Kommunale Abwasserbeseitigung in M-V

Schwerin – Die Kläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern erfüllten auch 2017 und 2018 trotz der schwierigen Wetterverhält­nisse in diesen Jahren die Anforderungen der Kommunal­abwasserrichtlinie der EU. Zu diesem Ergebnis kommt das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie (LUNG) in seinem Lagebericht 2019 über die Kommunale Abwasserbeseitigung in Mecklenburg-Vorpommern. Damit werden in MV seit 2002 die Vorgaben der EU eingehalten. Dieser Bericht ist jetzt online einsehbar.

Insbesondere die Starkniederschläge 2017 und die Trockenheit 2018 hatten zur stärkeren Belastung von Entwässerungssystemen, zu starken Schwankungen der Stoffkonzentrationen in den Zuläufen der Kläranlagen und zur Verringerung der Abbauleistung der Inhaltsstoffe des Abwassers geführt. Aufgrund des niedrigen Wasser­standes im Jahr 2018 waren zudem natürliche Abflüsse einiger Gewässer in Mecklenburg-Vorpommern viel stärker abwasserbeeinflusst als in normalen Jahren.

„Die erfolgreiche Bewältigung der Extremjahre 2017 und 2018 beweist, dass die großen Anstrengungen im Ausbau der Kanalnetze und kommunalen Kläranlagen sinnvoll waren“, sagt Umweltminister Dr. Till Backhaus. „Die getroffenen Maßnahmen schützen unsere Wasserres­sourcen, nützen der Wirtschaft, dem Tourismus, der Fischerei, der Land- und Forstwirtschaft und leisten einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Naturschutz. Sie sichern letztendlich das Wasser als unsere Lebens­grundlage.“

Die Abwasserbeseitigung wird in Mecklenburg-Vorpom­mern von 109 abwasserbeseitigungspflichtigen Körper­schaften wahrgenommen. Hierbei handelt es sich um 32 Zweckverbände, einen Wasser- und Bodenverband, 75 Städte und Gemeinden sowie einem Amt. Zum Stichtag 31. Dezember 2018 existieren in Mecklenburg-Vorpom­mern 589 kommunale Kläranlagen ab 50 Einwohner­werten. Zudem fallen in den Geltungsbereich der Kommunalabwasserrichtlinie sechs industrielle Betriebe.

Um die hohe Reinigungsleistung zu gewährleisten, verfügen alle kommunalen Kläranlagen mindestens über mechanische und biologische Behandlungsstufen. Die Länge des öffentlichen Kanalnetzes beträgt 15.827 Kilometer, davon 11.038 Kilometer Schmutzwasser­kanäle, 4.203 Kilometer Regenwasserkanäle und 586 Kilometer Mischwasserkanäle.

Seit 2016 besteht gemäß der Wasserförderrichtlinie MV die Möglichkeit, Zuschüsse für investive Vorhaben zur weitergehenden Abwasserbehandlung zu beantragen. Die Vorhaben sollen punktuelle Gewässerbelastungen beseitigen und sind auf den guten Zustand des Gewässers nach der EU-Wasserrahmenrichtlinie ausgerichtet. Im Berichtszeitraum 2017/2018 wurden 138.000 Euro an Fördermitteln zur Verbesserung der Phosphor-Elimination für drei Kläranlagen bewilligt.

In der Kommunalabwasserrichtlinie der EU wird vor­geschrieben, dass die zuständigen Behörden alle zwei Jahre die Öffentlichkeit und die EU in einem Lagebericht über die Beseitigung von kommunalen Abwässern und Klärschlamm in ihrem Zuständigkeitsbereich informieren. In Mecklenburg-Vorpommern ist für die Erarbeitung des Lageberichts das LUNG zuständig. Die Daten werden durch die unteren Wasserbehörden der Landkreise und kreisfeien Städte sowie durch die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt erhoben und seit Ende 2013 über das „Fachinformationssystem wasserrechtlicher Vollzug Kläranlagen“ erfasst.

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