Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts

Landeskriminalamt informiert Personen aus Asservaten des GBA-Verfahrens

Schwerin – Im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens des Generalbundesanwalts beim Bundesgerichtshof gegen zwei Beschuldigte aus Mecklenburg-Vorpommern wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat gem. § 89a StGB wurden bei Durchsuchungen Ende August 2017 Materialsammlungen zu Personen und Institutionen unter anderem aus Mecklenburg-Vorpommern festgestellt, die überwiegend im Zeitraum der Jahre 2015 – 2017 aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Internet) zusammengetragen worden waren. Das BKA führt dazu die Ermittlungen.

Eine Gefährdung der in den Asservaten genannten Personen, Institutionen und Organisationen ist nach Einschätzung des Bundeskriminalamtes aktuell auszuschließen. Dieser Bewertung schließen sich die Sicherheitsbehörden des Landes nach eigener Bewertung der vom BKA übersandten Unterlagen uneingeschränkt an. Nach derzeitigen Erkenntnissen liegen damals wie heute keine Gefährdungsaspekte zu diesen Personen und Institutionen vor.

Im Zusammenhang mit aktuellen und teilweise fehlerhaften Berichterstattungen, mit Originalzitaten aus Ermittlungsakten und insbesondere den Berichte über die Befragung von Zeugen durch das Bundeskriminalamt, stehen die bei der Durchsuchung sichergestellten Daten zu Personen und Institutionen im besonderen Fokus von medialer Berichterstattung und parlamentarischen Informationsbedürfnissen.

„Der derzeit in der medialen und öffentlichen Diskussion verbreitete Begriff der „Feindes-“ oder gar „Todesliste“ ist nach Einschätzung aller an dem Verfahren beteiligten Behörden konsequent zurückzuweisen“, erklärt Innenminister Lorenz Caffier. „Aufgrund der aktuellen Berichterstattung und einiger unzutreffender Bewertungen, die teilweise auch aus dem politischen Raum immer wieder verbreitet werden, nehme ich als Innenminister, nehmen die Sicherheitsbehörden eine größere Verunsicherung wahr. Nachdem das BKA nun Zeugen aus Mecklenburg-Vorpommern befragt hat und aufgrund des offenbar mittlerweile entstandenen öffentlichen Informationsbedürfnisses, habe ich mich dazu entschlossen, nunmehr alle Personen und Institutionen, die im Bestand der vom Bundeskriminalamt an das Land Mecklenburg-Vorpommern übersandten Asservate verzeichnet sind und Bezug zu unserem Land haben, zu informieren.“

Das Landeskriminalamt hat daher heute die ersten Schreiben an die rund 1.200 zu informierenden Personen und Institutionen versandt. Die Information kann nur sukzessive erfolgen, da sich etliche Daten schwer verifizieren lassen bzw. kaum zugeordnet werden können.

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