Steuerliche Forschungsförderung

Schwerin – Die Bundesregierung will Forschung und Entwicklung künftig stärker fördern. Über das Wie gibt es aber unterschiedliche Vorstellungen. Für Mecklenburg-Vorpommern ist der heute dem Finanzausschuss des Bundesrates vorgelegte Weg über eine steuerliche Förderung nicht zielführend, so Finanzminister Reinhard Meyer im Anschluss an die Beratung.

Die Bundesregierung hatte einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Unternehmen ab dem Jahr 2021 ihre Personalkosten im Bereich Forschung und Entwicklung teilweise von der Steuer absetzen können. Ersten Berechnungen zufolge wird das beim Bund und den Ländern zu geringeren Steuereinnahmen von jährlich rund 1,2 Mrd. Euro führen. Fast 60 Prozent davon sollen nun von Ländern und Gemeinden finanziert werden.

Allein auf Mecklenburg-Vorpommern kommen Mindereinnahmen von bis zu 15 Mio. Euro pro Jahr zu. Allerdings gibt es hierzulande kaum Unternehmen, die die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen können. Finanzminister Reinhard Meyer ist nicht allein deshalb skeptisch: „Die Bundesregierung hat die besondere Situation des Ostens wieder einmal nicht im Blick. Die Wirtschaftsstruktur ist hier durch kleine und mittlere Betriebe geprägt. Von der geplanten steuerlichen Förderung werden aber vor allem große Unternehmen profitieren. Als Land haben wir somit hohe Kosten, ohne Forschung und Entwicklung dort zu fördern, wo es tatsächlich notwendig ist. Stattdessen profitieren vor allem jene Regionen, die heute schon Spitzenreiter bei Forschung und Innovation sind. Mit der Förderung nach dem Gießkannenprinzip wird wieder eine Chance zur Angleichung der Lebensverhältnisse von Ost und West vertan. Hilfreicher wäre die direkte staatliche Förderung. Die wäre nicht nur zielgerichteter, sie wäre auch transparenter, da Bürger und Unternehmen schwarz auf weiß nachvollziehen könnten, wo in welcher Höhe gefördert wird.“

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