Neues Kindertagesförderungsgesetz

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese stellte heute im Sozialausschuss des Landtags den Gesetzentwurf zum Kindertagesförderungsgesetz (KiföG M-V) vor.

„Die Landesregierung verfolgt drei große Ziele: die Elternbeitragsfreiheit für Krippe, Kindergarten, Hort und Tagespflege zum 1.1.2020, eine Entbürokratisierung des Kita-Systems sowie eine Vereinfachung des Finanzierungssystems der Kindertagesförderung“, betonte Ministerin Drese.

Das Land will pro Jahr ca. 145 Millionen Euro investieren, um die komplette Beitragsfreiheit zu finanzieren. „Davon profitieren vor allem kinderreiche Familien, Familien mit geringen Einkommen und Ein-Eltern-Familien, also Familien, die über ein höheres Armutsrisiko verfügen“, verdeutlichte Drese.

„Eltern sollen sich aber unabhängig von finanziellen Erwägungen für die individuelle Förderung ihres Kindes in Kindertageseinrichtungen oder der Kindertagespflege entscheiden können. Die Elternbeitragsentlastung führt also zu mehr Chancengerechtigkeit“, so Drese.

Gleichzeitig werde damit ein wichtiger Beitrag für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geleistet, da ein guter, kostenfreier und umfänglicher Kitaplatz einen früheren beruflichen Wiedereinstieg, insbesondere für Frauen, befördere.

Darüber hinaus sieht das neue KiföG eine grundlegende Neuordnung des Finanzierungssystems vor, das auf allen Seiten (Land, Landkreise und Gemeinden) zu erheblichen Verwaltungsvereinfachungen führen wird.

Drese: „Die verschiedenen Förderstränge der Kindertagesförderung werden gebündelt und in einer einzigen Förderung ausgereicht. Dadurch entsteht eine erhebliche Verwaltungsvereinfachung für Jugendämter, Träger der Einrichtungen, Gemeinden und das Land durch einfachere Finanzströme und einfachere Abrechnungen der Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen.“

Zukünftig werden sich zudem das Land, die Landkreise/ kreisfreien Städte und die Gemeinden gemeinsam an der Kostenentwicklung beteiligen. Statt einer wie bislang landesseitigen Festbetragsfinanzierung übernimmt das Land ab dem 01. Januar 2020 54,5 Prozent der tatsächlich anfallenden Kosten.

„Damit gestalten wir die Kita-Finanzierung gerechter. Kostensteigerungen, z.B. durch die politisch von uns gewollte bessere Bezahlung der Erzieherinnen und Erzieher werden dann zum Großteil vom Land übernommen. Das ist ein wichtiger Qualitätsaspekt“, so Drese.

Drese: „Mit dem neuen Kindertagesförderungsgesetz wollen wir aber noch mehr. So werden wir sieben Millionen Euro zusätzlich in die Qualität unserer Kindertagesförderung investieren, z. B. zur Stärkung der mittelbaren pädagogischen Arbeit, der Fachkraft-Kind-Relation und der Fach- und Praxisberatung, durch die Einführung einer Mentorenvergütung sowie durch qualitative Verbesserungen für die Kindertagespflegepersonen.“

Das Land wird künftig pro Jahr ca. 321 Millionen Euro in die Kindertagesförderung investieren. Der Bund steuert durch das „Gute-Kita-Gesetz“ in der Endstufe etwa 37,5 Millionen Euro bei.

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