Elektronische Identitätskarte für EU-Bürger

Berlin – EU-Bürger können sich künftig mit einer elektronischen Chipkarte registrieren lassen, um im Kontakt mit Behörden einfach und sicher ihre Identität zu übermitteln. Dies hat der Bundestag am 11. April 2019 beschlossen – der Bundesrat billigte das Gesetz am 17. Mai 2019. Es kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und anschließend im Bundesgesetzblatt verkündet werden.

Vorbild ist die Online-Ausweisfunktion des deutschen Personalausweises. Die sogenannte e-ID-Karte kann europaweit und im europäischen Wirtschaftsraum beantragt werden. Verpflichtend ist sie nicht. Laut Gesetzesbegründung hat sie ausdrücklich nicht den Charakter eines Personalausweises. Es handelt sich vielmehr um eine einfache Chipkarte, auf der die Basisdaten einer Person wie etwa Name und Adresse gespeichert sind.

Die Online-Ausweisfunktion soll eine einfache und sichere Identifizierung im Internet ermöglichen: Hierfür legt man den Chip auf ein Lesegerät, zum Beispiel ein Smartphone, und gibt die zugehörige PIN ein. Auf diese Weise erfolgt eine zuverlässige Identifizierung, um beispielsweise online ein Führungszeugnis zu beantragen oder die Steuererklärung abzugeben.

Der Bundestagsbeschluss sieht eigentlich vor, dass das Gesetz zu großen Teilen am 1. November 2019 in Kraft tritt. Dies ist aus Sicht der Länder allerdings zu kurzfristig, um die technische und rechtliche Umsetzung zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat daher im Plenum am 17. Mai 2019 zugesagt, das Inkrafttreten um ein Jahr zu verschieben. Dies soll über ein späteres Gesetzgebungsverfahren sichergestellt werden.

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