Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

Neubrandenburg – Immer mehr Städte tragen gern einen Namenszusatz. In unserem Bundesland wird künftig auch Neubrandenburg dazugehören. Innenminister Lorenz Caffier hat dem Oberbürgermeister der Stadt Neubrandenburg Silvio Witt die dazu erforderliche Genehmigung zugesandt, mit der Neubrandenburg den Namenszusatz „Vier-Tore-Stadt“ führen darf. „Damit kann die Stadt ihre Einzigartigkeit unterstreichen. Das stiftet Identität und stärkt auch das kommunale Selbstbewusstsein“, so Caffier.

Die Stadt Neubrandenburg besitzt das besterhaltene Bauwerk einer vollständigen mittelalterlichen Stadtbefestigung in Norddeutschland. Die vorhandene Befestigungsanlage mit ihrer 2.300 m langen kreisförmigen Stadtmauer, der Wallanlage, den Wehrtürmen und den Wiekhäusern prägt das Erscheinungsbild der Stadt wesentlich. Ein charakteristisches Element und Wahrzeichen der Stadt sind die vier Stadttore, das Friedländer Tor, das Stargarder Tor, das Neue Tor und das Treptower Tor. Sie sind regional und überregional bekannt. Die vier Tore bilden ein Alleinstellungsmerkmal für Neubrandenburg und strahlen die historische Bedeutung überregional aus.

Das Ministerium für Inneres und Europa kann gem. § 8 Absatz 4 Satz 1 Kommunalverfassung M-V auf Antrag der Gemeinde kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnungen verleihen. Eine kommunalverfassungsrechtliche Bezeichnung stellt ein eigenständiges Element neben dem Gemeindenamen dar und trifft eine Aussage über den Status, die Eigenart oder Funktion der betreffenden Gemeinde in aktueller oder historischer Hinsicht.

In Mecklenburg-Vorpommern gibt es bereits eine Reihe von Städten und Gemeinden, die aufgrund ihres Status, ihrer Eigenart oder ihrer Funktion in aktueller oder historischer Hinsicht ein eigenständiges Namenselement genehmigt bekommen haben.

So darf sich Gnoien „Warbelstadt“ nennen (2017), Rostock erhielt den Namenszusatz „Universitätsstadt“ (2016), Ueckermünde „Seebad“ (2013), Neustrelitz ist seit 2013 „Residenzstadt“, die Stadt Neukalen „Peenestadt“ (2012), die Stadt Malchow darf sich „Inselstadt“ nennen (2011), die Stadt Ribnitz-Damgarten ist seit 2009 „Bernsteinstadt“, die Gemeinde Ankershagen hat den Namenszusatz „Schliemanngemeinde“ (2009) und Woldegk ist seit 2008 die „Windmühlenstadt“. Die Gemeinde Heringsdorf ist seit 2007 offiziell als „Ostseebad“ bekannt. Güstrow ist seit 2006 die „Barlachstadt“ und Teterow seit 2017 „Bergringstadt“.

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