Schutz Kritischer Infrastruktur

Schwerin – Der Schutz Kritischer Infrastrukturen (kurz: KRITIS) ist eine Aufgabe, die Staat und Unternehmen bzw. Betreiber und auch die Öffentlichkeit gemeinsam zu bewältigen haben. Es geht darum, die Dienstleistungen, die z.B. Wasser- und Energieversorger oder der öffentliche Personenverkehr anbieten, kontinuierlich zur Verfügung stellen zu können, Ausfälle möglichst zu verhindern (präventive Seite) und gleichzeitig Vorkehrungen für Ausfälle zu treffen, die sich trotz aller Vorsichtsmaßnahmen ereignen (reaktiver Aspekt).

Um die Menschen im Land, unsere Lebensweise und wirtschaftlichen Grundlagen zu schützen, müssen entsprechende Schutzkonzepte entwickelt werden, die die Versorgung sicherstellen. Dabei sind sowohl extreme äußere Einwirkungen, die aus Naturgefahren oder technischem und menschlichem Versagen entstehen können, als auch vorsätzliche Handlungen, wie zum Beispiel Terroranschläge auf Kritische Infrastrukturen zu berücksichtigen. Die Ministerien der Landesregierung sind im Rahmen ihrer jeweiligen fachlichen Zuständigkeit zunächst selbst verantwortlich, geeignete Regeln zu schaffen und Maßnahmen zu ergreifen, gleichwohl ist es auch ein Querschnittsthema und darüber hinaus ist auch jede Behörde selbst als Kritische Infrastruktur zu verstehen, deren Funktionsfähigkeit in jedem Fall sicherzustellen ist (Erhalt von Regierungs- und Staatsfunktion).

Deshalb wird in Mecklenburg-Vorpommern eine „Interministerielle Arbeitsgruppe Kritische Infrastrukturen (kurz: IMAG KRITIS)“ mit einer Geschäftsstelle im Innenministerium eingerichtet. Einer entsprechenden Vorlage von Innenminister Lorenz Caffier hat das Kabinett heute zugestimmt.

„Gerade im Bereich der Kritischen Infrastrukturen gibt es einen hohen Abstimmungs- und Informationsbedarf zwischen den Ressorts, mit Betreibern Kritischer Infrastrukturen aber auch mit Bundesbehörden“, so der Minister. „Eine leistungsfähige Infrastruktur ist die Lebensader der heutigen Zeit. Kritische Infrastrukturen sind komplexe Systeme. Wir müssen bei unterschiedlichen denkbaren Störfällen handlungsfähig sein. Aufgabe der IMAG wird es sein, landesweit geltende flexible Krisenreaktionsstrukturen zu erarbeiten und festzulegen sowie die Zusammenarbeit der Ressorts auf dem Gebiet Kritischer Infrastrukturen zu koordinieren.“

Der Interministerielle Führungsstab bleibt davon unberührt. Er arbeitet in variabler Besetzung bei der Bewältigung von eingetretenen Krisen. Mit der Einberufung des Interministeriellen Führungsstabes (ImFüSt) im Krisenfall obliegt es dem Innenministerium als höchstem Krisen stab des Landes, das Zusammenspiel zwischen den Landesbehörden, Katastrophenschutzbehörden, privaten Hilfsorganisationen, Polizei, Feuerwehr, Bundeswehr und anderen Helfern zu koordinieren.

Für KRITIS gibt es eine offizielle Definition des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK): Kritische Infrastrukturen (KRITIS) sind demnach Organisationen und Einrichtungen mit wichtiger Bedeutung für das staatliche Gemeinwesen, bei deren Ausfall oder Beeinträchtigung nachhaltig wirkende Versorgungsengpässe, erhebliche Störungen der öffentlichen Sicherheit oder andere dramatische Folgen einträten. BSI und BBK nennen auch eine ganze Reihe von Sektoren (und Branchen), die den Kritischen Infrastrukturen zugeordnet werden.

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