert Minister Dr. Till Backhaus das Ziel.

„Mecklenburg-Vorpommern hat damit als zweites Bundesland eine derartige Förderung auf den Weg gebracht“, so der Minister. „Auch wenn diese Maßnahme nicht allen Weidetierhaltern mit ähnlichen Problemen hilft, so ist sie doch ein Schritt in die richtige Richtung.“ Die Prämienerhöhung schöpft den höchstmöglichen Fördersatz im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz (GAK) aus. Ebenso wird der Kreis an Zuwendungsempfängern vollständig berücksichtigt, der nach jetziger EU-Rechtslage möglich ist.

Leider ist im Rahmen der derzeit gültigen Rechtslage nicht mehr möglich gewesen. Minister Backhaus verweist jedoch darauf, dass zwischen Bund und Länder intensive Gespräche stattfinden, um die GAK hinsichtlich der Unterstützung tierhaltender Betriebe beim Schutz vor Wolfsangriffen anzupassen. „Ich hoffe auf baldige Ergebnisse. Mein Ziel ist es, dass auch die laufenden Kosten wie der Haltungsaufwand für Herdenschutzhunde und die Pflege der Wolfsschutzzäune zukünftig gefördert werden können. Derzeitig ist dies nach EU-Recht nicht zulässig“, so Backhaus.

Den erhöhten Prämiensatz müssen die Schaf- und Ziegenhalter zusammen mit dem Auszahlungsantrag per 15. Mai beantragen. Die Möglichkeit der Förderung von Investitionen in den verbesserten Schutz vor Wolfs­übergriffen nach der Förderrichtlinie Wolf ist davon unbenommen. Eine Neuantragstellung für das Förder­programm zur extensiven Dauergrünlandbewirtschaftung ist jedoch nicht möglich.

Bis auf die Inseln Rügen und Poel sowie weitere kleine Inseln ist ganz Mecklenburg-Vorpommern zum Wolfsgebiet erklärt worden. Damit können die Weidetierhalter, insbesondere die Schaf- und Ziegenhalter, im Falle von erfolgten Wolfsübergriffen grundsätzlich Ausgleichszahlungen gemäß der Förderrichtlinie Wolf beantragen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Tiere mindestens im Sinne eines Grundschutzes gesichert waren.

Zum Grundschutz gehört ein rundum geschlossener, bodenbündiger Elektrozaun mit 90 cm Höhe oder ein 1,20 Meter hoher Festzaun. Im Normalfall kann bereits der Grundschutz Wolfsübergriffe verhindern bzw. das Risiko minimieren. Es wird jedoch empfohlen, über den Grundschutz hinausgehende Präventionsmaßnahmen vorzunehmen.

Über den Grundschutz hinausgehende Maßnahmen, wie Litzenzäune ab einer Höhe von etwa 1,10 m mit entsprechendem Zubehör, ein Untergrabschutz sowie die Anschaffung und Ausbildung geeigneter Herdenschutzhunde, können entsprechend der Förderrichtlinie Wolf gefördert werden.

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