Verbot von Konversionstherapien

Schwerin – Sozialministerin Stefanie Drese unterstützt die Forderungen der Länder, die sogenannten Konversionstherapien zu verbieten mit denen Homosexuelle zur Heterosexualität gebracht werden sollen. Drese begrüßt ausdrücklich den entsprechenden Beschluss des Bundesrates in dessen heutiger Sitzung.

Alle führenden internationalen psychiatrischen und psychologischen Fachgesellschaften lehnen solche Behandlungsversuche ab, da sie im Widerspruch zu den heute in Psychiatrie und Psychologie etablierten Auffassungen von Homosexualität stehen und schädigende Wirkung für die Therapierten haben können.

„Homosexualität ist keine behandlungsbedürftige Krankheit und bedarf keiner Heilung. Dies hat ausdrücklich auch die Generalversammlung des Weltärztebundes 2013 in einer Stellungnahme beschlossen“, so Drese. Gleichlautende Einschätzungen gibt es von der Weltgesundheitsorganisation WHO und dem Deutschen Ärztetag, die zudem vor schwerwiegenden psychischen Erkrankungen warnen, die sich durch Konversionstherapien entwickeln können.

Ministerin Drese weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass bundesweit immer wieder Vereine Seminare und Therapien zu Heilung von Homosexualität anbieten. „Es ist richtig, dass aus diesen Gründen, der Bundesrat die Bundesregierung auffordert, zu prüfen, wie insbesondere Minderjährige, aber auch trans- und intergeschlechtliche Personen vor derartigen Angeboten besser geschützt werden können, ob Betroffenen Schadensersatz zusteht und ob strafrechtliche Sanktionen gegenüber Anbietern dieser Therapien möglich sind“, so Drese.

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