Europa- und Kommunalwahl auch in den Justizvollzugsanstalten

Justizministerin Katy Hoffmeister: „Jeder Gefangene, der wahlberechtigt ist, wird informiert und bekommt die Möglichkeit zur Briefwahl“

Schwerin – Auch die rund 1.100 Insassen der Justizvollzugsanstalten und Sicherungsverwahrten können am 26. Mai ihre Stimmen abgeben. Sie werden derzeit umfangreich mit Aushängen und Broschüren darüber informiert, wie sie an den Europa- und Kommunalwahlen teilnehmen können.

„Ich danke allen Justizvollzugsbediensteten für ihren Einsatz. Sie erklären Gefangenen, wie Briefwahlunterlagen angefordert werden, welche Fristen es gibt und wo sie geheim wählen können, gegebenenfalls wird ihnen ein Raum für die Stimmabgabe zur Verfügung gestellt. Die Vollzugsbediensteten leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Demokratie“, so Justizministerin Hoffmeister.

Auch die derzeit 72 Insassen aus dem EU-Ausland können an der Europawahl teilnehmen. Die Justizvollzugsanstalten halten entsprechende Antragsformulare nach der geltenden Europawahlordnung vor. Wenn Neuzugänge über keine aktuelle Meldeanschrift verfügen, veranlasst die Anstalt die Meldung bei der entsprechenden Behörde umgehend. Bei Bedarf wird den Insassen Briefpapier und Porto zur Verfügung gestellt. Gefangene, deren Wahlunterlagen an die Heimatadresse gesandt werden, können sich diese von Angehörigen zusenden oder während des Besuchs geben lassen. Die Kosten des Versands der Briefwahlunterlagen übernimmt bei Bedarf die Vollzugsbehörde. Während Insassen ohne entsprechende Lockerungseignung nur per Briefwahl ihre Stimme abgeben können, haben Insassen, die über die Eignung für Vollzugslockerungen verfügen die Möglichkeit, am Wahltag ins Wahllokal zu gehen.

Ministerin Hoffmeister ist es wichtig, dass jede und jeder Gefangene über das Wahlrecht informiert wird: „Grundlage der Demokratie in der Europäischen Union sind freie Wahlen. Die Teilnahme an Wahlen ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zurück in die Gesellschaft.“

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