Kinderrechte ins Grundgesetz

Weimar – Die für Kinder und Jugendliche zuständigen Ministerinnen und Minister der Länder fordern die ausdrückliche Normierung von Kindergrundrechten im Grundgesetz. Dies beschloss die Jugend- und Familienministerkonferenz (JFMK) im Rahmen ihrer zweitägigen Tagung in Weimar.

„Wir wollen mit unserem Beschluss den Diskussionsprozess zwischen Bund und Ländern befördern“, betonte Sozialministerin Stefanie Drese nach Abschluss der JFMK. „Kinderrechte in der Verfassung sollen vor allem den Vorrang des Kindeswohls sicherstellen. Das bedeutet, dass die Interessen von Kindern bei allen sie betreffenden Entscheidungen mit besonderem Gewicht in die Abwägung einbezogen werden müssen“, so Drese.

Auch der Ausbau des Schutzes vor Gewalt und anderen Risiken, Beteiligungsrechte sowie die verfassungsrechtliche Absicherung von Entwicklungs- und Entfaltungsrechten sind nach Angaben von Drese wichtige Ziele des JFMK-Antrags.

Drese: „Ich bin sehr froh, dass wir den Beschluss einstimmig über alle Parteigrenzen hinweg gefasst haben. Das ist ein starkes Signal für die weiteren Beratungen mit der Bundesregierung zur Aufnahme von Kinderrechten im Grundgesetz.“

In einem weiteren Beschluss bekräftigte die Ministerkonferenz ihre Forderung nach einer Verstetigung der Bundesmittel aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ über 2022 hinaus, um damit die Kindertagesförderung nachhaltig, dauerhaft und rechtssicher verbessern zu können.

Mit Bezug auf die Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes stellen die Jugend- und Familienminister fest, dass die Reform zu erheblichen Mehrkosten bei den Ländern geführt hat. Sie fielen im Jahr 2018 mehr als viereinhalb Mal höher aus als vom Bund im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens prognostiziert. Drese: „Der deutlich erweiterte Unterhaltsvorschuss ist eine große Unterstützung für Alleinerziehende und ein wichtiger Baustein zur Reduzierung der Armutsgefährdung, da deutlich mehr Kinder als zuvor einen Leistungsanspruch haben. Wir erwarten nun aber, dass der Bund seinen Finanzierungsanteil deutlich erhöht, um die erheblichen Mehrbelastungen der Länderhaushalte auszugleichen.“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert