Änderungen des Hochschulgesetzes

Schwerin – Die Hochschulen in Mecklenburg-Vorpommern sollen die notwendigen Rahmenbedingungen erhalten, um sich auch künftig in einem stärker werdenden nationalen und internationalen Wettbewerb behaupten zu können. Die Abgeordneten haben im Landtag in Erster Lesung über eine Änderung des Hochschulgesetzes beraten. Wissenschaftsministerin Bettina Martin hat den Änderungsentwurf rund zwei Stunden nach ihrer Vereidigung als Ministerin in den Landtag eingebracht. Das neue Hochschulgesetz legt einen Schwerpunkt auf die Qualitätssicherung in der Wissenschaft und auf die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

„Gute Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind wichtig. Unsere Hochschulen sollen im Ringen um die besten Köpfe auch in Zukunft mithalten können“, betonte Wissenschaftsministerin Bettina Martin. „Neben der Laufzeit von Verträgen, dem Beschäftigungsumfang und der Möglichkeit der Verbeamtung zählt hierzu auch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. All das findet sich bereits in Teilen der Ziel- oder Dienstvereinbarungen. Der Landesregierung ist es jedoch wichtig, Mindeststandards gesetzlich zu fixieren“, sagte Martin. Das neue Hochschulgesetz sei ein zeitgemäßes Gesetz für eine moderne Hochschullandschaft mit mehr Qualität, mehr Attraktivität und mehr Ausrichtung an denen, die an den Fakultäten und Instituten lernen, lehren und forschen.

Wichtige Änderungen im Überblick:

  • Erstmals soll die Befristung von Qualifikationsstellen auf einen Zeitraum von in der Regel mindestens drei Jahren ausgedehnt werden.
  • Bediensteten soll eine Verbeamtung auf Zeit ermöglicht werden.
  • Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen nicht nur auf eine Weiterbeschäftigung an der Hochschule vorbereitet, sondern auch für alternative Berufsfelder in der Wirtschaft qualifiziert werden.
  • Mit der Option Tenure-Track sollen die Wege zur Professur strukturiert erweitert werden.
  • Der Einsatz von Lehrbeauftragten soll klar begrenzt werden.

„Das Voranbringen guter Arbeit beschränkt sich aber nicht nur auf die Hochschulen allein“, erläuterte die Ministerin. „Mit dem geänderten Hochschulgesetz wollen wir auch dem lebenslangen Lernen Rechnung tragen und dem Wunsch der Wirtschaft nach qualifiziertem Personal. So will die Landesregierung beruflich Qualifizierten den Hochschulzugang ermöglichen. In eine ähnliche Richtung weist das Anliegen, den Status der Hochschulen für angewandte Wissenschaft auf den Feldern Hochschulbildung und Forschung zu stärken. Deshalb soll es mehr Kooperative Promotionsverfahren geben als bisher“, erläuterte Martin.

Der Gesetzesentwurf sieht außerdem vor, die Hochschulentwicklungsplanung des Landes nach den Empfehlungen des Landesrechnungshofes neu zu ordnen. Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur soll demnach im Benehmen mit den Hochschulen die Eckwerte der Hochschulentwicklung erarbeiten und sie dann dem Landtag vorlegen. Die Eckwerte sollen klare Rahmenbedingungen setzen, die eine Planungsgrundlage für die Zielvereinbarungen und die Hochschulentwicklungspläne sind.

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